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Deutsche Stiftung Organtransplantation [DSO]

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In fast jedem Land der Welt gibt es eine nationale Organbeschaffungsorganisation (engl. Organ Procurement Organization (OPO)[1].

In Deutschland ist dies die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)[2], als bundesweite Koordinierungsstelle für die Vorbereitung und Durchführung der Organspende.

Im Juni 2000 übernahm die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) diese Funktion, die 1997 im Transplantationsgesetz §11[3] festgelegt wurde.

Ihre Aufgaben wurden durch einen Vertrag[4] der DSO mit

  • der Bundesärztekammer[5],
  • dem GKV-Spitzenverband[6] (vormals Spitzenverbände der Krankenkassen) und
  • der deutschen Krankenhausgesellschaft[7] festgelegt.

Diese drei Verbände stellen gleichzeitig die Hälfte der Mitglieder des Stiftungsrates der DSO.

In den Stiftungsrat der DSO[8] bestellen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Stiftungsvorstand:

  • der GKV-Spitzenverband (Verband der Krankenkassen): 2 Mitglieder,
  • die Deutsche Krankenhausgesellschaft (Verband der Kliniken): 2 Mitglieder,
  • die Bundesärztekammer (Verband der Ärzte): 2 Mitglieder, von denen mindestens eines Arzt sein muss,
  • die Deutsche Transplantationsgesellschaft[9] (Verband der Transplantationsmediziner): 2 Mitglieder, die Ärzte sein müssen.
  • das Bundesministerium für Gesundheit[10]: 2 Mitglieder,
  • die Gesundheitsministerkonferenz der Länder[11]: 2 Mitglieder
  • Transplantiertenverbände[12]: 2 Mitglieder ohne Stimmrecht

Die Zweidrittelmehrheit im Stiftungsrat der DSO haben medizinische Wirtschafts- und Interessensverbände mit 8 von 12 Mitgliedern.

Eine Vertretung der Patienten, die als mögliche Organspender in Frage kommen sucht man hier vergebens.

Die Finanzierung der Arbeit erfolgt durch ein Budget[13], das die DSO mit den Krankenkassen prospektiv verhandelt und das sich an der zu erwartenden Anzahl der transplantierten Organe. orientiert. Den Krankenhäusern, die bei einer Organspende mitgewirkt haben, vergütet die DSO den Aufwand in Form von Pauschalen.[14]

  1. International Registry of Organ Donation and Transplantation (IRODaT) http://www.irodat.org/?p=database&c=DE#data
  2. Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): https://www.dso.de
    1. Transplantationsgesetz (TPG) § 11 https://dejure.org/gesetze/TPG/11.html aufgerufen am 05.50.2019
    2. Koordinierungsstellenvertrag gem. Transplantationsgesetz (TPG) § 11 https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/Koordinierungsstellenvertrag_2015.pdf aufgerufen am 05.50.2019
    3. Bundesärztekammer: https://www.bundesaerztekammer.de
    4. https://www.gkv-spitzenverband.de
    5. Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.: https://www.dkgev.de
    6. Stiftungssatzung der DSO § 6 Absatz 3 https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/gueltige_DSO-Satzung_08.07.2013.pdf aufgerufen am 05.50.2019
    7. Deutsche Transplantationsgesellschaft e.V.: www.d-t-g-online.de
    8. Bundesministerium für Gesundheit (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de
    9. Gesundheitsministerkonferenz der Länder: https://www.gmkonline.de/Die-GMK.html
    10. Mitglieder des des DSO Stiftungsrates: https://www.dso.de/dso/struktur-der-dso/stiftungsrat.html
    11. Budget 2017 der DSO: https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/KH_DSO-Budget_2017_2016_12_16.pdf aufgerufen am 05.50.2019
    12. DSO: https://www.dso.de/dso/aufgaben-und-ziele/koordinierungsstelle.html aufgerufen am 05.50.2019
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