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KAO Pressemitteilung

Pressemitteilung

KAO Presseerklärung: Gegen den Eingriff in die Grundrechte von hirngeschädigten Intensivpatienten – Öffentliche Anhörung zur Widerspruchsregelung bei Organspende am 29. Januar 2025

Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation wendet sich gegen den Versuch, ohne öffentliche Diskussion die Widerspruchslösung vom Deutschen Bundestag abstimmen zu lassen. Sollte das Parlament diese Neuregelung beschließen, würde jeder Bundesbürger automatisch zum potenziellen Organ- und Gewebespender – es sei denn, er hätte vorher widersprochen. Angesichts der medizinethischen und rechtlichen Tragweite der geplanten Gesetzesreform ist das politische Vorhaben, im Hauruck-Verfahren eine Kehrtwende der Transplantationsgesetzgebung durchzusetzen, inakzeptabel.

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KAO-Presseerklärung: Widerspruchslösung – Die rechtliche Grauzone im geplanten Transplantationsgesetz muss vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geprüft werden

Am Abend des 5. Dezember 2024 fand im Deutschen Bundestag mit einer spärlichen Abgeordnetenbesetzung die erste Lesung zur Einführung der Widerspruchslösung und Änderung des Transplantationsgesetzes statt. Wir protestieren gegen den Versuch, die Widerspruchsregelung in ihrer ganzen medizinethischen Tragweite im Schnelldurchlauf, ohne öffentliche Diskussion kurz vor den Neuwahlen durch das Parlament zu bringen...

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Große Welle

„Einseitig interessensgeleitete Informationspolitik“ – das Resumée von KAO zum Tag der Organspende 2024

In einem wahren Tsunami von Zeitungsartikeln, Hörfunk- und Fernsehsendungen ging es fast ausschließlich um den Mangel an Organen und die verpasste Gelegenheit, Leben zu retten. Was bei diesen Werbebotschaften völlig ausgeklammert wird, sind die Belange des Spenders und die Bedeutung der Hirntoddefinition. Die Information, dass bei einer geplanten Organentnahme massiv in den Sterbeprozess des Patienten eingegriffen wird, fällt regelmäßig unter den Tisch. Das gezielte Weglassen heikler Informationen scheint Strategie zu sein.

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KAO Pressemitteilung zum Tag der Organspende 2021

Nach dem Scheitern der Widerspruchsregelung in Deutschland (2019) geht das transplantationsmedizinische Engagement für eine Lockerung der Regeln zur Durchführung der Organgewinnung weiter. Auch hinter dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ vom 16. März 2020 steht der Satz: „Wir haben zu wenig Organe!“ – ein wahres ‚Totschlagargument‘ für die betroffenen Menschen mit schweren Hirnschädigungen, denen ein würdevolles Sterben im Rahmen einer palliativen Therapie und in Begleitung ihrer Angehörigen vorenthalten bleiben muss, sollten sie sich für eine Organspende bereit erklären.

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50 Jahre Herztransplantation – 20 Jahre Transplantationsgesetz in Deutschland – KAO e.V. bilanziert die Geschichte einer großen Täuschung

„Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!“ Prof Pichlmayr(+), Transplantationschirurg, 1987 Der Verein KRITISCHE AUFKLÄRUNG ÜBER ORGANTRANSPLANTATION – KAO e.V. stellt fest, dass seit Jahrzehnten die Menschen bei der Organspende in die Irre geführt werden. Diese Geschichte…

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KAO Pressemitteilung: KAO fordert Einhaltung des Rechts bei Hirntoddiagnosen

KAO fordert Einhaltung des geltenden Rechts

Liegt keine Kenntnis zum Patientenwillen vor, muss von einer Hirntoddiagnose Abstand genommen werden, erst recht von fremdnützigen Maßnahmen, da auch hier der Grundsatz allen ärztlichen Handelns – nicht zu schaden – gilt. Ein möglicher Schaden kann auch nicht durch den Nutzen für eine andere/dritte Person (Organempfänger) aufgewogen werden.

Dr. Stahnke stellt fest : “Für die intensivmedizinische Behandlung bzw. den Behandlungsabbruch ist die Hirntoddiagnostik nicht notwendig. Dafür reicht es aus, dass die behandelnden Ärzte zu der Einschätzung gelangen, dass die Prognose für den Patienten aussichtslos ist und er nicht mehr von einer weiteren Therapie profitiert. Dann ist in Absprache mit den Angehörigen ein Behandlungsabbruch möglich. die Hirntoddiagnostik muss bei einem noch lebenden Menschen nur zum Zweck der Organentnahme durchgeführt werden.“

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