Ein Beschluss, der vielleicht Rechtsgeschichte schreiben wird:
Ist eine schwangere sogenannte “Hirn”tote ein Fall für das BETREUUNGSGERICHT? Bekommt sie, obwohl es sich juristisch um eine Leiche handelt, einen Betreuer, der über jede medizinische Behandlung unterrichtet werden muss?
Ein Fall aus dem Jahr 2018, der zeigt, welche rechtlichen Unabwägbarkeiten die Gleichsetzung von Hirntod und Tod mit sich bringt.
Vor allem dann, wenn eine Tote schwanger ist: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-44283.
Der Beschluss des Amtsgerichts Würzburg zu diesem besonderen Betreuungsfall (Hirntod und Schwangerschaft) ist nunmehr auch in zwei juristischen Fachzeitschriften erschienen:
Ferner wurde ein Fallbericht in der Online-Zeitschrift „British Medical Journal Case Reports“ veröffentlicht.