Widerspruchsregister

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Wer sei­ne Orga­ne nicht spen­den will, soll­te sich in die bestehen­den Wider­spruchs­re­gis­ter ein­tra­gen zu las­sen. Der­zeit gibt es Wider­spruchs­re­gis­ter in Ita­li­en, Öster­reich und Frank­reich.

Ita­li­en: Als Aus­län­der kann man sich in jedem Kran­ken­haus in das Ita­lie­ni­sche Wider­spruchs­re­gis­ter ein­tra­gen lassen.

Frank­reich: https://​www​.regis​t​re​na​tio​nal​des​re​fus​.fr/ (bit­te das fran­zö­si­sche Ori­gi­nal aus­fül­len). Für Ihr Ver­ständ­nis hier der Link zur Goog­le Über­set­zung.

Öster­reich: https://​trans​plant​.goeg​.at/​n​o​d​e/106

Bit­te beach­ten Sie für das Regis­ter in Öster­reich, dass Wider­sprü­che für unmün­di­ge Min­der­jäh­ri­ge (unter 14 Jah­ren), die von einem Erzie­hungs­be­rech­tig­ten bean­tragt wer­den, mit voll­ende­tem 14. Lebens­jahr der Min­der­jäh­ri­gen auto­ma­tisch gelöscht wer­den. Sie wer­den vor der Löschung über den Vor­gang infor­miert und kön­nen einen Neu­ein­trag als mün­di­ge Min­der­jäh­ri­ge mit eige­ner Unter­schrift veranlassen.

https://​trans​plant​.goeg​.at/​n​o​d​e/106

Sie bekom­men eine schrift­li­che Bestä­ti­gung des Regis­ters über die Regis­trie­rung Ihres Wider­spruchs. Eine Kopie davon soll­ten Sie zu Ihren Aus­weis­pa­pie­ren legen und einen Hin­weis auf Ihrem Organ­spende­wider­spruch im Geld­beu­tel und Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung ver­mer­ken: „Wider­spruch regis­triert in …“

Man fragt sich, war­um gibt es kein Euro­päi­sches Wider­spruchs­re­gis­ter in dem man sich in sei­ner Lan­des­spra­che für alle euro­päi­schen Län­der ein­tra­gen las­sen kann?

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