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Wissenschaft

Das unbegründete „Hirntod“-Konzept

In der Rechtswissenschaft wird der sogenannte „Hirntod“ weitgehend als allgemeines Todeskriterium anerkannt. Maßgeblich für seine Feststellung sind Richtlinien der Bundesärztekammer. Beschäftigt man sich mit diesen Richtlinien genauer, erweisen sie sich im Wortsinne als unbegründet, denn sie enthalten – contra legem – für alle wesentlichen Festlegungen keine Begründung. Prüft man die Argumente, mit denen das „Hirntod“-Konzept in der Literatur verteidigt wird, können auch diese nicht überzeugen. ~ Aufsatz von Rainer Beckmann
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Falsche „Hirntod“-Feststellung in Deutschland

Der sogenannte „Hirntod“ ist in Deutschland als Todes- zeichen weitgehend anerkannt. Seine Feststellung anhand von Richtlinien der Bundesärztekammer gilt als sicher. Der Fall einer abgebrochenen „Hirntod“-Feststellung aus dem Jahr 2014 zeigt jedoch, dass die damals geltenden Richtlini- en korrekturbedürftig waren. Eine genauere Überprüfung der aktuellen Regeln zur Feststellung des „Hirntodes“ er- gibt, dass auch sie Mängel und Ungereimtheiten enthalten. Insbesondere verstoßen die Richtlinien gegen die Begrün- dungspflicht gem. § 16 Abs. 2 S. 2 TPG. ~ Aufsatz von Rainer Beckmann
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Netzdiagramm Intensivbehandlung moeglicher Organspender

Medizinethik: Behandlung potenzieller Organspender im Präfinalstadium

Ein mit dem Titel “Medizinethik: Behandlung potenzieller Organspender im Präfinalstadium” 2011 im Deutschen Ärzteblatt erschienener Artikel​[1]​ macht die ethischen Probleme bei der Behandlung potenzieller Organspender deutlich und plädiert für eine offene Diskussion, die für eine informierte Zustimmung zur Organspende unabdingbar…

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USA: Widerspruch von 107 Experten gegen die vorgeschlagene Änderung des Gesetzes über die einheitliche Feststellung des Todes (UDDA)

Die Hirntodfeststellung ist ein invasiver Eingriff, der für den Patienten schwerwiegende rechtliche Konsequenzen hat und auch schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann. Aus diesem Grund ist bislang in Amerika und auch Deutschland die informierte Zustimmung des Patienten oder seines…

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