Warenkorb

Keine Produkte im Warenkorb.

Patientenverfügung [PV]

« zurück zum Lexikon

Wir werden immer wieder um einen Textvorschlag für eine Patientenverfügung gebeten.

Viele Menschen spüren einen inneren Widerstand eine Patientenverfügung zu erstellen oder fühlen sich überfordert. Will man der Organspende widersprechen und dies dokumentieren, so tut man das jedoch am sichersten mit einer Patientenverfügung.

Wir haben daher einen Textvorschlag für eine Patientenverfügung mit Organspendewiderspruch erarbeitet. Sie können diesen Text allein oder ergänzend zu einer bereits von Ihnen verfassten Patientenverfügung verwenden und selbstverständlich so anpassen, wie es Ihren Wünschen entspricht.

Sie können
die PDF-Datei für Ihren OrganspendeWIDERSPRUCH mit Patientenverfügung
in unserem INFO-Service kostenlos zum Herunterladen anfordern.

Die Weichen für eine Organentnahme werden meist sehr früh gestellt. Oft zu einem Zeitpunkt, an dem Angehörige noch davon ausgehen, dass der Patient sich wieder erholen könnte.

Laut GZSO Gesetz vom 1. April 2019 dürfen die Transplantationsbeauftragten unter Umständen eine Hirntoddiagnostik durchführen, ohne die Angehörigen zu befragen und ohne sich zu vergewissern, ob der Patient überhaupt einer Organentnahme zustimmt.

Ist der Hirntod erst einmal festgestellt, gibt es nur zwei Möglichkeiten: Die Geräte werden sofort abgestellt, denn ab dann zahlt keine Krankenkasse für weitere Behandlungskosten. Falls Sie Organspender sein wollen, werden lebenserhaltende Maßnahmen inklusive künstlicher Beatmung weitergeführt bis passende Organempfänger gefunden wurden, die Entnahmeteams angereist sind und die Organe in einer stundenlangen Explantationsoperation frei präpariert sind. Erst dann wird die Aorta abgeklemmt und die kalte Perfusion unter Druck infundiert. Erst dann ist der Spender eine Leiche. Sollten Sie vorher einen Herzstillstand erleiden, werden Sie wiederbelebt, da Organe nur von biologisch Lebenden, aber juristisch für tot Erklärten verwendet werden können.

Es bedarf also der Eigeninitiative, wenn man sich dieser Praxis entziehen will. Sie müssen hierfür selbst schriftlich einen Organspendewiderspruch erklären und dafür sorgen, dass dieser den behandelnden Ärzten so früh wie möglich besser noch sofort vorliegt.

Das bedeutet folgendes:

Wenn Sie sich als Patient zur Behandlung in ein Krankenhaus begeben, geben Sie gleich beim Arztgespräch eine Kopie Ihres Organspendewiderspruchs mit Patientenverfügung ab. Lesen Sie die Papiere, die Ihnen dort zum Unterzeichnen vorgelegt werden, sorgfältig durch. Oft wird auch dort Ihre Entscheidung hinsichtlich Organspende abgefragt.

Informieren Sie Ihre Familie, Freunde, Kollegen, Arbeitgeber und Hausarzt über Ihren Organspendewiderspruch mit Patientenverfügung.

Bitten Sie sie, im Falle eines Notfalls schon das Notarztteam, in der Notaufnahme, auf der Intensivstation am besten unter Zeugen vorsorglich darauf hinzuweisen: „Es liegt ein Organspendewiderspruch dieses Patienten vor.“ (Verwenden sie sicherheitshalber nicht Sätze wie „ist kein Organspender“, da man das akustisch sehr leicht verwechseln kann mit „ist ein Organspender“.)

Das schriftliche Dokument reichen Sie dann so schnell wie möglich nach.

Dasselbe sollten Sie auch für ihre Kinder (Kindergarten, Schule, Eltern) oder Eltern (Pflegeheim, Krankenhaus, Arzt) tun, die dies noch nicht oder nicht mehr selbst tun können.

Eine gute Gelegenheit ist es immer, wenn man nach der Krankenversicherungskarte gefragt wird. Ihre Krankenversicherungskarte verwahren Sie am besten mit dem kleinen KAO Organspendewiderspruch in einer Hülle zusammen.

Das Prozedere einer Organentnahme, die Richtlinien und das Transplantationsgesetzes wird laufend den Erfordernissen des Organbedarfs angepasst. Bitte informieren Sie sich darum weiterhin regelmäßig.

Und bitte denken Sie auch an die Vorsorgevollmacht und gegebenfalls an eine Betreuungsvollmacht. Einen Einstieg hierzu bietet die beim Bundesjustizministerium kostenlos erhältliche Broschüre zum Betreuungsrecht. Sie finden dort auch eine kostenlose Broschüre zur Patientenverfügung. Leider geht man darin aber nicht auf das Problem der Hirntodfeststellung ein. Auch der kostenlose Ratgeber für Patientenrechte des Bundesgesundheitsministeriums ist eine Argumentationshilfe für die Durchsetzung Ihrer Patientenrechte, insbesondere auf Einsicht in die Krankenakten gemäß §630g des Bürgerlichen Gesetzbuches.

« zurück zum Lexikon