Ein Beschluss, der vielleicht Rechtsgeschichte schreiben wird:
Ist eine schwangere sogenannte “Hirn“tote ein Fall für das BETREUUNGSGERICHT? Bekommt sie, obwohl es sich juristisch um eine Leiche handelt, einen Betreuer, der über jede medizinische Behandlung unterrichtet werden muss?
Ein Fall aus dem Jahr 2018, der zeigt, welche rechtlichen Unabwägbarkeiten die Gleichsetzung von Hirntod und Tod mit sich bringt.
Vor allem dann, wenn eine Tote schwanger ist: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y‑300-Z-BECKRS-B-2018-N-44283.
Der Beschluss des Amtsgerichts Würzburg zu diesem besonderen Betreuungsfall (Hirntod und Schwangerschaft) ist nunmehr auch in zwei juristischen Fachzeitschriften erschienen:
- Betreuungsrechtliche Praxis 2019, S. 207 ff.
- Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2019, S. 1821
Ferner wurde ein Fallbericht in der Online-Zeitschrift „British Medical Journal Case Reports“ veröffentlicht.
Autoreninfo
Seit Anfang 2019 weiterer aufsichtführender Richter am Amtsgericht Gemünden am Main.
Seit 1997 stellvertretender Vorsitzender der Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (Köln). Von 2001 bis 2016 Schriftleiter der „Zeitschrift für Lebensrecht“ (ZfL). Mitglied des Herausgeberbeirats der ZfL.
In der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ (2000 – 2002). Von 2003 bis 2005 wiederum Mitglied der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der modernen Medizin“ des Deutschen Bundestages (15. WP).
Dozent an der Juliusspital Pallitativakademie in Würzburg.
Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg.
Zahlreiche Veröffentlichungen zu rechtspolitischen und bioethischen Themen. Umfangreiche Vortragstätigkeit im gleichen Themenspektrum.