Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung, der am 5.07.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.
Sie finden den Gesetzentwurf auf der Seite des Bundesrates:
Auf Seite 14 (6. Seite der Anlage) heißt es:
§ 2a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 2 wird die Angabe „16. Lebensjahr“ durch die Angabe „14. Lebensjahr“ ersetzt.
bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Die Erklärung kann digital oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments abgegeben werden.“
Auf Seite 21 heißt es:
Dabei wird mit Einführung der Widerspruchslösung der bisherige Hinweis der Hausärzte unter Satz 4, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende besteht, sowie die Altersdifferenzierung zwischen dem 16. und 14. Lebensjahr obsolet.