Background created with GrokKAO Stellungnahme: Widerspruchsregelung verfassungswidrig
Die Einführung einer Widerspruchsregelung bedeutet: Jeder Mensch gilt als „Organspender“, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Nur durch einen Widerspruch kann die Organentnahme verhindert werden. Den Bürgerinnen und Bürgern werden aber wesentliche Informationen, die zur Wahrnehmung des Widerspruchsrechts erforderlich wären, vorenthalten.


















