Widerspruchsregelung (Opt out)

Hintergrund: Namentliche Abstimmung im Deutschen Bundestag (exemplarisch)Deutscher Bundestag | Achim Melde
FAZ Buchbesprechung: "Das "Hirntod"-Konzept und der Tod des Menschen"Background created with Grok

KAO Stellungnahme: Widerspruchsregelung verfassungswidrig

Die Einführung einer Widerspruchsregelung bedeutet: Jeder Mensch gilt als „Organspender“, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Nur durch einen Widerspruch kann die Organentnahme verhindert werden. Den Bürgerinnen und Bürgern werden aber wesentliche Informationen, die zur Wahrnehmung des Widerspruchsrechts erforderlich wären, vorenthalten.

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Hand zeigt Stopp-GesteFoto von Beth Hope | Unsplash

Schwerste Eingriffe in Patientenrechte – 5 Gründe gegen die Einführung der Widerspruchsregelung

Dringender Appell an die Bundestagsabgeordneten zur Widerspruchsregelung: Die Medizinhistorikerin und Buchautorin Prof. Dr. Anna Bergmann warnt eindringlich vor einem fragwürdigen Gesetz.

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Weiter Nein zur Widerspruchsregelung - Offener Brief von Dr. med. Hans-Jachim Ritz

Voraussetzung für eine Widerspruchsregelung ist eine angemessene Aufklärung, die nicht mit einer Werbung für Organspenden verwechselt werden kann, sondern auch untrennbar mit der Transplantationsmedizin verbundene Probleme anspricht, die einen Spender abschrecken könnten.

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Weiter Nein zur Widerspruchsregelung - Offener Brief von Gebhard Focke

Ein Punkt, der in der öffentlichen Diskussion meiner Beobachtung nach gar nicht vorkommt, ist die Tatsache, dass jeder Mensch, der nicht widerspricht, den Gewebe-Banken als Freiwild dient: Solange er bereit ist, Organe und Gewebe abzugeben, können - auch ohne den Eintritt des „Hirntodes“- die Haut, die Knochen, Sehnen, Faszien von einer Industrie verwertet werden, die nicht gerade für ihre Gemeinnützigkeit bekannt ist, sondern für Gewinnmaximierung.

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Weiter Nein zur Widerspruchsregelung - Offener Brief von Renate Greinert

1967 schuf die Umdefinierung des irreversiblen Komas in Hirntod die Voraussetzung für die Organentnahme [...]
Aber der Mensch ist immer noch ein integriertes Ganzes, mit allen Funktionen, die ihn zu einem Menschen machen. Er hat einen eigenen Herzschlag, die Blutzirkulation funktioniert, Sauerstoffaustausch, Reflexe, spontane Bewegungen, Verdauung, Blutreinigung, Ausscheidung, Immunsystem, Wundheilung, alles funktioniert.

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Zum dritten Versuch, die Widerspruchslösung für die Regelung der Organ- und Gewebespende einzuführen

Eine Initiative von Abgeordneten des Deutschen Bundestages unternimmt mittlerweile den dritten Versuch, die Widerspruchsregelung (Drucks. 21/7579) einzuführen. Damit soll jeder volljährige Bundesbürger automatisch zum potenziellen Spender gemacht und einer Organ- sowie Gewebeentnahme unterzogen werden können – es sei denn, er hat vorher aktiv widersprochen.

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Pressemitteilung

KAO Presseerklärung: Gegen den Eingriff in die Grundrechte von hirngeschädigten Intensivpatienten – Öffentliche Anhörung zur Widerspruchsregelung bei Organspende am 29. Januar 2025

Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation wendet sich gegen den Versuch, ohne öffentliche Diskussion die Widerspruchslösung vom Deutschen Bundestag abstimmen zu lassen. Sollte das Parlament diese Neuregelung beschließen, würde jeder Bundesbürger automatisch zum potenziellen Organ- und Gewebespender – es sei denn, er hätte vorher widersprochen. Angesichts der medizinethischen und rechtlichen Tragweite der geplanten Gesetzesreform ist das politische Vorhaben, im Hauruck-Verfahren eine Kehrtwende der Transplantationsgesetzgebung durchzusetzen, inakzeptabel.

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