In fast jedem Land der Welt gibt es eine nationale Organbeschaffungsorganisation (engl. Organ Procurement Organization (OPO)[1].
In Deutschland ist dies die Deutsche Stiftung Organspende (DSO)[2], als bundesweite Koordinierungsstelle für die Vorbereitung und Durchführung der Organspende.
Im Juni 2000 übernahm die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) diese Funktion, die 1997 im Transplantationsgesetz §11[3] festgelegt wurde.
Ihre Aufgaben wurden durch einen Vertrag[4] der DSO mit
- der Bundesärztekammer[5],
- dem GKV-Spitzenverband[6] (vormals Spitzenverbände der Krankenkassen) und
- der deutschen Krankenhausgesellschaft[7] festgelegt.
Diese drei Verbände stellen gleichzeitig die Hälfte der Mitglieder des Stiftungsrates der DSO.
In den Stiftungsrat der DSO[8] bestellen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Stiftungsvorstand:
- der GKV-Spitzenverband (Verband der Krankenkassen): 2 Mitglieder,
- die Deutsche Krankenhausgesellschaft (Verband der Kliniken): 2 Mitglieder,
- die Bundesärztekammer (Verband der Ärzte): 2 Mitglieder, von denen mindestens eines Arzt sein muss,
- die Deutsche Transplantationsgesellschaft[9] (Verband der Transplantationsmediziner): 2 Mitglieder, die Ärzte sein müssen.
- das Bundesministerium für Gesundheit[10]: 2 Mitglieder,
- die Gesundheitsministerkonferenz der Länder[11]: 2 Mitglieder
- Transplantiertenverbände[12]: 2 Mitglieder ohne Stimmrecht
Die Zweidrittelmehrheit im Stiftungsrat der DSO haben medizinische Wirtschafts- und Interessensverbände mit 8 von 12 Mitgliedern.
Eine Vertretung der Patienten, die als mögliche Organspender in Frage kommen sucht man hier vergebens.
Die Finanzierung der Arbeit erfolgt durch ein Budget[13], das die DSO mit den Krankenkassen prospektiv verhandelt und das sich an der zu erwartenden Anzahl der transplantierten Organe orientiert. Den Krankenhäusern, die bei einer Organspende mitgewirkt haben, vergütet die DSO den Aufwand in Form von Pauschalen.[14]
- International Registry of Organ Donation and Transplantation (IRODaT) http://www.irodat.org/?p=database&c=DE#data ↑
- Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): https://www.dso.de ↑
- Transplantationsgesetz (TPG) § 11 https://dejure.org/gesetze/TPG/11.html aufgerufen am 05.50.2019 ↑
- Koordinierungsstellenvertrag gem. Transpantationsgesetz (TPG) § 11 https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/Koordinierungsstellenvertrag_2015.pdf aufgerufen am 05.50.2019 ↑
- Bundesärztekammer: https://www.bundesaerztekammer.de ↑
- https://www.gkv-spitzenverband.de ↑
- Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.: https://www.dkgev.de ↑
- Stiftungssatzung der DSO § 6 Absatz 3 https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/gueltige_DSO-Satzung_08.07.2013.pdf aufgerufen am 05.50.2019 ↑
- Deutsche Transplantationsgesellschaft e.V.: www.d‑t-g-online.de ↑
- Bundesministerium für Gesundheit (BMG): https://www.bundesgesundheitsministerium.de ↑
- Gesundheitsministerkonferenz der Länder: https://www.gmkonline.de/Die-GMK.html ↑
- Mitglieder des des DSO Stiftungsrates: https://www.dso.de/dso/struktur-der-dso/stiftungsrat.html ↑
- Budget 2017 der DSO: https://www.dso.de/uploads/tx_dsodl/KH_DSO-Budget_2017_2016_12_16.pdf aufgerufen am 05.50.2019 ↑
- DSO: https://www.dso.de/dso/aufgaben-und-ziele/koordinierungsstelle.html aufgerufen am 05.50.2019 ↑
Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) gültig seit 01.04.2019
Statt der seit Jahren von diversen Fachleuten verlangten Qualitätssicherung der Hirntoddiagnostik (eine von der Bundesärztekammer zertifizierte Ausbildung existiert immer noch nicht)[1] forciert das GZSO[2] eine andere Art von Qualitätssicherung. Und zwar zu Beschaffung von mehr Organen. Durch ein flächendeckendes Berichtssystem zur Spender-Identifizierung und Spender-Meldung muss gegenüber der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) und den zuständigen Landesbehörden Rechenschaft darüber abgelegt werden, warum bei Verdacht auf Hirntod keine Hirntodfeststellung durchgeführt wurde und keine Meldung eines möglichen Spenders an die DSO erfolgt ist.
