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In eigener Sache

Mehrmals täglich erreichen uns momentan Anrufe, Mails und Schreiben von Bürgern, die genauere Informationen zum Thema Organspende haben wollen. Viele ältere Bürger z. B. machen sich Sorgen, dass es quasi keine Altersgrenze für Organentnahmen gibt und ein praktikabler Zugang zu dem seit März installierten elektronischen Organspende-Register fehlt. Nicht jeder hat ein Smartphone.

Der Grund für die vermehrte Kontaktaufnahme mit KAO ist der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesrates sowie die Initiative von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen zur Einführung der WIDERSPRUCHSLÖSUNG. Sie bedeutet, dass jeder Organspender ist, außer er hat ausdrücklich widersprochen.

Die uns kontaktierenden Bürger äußern ihren Unmut, sind verunsichert und haben einen immensen Informationsbedarf über die genauen Abläufe einer Organentnahme. Irritiert sind sie z. B. darüber, dass sie als potentieller Spende u.U. noch einmal wiederbelebt werden, obwohl die Ärzte sie schon aufgegeben haben. Allein zum Zweck der späteren Organentnahme.

Für KAO sind diese Kontaktaufnahmen sehr aufschlussreich. Effektiver wäre es allerdings, Unmut und Protest nicht nur bei uns zu äußern, sondern zusätzlich direkt bei der Politik und den Patientenverbänden.

Adressaten wären zum Beispiel:

Die Abgeordneten Ihres Wahlkreises:

Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages:

Petitionsausschuss des Dt. Bundestages:

Deutsche Stiftung Patientenschutz:

info@stiftung-patientenschutz.de

Diesen Hinweis finden Sie auch hier: https://initiative-kao.de/in-eigener-sache/

ORGANSPENDE -

die ver­schwie­ge­ne Seite

Hirn­tod—
der neue Tod
bei leben­di­gem Leib

Seit der Har­vard Defi­ni­ti­on 1968 wird uns im Zusam­men­hang mit Organ­trans­plan­ta­ti­on ein neu­er Tod verordnet.

Schon beim Ver­sa­gen des Gehirns soll der Mensch tot sein, obwohl alle ande­ren Kör­per­funk­tio­nen noch erhal­ten sind. Die Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zi­ner, die Bun­des­ärz­te­kam­mer, aber auch der Staat behaup­ten das.

Kön­nen wir ihnen, die nicht mehr den ster­ben­den Men­schen, son­dern nur des­sen lebens­fri­sche Orga­ne sehen, trauen?

Tat­säch­lich müs­sen trans­plan­ta­ble Orga­ne lebens­frisch sein, also von einem Men­schen stam­men, der noch maschi­nell beatmet wird. Er wird gepflegt, sein Herz schlägt, er ist warm und kann Fie­ber haben. Er bewegt sich spon­tan und reagiert auf Berührung.

Beim Ein­schnitt des Chir­ur­gen in den Kör­per des Organ­spen­ders steigt in vie­len Fäl­len der Blut­druck rasant an. Des­halb bekom­men Spen­der bei der Organ­ent­nah­me immer mus­kel­ent­span­nen­de Mit­tel und Opi­ate. Oft sogar eine Vollnarkose.

Es stellt sich die Fra­ge: wie tot sind „Hirn­to­te“, denen ihre Orga­ne ent­nom­men werden?

Ganz­tot, halb­tot, schein­tot, ster­bend oder noch lebend?


Heu­te ist man in Har­vard weiter

Im April 2018 fand an der Har­vard Medi­cal School in Bos­ton eine Inter­na­tio­na­le Hirn­tod-Kon­fe­renz statt, an der Rena­te Grei­nert für KAO teil­ge­nom­men hat.

Dort war davon die Rede, dass es der­zeit in den USA eine Kla­ge­wel­le von Ange­hö­ri­gen gibt, die das Abstel­len der Beatmung nach Hirn­tod­dia­gno­se anfechten.

Auf­ge­schreckt hat die Wis­sen­schaft der Fall der Jahi McMath, die nach einer for­mal rich­ti­gen Hirn­tod­dia­gno­se zum Zeit­punkt der Kon­fe­renz seit vier­ein­halb Jah­ren im Koma lag und auf Anspra­che reagierte.

