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Bundesrat: Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung vom 5.07.2024

Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung, der am 5.07.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.

Sie finden den Gesetzentwurf auf der Seite des Bundesrates:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2024/0201-0300/278-24(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Auf Seite 14 (6. Seite der Anlage) heißt es:

§ 2a wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 2 wird die Angabe „16. Lebensjahr“ durch die Angabe „14. Lebensjahr“ ersetzt.

bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Die Erklärung kann digital oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift und einer Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments abgegeben werden.“

Auf Seite 21 heißt es:

Dabei wird mit Einführung der Widerspruchslösung der bisherige Hinweis der Hausärzte unter Satz 4, dass keine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende besteht, sowie die Altersdifferenzierung zwischen dem 16. und 14. Lebensjahr obsolet.