Der Transplantationsbeauftragte darf den Patienten mit vermutetem irreversiblen Hirnfunktionsausfall (Hirntod) nicht nur behandeln und jederzeit in dessen Krankenakte einsehen, sondern er darf bei ihm auch die bereits fremdnützige Spenderkonditionierung zu Gunsten des späteren Empfängers durchführen.
Nach geltendem Recht ist für jeden invasiven Eingriff explizit eine informierte Zustimmung[3] des Patienten/Vorsorgebevollmächtigten/oder Betreuers notwendig.[4] Das scheint beim GZSO, wenn es um die Organspende geht, nicht zu gelten.
Besonders brisant ist in diesem Zusammenhang, daß der Transplantationsbeauftragte laut Bundesministerium für Gesundheit und dem medizinischen Vorstand der DSO Dr. Axel Rahmel[5] den Hirntod feststellen darf, als einer der zwei beteiligten unabhängigen Ärzte.
Anders als 2014 die Ständige Kommission Organtransplantation (StäKo) der Bundesärztekammer sieht man darin offenbar keinen Interessenskonflikt mehr.
Das alles ist laut GZSO ohne Wissen und Zustimmung der Angehörigen/des Vorsorgebevollmächtigten/oder Betreuers möglich.
Falls Sie das nicht wollen, sollten Sie all dies in Ihrer Patientenverfügung untersagen.
- Gubernatis G., „Kann „kein Nein“ automatisch „Ja“ bedeuten?“ inWilhelmshavener Zeitung, 12.04.2019, S.10 ↑
- Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO): https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gzso.html Abruf am 30.04.2019 ↑
- BGB §630e Aufklärungspflichten: https://dejure.org/gesetze/BGB/630e.html ↑
- Infoblatt Patientenrechte im Klartext – Bundesministerium für Justiz Ausgabe 1/13: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Praevention/Infoblatt_Patientenrechte.pdf ↑
- Rahmel, A. in „Die Debatte“ live: Organe gesucht – Was tun, wenn Niere, Leber und Herz knapp werden?“ Video vom 23.3.2018 (Zeitmarke 1:08:30 ff) https://www.youtube.com/watch?v=TY8-OnYB8Hs ↑
Begründete wurde die Definition des neuen Todeskriteriums zum Einen damit, dass irreversible komatöse Patienten anderweitig benötigte Intensivbetten belegen, und zum Anderen damit, dass so Auseinandersetzungen bei der Beschaffung von Organen zur Transplantation vermieden werden könnten.
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen, Organteilen und Geweben. (Wikipedia)
Gesetzestext: https://dejure.org/gesetze/TPG
Titel: Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland – ACHTUNG: Gilt auch für Ausländer die sich in Deutschland aufhalten.
Im April 2019 waren 9.419 auf der Warteliste. 77% davon warten auf eine Niere. Nierenkranke können an die Dialyse für sie ist eine Transplantation nicht lebensnotwendig.
