Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen, Organteilen und Geweben. (Wikipedia)
Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/TPG
Titel: Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland – ACHTUNG: Gilt auch für Ausländer die sich in Deutschland aufhalten.
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