Ethik

Netzdiagramm Intensivbehandlung moeglicher Organspender

Medizinethik: Behandlung potenzieller Organspender im Präfinalstadium

Ein mit dem Titel „Medi­zin­ethik: Behand­lung poten­zi­el­ler Organ­spen­der im Prä­fi­nal­sta­di­um“ 2011 im Deut­schen Ärz­te­blatt erschie­ne­ner Artikel​[1]​macht die ethi­schen Pro­ble­me bei der Behand­lung poten­zi­el­ler Organ­spen­der deut­lich und plä­diert für eine offe­ne Dis­kus­si­on, die für eine infor­mier­te Zustim­mung zur Organ­spen­de unab­ding­bar ist.…

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Die geheimen Verführer

KAO warnt vor der Internetseite „Netzwerk Spenderfamilie“

Man fühlt sich erinnert an das Buch „Die geheimen Verführer“ von Vance Packard, in dem er die psychologisch-manipulativen Strategien der Werbewirtschaft aufdeckte. Auch die Internetseite „Netzwerk Spenderfamilie“ ist mit professioneller Werbung gemacht. Aber klärt sie wirklich auf, wie sie es als Beratung von Spenderfamilien vorgibt?
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Organspende – Den Bürgern reinen Wein einschenken

Drei Mitglieder von KAO antworteten mit Leserbriefen auf die zwei Artikel "Mutige Nachbarn" und "Niederlande erleichtern Organspende" in der Süddeutschen Zeitung vom 15. Februar 2018 zur Einführung der sogenannten Widerspruchslöung in den Niederlanden. WICHTIGER HINWEIS: Auch als Deutscher in den Niederlanden müssen Sie nach dem niederländischen Gesetz Widerspruch einlegen, sofern Sie sich nicht einer Organentnahme ausliefern wollen.
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Harvard Medicine - Eine feine Linie

Eine feine Linie – Ist es an der Zeit, die „dead-donor-rule“ neu zu bewerten?

Der „Uniform Determination of Death Act“, auch als UDDA bezeichnet, wurde zu Beginn der 1980er erlassen und von allen 50 Bundesstaaten verabschiedet und bestätigte die Entscheidung des Komitees, den Hirntod als eine von zwei juristischen Voraussetzungen für den eingetretenen Tod aufzuführen, neben der traditionellen Definition des irreversiblen Stillstands von Kreislauf und Atmung.

Diese beiden Regelungen, zusammen mit der Zustimmung der Angehörigen, ermöglichten es den Ärzten, bei juristisch für tot erklärten Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden, wodurch sie weder einen Mord begingen noch sonst etwas Illegales taten. Somit legitimierten diese Festlegungen ein Lager von zur Spende geeigneten Organen, die immer noch ernährt und mit Sauerstoff versorgt wurden.

Ob die Teilnehmer des Beecher-Komitees oder des UDDA-Komitees durch das Ziel angetrieben wurden, den Vorrat an verfügbaren Organen zu steigern und ob sie die Definition des biologischen Todes so zurechtbogen, dass es dazu passte, bleibt eine Kontroverse.

Einige wenige Praktiker wie Truog sagen, dass das Komitee differenzierter hätte sein können. Sie hätten sagen können, dass Patienten ohne autonomen Kreislauf oder Atemfunktion und ohne Aussicht darauf, ihr Bewusstsein wieder zu erlangen, technisch gesehen noch am Leben sind, und es ethisch gerechtfertigt sei, ihre vitalen Organe zu entnehmen, wenn eine Zustimmung vorlag. Für die meisten Mediziner jedoch besteht kein Zweifel daran, dass sowohl der Hirntod als auch der Tod nach Kreislauf-Stillstand den wahren Tod bedeuten.
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Vortrag Daniel Kersting

Daniel Kersting: Was bedeutet „Aufklärung“ im Kontext der Organspende?

Sonja Schäfer, Organspendebeauftragte des Landes Bremen, hatte für den 15.11. zu einem Vortrag in das Klinikum Bremen-Mitte eingeladen. Titel des Vortrags von Daniel Kersting vom Institut für Philosophie an der Universität Jena war: Was bedeutet „Aufklärung“ im Kontext der Organspende?
Gebhard Focke, Schriftführer von KAO berichtet über diesen hörenswerten Vortrag.
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Grauzone Organspende – der Konflikt mit der Patientenverfügung

Dem Bürger wird suggeriert, nach dem Hirntod Organe zu spenden, sei völlig unproblematisch. Doch wer das Procedere einer "Spenderkonditionierung" kennt, merkt, dass Vieles verschwiegen wird. Zum Beispiel, wenn jemand in seiner Sterbephase keine Maximaltherapie mehr wünscht, kann er nicht Organe spenden. Denn Organe zu spenden bedeutet immer ein Höchstmaß an Intensivtherapie...
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Verwirrung für Organspender- der Konflikt mit der Patientenverfügung

Aus: ARD Report Mün­chen 2013, Autor: Sil­via Mat­thies Schon vor der Hirn­tod­dia­gno­se wer­den Maß­nah­men ergrif­fen, die auf eine Organ­spen­de abzie­len (spen­de­zen­trier­te oder organ­pro­tek­ti­ve Maß­nah­men). Ist das ohne Ein­wil­li­gung erlaubt ? Wider­spricht das nicht gel­ten­der Gesetz­ge­bung ? Eine Streit­fra­ge, mit der…

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Stetoskop

Annäherungen an den Tod

Das Wissen um die Vorgeschichte ist dabei unerlässlich: Ist der Ausfall der Hirnfunktionen Folge einer schweren Hirnschädigung, etwa nach einem massiven Schlaganfall, oder einer Tablettenintoxikation? Der intoxikierte Patient kann das Bild eines Hirntods zeigen, obwohl seine Hirnfunktionen nicht irreversibel erloschen sind und nach Abklingen der Medikamentenwirkung wiederherstellbar sind. Deshalb weisen die Richtlinien der Bundesärztekammer auf die Gefahr einer Verwechslung von Hirntod und Intoxikation hin. Doch wie oft kennen die Ärzte auf der Intensivstation tatsächlich die Vorgeschichte des Patienten? Wie oft sind sie ausreichend skeptisch, wenn ein Patient nach einem Verkehrsunfall eingeliefert wird? Der Unfall kann Folge einer Medikamentenüberdosis sein. Mehr noch: Ein Patient, der tatsächlich einen Schlaganfall hat, kann zugleich eine Medikamentenintoxikation aufweisen, die aber durch die eher ins Auge fallenden Symptome des Schlaganfalls kaschiert wird. Erschwerend kommt schließlich hinzu, dass intensivpflichtige Patienten mit begleitenden Herz-Kreislaufproblemen oft Leber- und Nierenfunktionsstörungen haben. Medikamente, die einen Hirntod imitieren, werden dann sehr viel langsamer abgebaut und ausgeschwemmt und wirken dadurch länger als üblich.
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