Aktive Warteliste Deutschland [1] |
Anzahl | Anteil | |
---|---|---|---|
Niere | Kidney | 7.254 | 77,0 % |
Herz | Heart | 734 | 7,8 % |
Lunge | Lung | 323 | 3,4 % |
Leber | Liver | 847 | 9,0 % |
Bauchspeicheldrüse | Pancreas | 261 | 2,8 % |
Insgesamt | 9.419 | 100 % | |
statistics.eurotransplant.org | Stand 01.05.2019 | April 2019 |
9.419 sind 0,01 % der Deutschen Bevölkerung bei derzeit 83.000.000 Einwohnern in Deutschland (Stand 31.12.2018) [2].
Steht das in einem angemessenen Verhältnis zu den 100% der Bevölkerung, die sich bei einer Widerspruchsregelung intensiv mit Transplantationsmedizin befassen müssen, um für sich eine informierte Entscheidung zu treffen? Und ist der hohe finanzielle Aufwand der Werbung für Organspende gerechtfertigt? Dieses Geld fehlt um, zum Beispiel wirksam die Zahl der Opfer von Krankenhauskeimen zu verringern.
Es wird immer beklagt, dass die Zahl der Organspenden zurückgegangen sei. Dabei ist die Zahl derer auf der Warteliste ebenfalls zurückgegangen.
Besonders auffallend ist dies bei denen, die auf eine Leber warten:
Warteliste 2009 – 2018 Quelle: Eurotransplant
Zum Problem der Gerechten Verteilung schreibt Christina Berndt in der Süddeutschen Zeitung [3]:
Eurotransplant gegen Organspenden an Ausländer
„Wie viele der knappen Spenderorgane sollten an Menschen aus dem Ausland gehen dürfen? Keines, empfiehlt die Organverteilungsstelle Eurotransplant jetzt – und bringt damit die deutschen Transplantationszentren in Bedrängnis.“
„Die DTG (Deutschen Transplantationsgesellschaft) empfiehlt den deutschen Zentren derzeit, sich weiter an die Fünf Prozent-Marge zu halten. Aber werden sie das tun?
Operationen von Ausländern können für die Kliniken attraktiv sein, weil sie die Behandlungskosten privat mit den Patienten abrechnen können.
Damit die Zentren nicht über die Stränge schlagen, wird Eurotransplant die Zahl der transplantierten Ausländer pro Klinik publizieren. So sei Kontrolle möglich, sagt Bruno Meiser. Böse Zungen hingegen sagen, dass wohlhabende Ausländer mit Hilfe dieser Liste besonders leicht jene Zentren herausfinden können, wo es sich anzufragen lohnt.“
- Eurotransplant Statistik Monat April 2019, Stand 01.05.2019: statistics.eurotransplant.org ↑
- Statistisches Bundesamt: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/01/PD19_029_12411.htmlAufgerufen am 02.05.2019 ↑
- Berndt C. „Eurotransplant gegen Organspenden an Ausländer“ in Süddeutsche Zeitung 30.05.2014: https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/2.220/debatte-um-gerechte-verteilung-von-organen-eurotransplant-gegen-organspenden-an-auslaender‑1.1979094 Aufgerufen am 02.05.2019 ↑
Wer seine Organe nicht spenden will, sollte sich in die bestehenden Widerspruchsregister eintragen zu lassen. Derzeit gibt es Widerspruchsregister in Italien, Österreich und Frankreich.
Italien: Als Ausländer kann man sich in jedem Krankenhaus in das Italienische Widerspruchsregister eintragen lassen.
Frankreich: https://www.registrenationaldesrefus.fr/%23etape‑1/cre (Link mit Google Übersetzung)
Österreich: https://transplant.goeg.at/node/106
Sie bekommen eine schriftliche Bestätigung des Registers über die Registrierung Ihres Widerspruchs. Eine Kopie davon sollten Sie zu Ihren Ausweispapieren legen und einen Hinweis auf Ihrem Organspendewiderspruch im Geldbeutel und Ihrer Patientenverfügung vermerken: „Widerspruch registriert in …“
Warum gibt es kein Europäisches Widerspruchsregister in dem man sich in seiner Landessprache für alle europäischen Länder eintragen lassen kann?