Besorgt frag­ten sich die Wis­sen­schaft­ler wie man nun der Öffent­lich­keit ver­mit­teln könn­te, dass – anders wie bis­her offi­zi­ell behaup­tet – der Hirn­tod nicht mit dem Tod des Men­schen gleich­zu­set­zen ist. Ein Paradigmenwechsel.

Am 22. Juni 2018 ist Jahi McMath an inne­ren Blu­tun­gen auf Grund von Nie­ren- und Leber­ver­sa­gen wirk­lich ver­stor­ben, gemäß einer Ver­laut­ba­rung ihres Anwalts. Vier­ein­halb Jah­re nach­dem sie in Kali­for­ni­en auf Grund neu­ro­lo­gi­scher Kri­te­ri­en für tot erklärt wurde.

Der wah­re Tod zeigt sich von selbst und lässt sich nicht von uns definieren.

Rena­te Grei­nert hat­te Prof. Pichl­mayr damals in Han­no­ver gefragt:

War­um haben Sie uns nicht dar­über auf­ge­klärt,
was es heißt Organ­spen­der zu sein?”

Das war sei­ne Ant­wort vor Zeugen:

Wenn wir die Gesell­schaft über die Organ­spen­de auf­klä­ren,
bekom­men wir kei­ne Orga­ne mehr.”

Prof. Rudolf Pichl­mayr – 1987

Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zi­ner

Infor­mie­ren Sie Sich

Wuss­ten Sie schon …?


Was bei “nor­ma­len” Ope­ra­tio­nen als Schmerz­re­ak­ti­on des Pati­en­ten gewer­tet wird, wird beim Organ­spen­der wäh­rend der Organ­ent­nah­me als nicht rele­vant ange­se­hen. Denn der Organ­spen­der gilt als “tot”. Beim Auf­schnei­den sei­nes Kör­pers vom Hals bis zum Scham­bein kommt es jedoch in vie­len Fäl­len zu Blutdruck‑, Herz­fre­quenz- und Adrenalinanstieg.

In Deutsch­land sind bei einer Organ­ent­nah­me nur mus­kel­ent­span­nen­de Prä­pa­ra­te vor­ge­schrie­ben, nicht aber Schmerz­mit­tel oder gar eine Voll­nar­ko­se.

Vier von Fünf werden unfreiwillig Organspender

Selbst ent­schei­den


Wol­len Sie schon vor der Hirn­tod­dia­gno­se unter Umstän­den belas­ten­de Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen über sich erge­hen las­sen – im Inter­es­se des spä­te­ren Empfängers?

Die­se Maß­nah­men hei­ßen auch organ­pro­tek­ti­ve oder spen­de­zen­trier­te Maß­nah­men in der Fach­li­te­ra­tur meist Spenderkonditionierung.

Wenn Sie damit nicht ein­ver­stan­den sind, soll­ten Sie alle die­se Maß­nah­men in Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung (PV) untersagen.

Hirn­tod


Eine Hirn­tod­dia­gno­se ist kom­plex, weil es Umstän­de gibt, die einen Hirn­tod vor­täu­schen. Zum Bei­spiel eine Unter­küh­lung oder die vor­he­ri­ge Ein­nah­me von Schmerz- und Beru­hi­gungs­mit­teln. Insi­der for­dern des­we­gen schon lan­ge eine zer­ti­fi­zier­te Aus­bil­dung für die fol­gen­rei­che Hirntoddiagnostik.

Nach der Hirn­tod­dia­gnos­tik wird der Toten­schein aus­ge­stellt. Denn der Mensch gilt juris­tisch als Lei­che. Die Kran­ken­kas­se stellt die Zah­lun­gen ein.

Organ­ent­nah­me


Was eine Organ­ent­nah­me für den­je­ni­gen bedeu­tet, des­sen Orga­ne explan­tiert wer­den, wis­sen die Wenigs­ten. Des­halb ist es uner­läss­lich sich im Detail mit den Abläu­fen vor und wäh­rend einer Organ­ent­nah­me zu befassen.

Der ver­ord­ne­te Tod


Der Hirn­tod ist eine recht­li­che Defi­ni­ti­on, nach der unge­straft Orga­ne ent­nom­men wer­den kön­nen. Men­schen, mit der Dia­gno­se Hirn­tod zei­gen kei­nes der siche­ren äuße­ren Zei­chen des Todes, dafür aber bis auf die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit alle Zei­chen des Lebens.

Fra­gen Sie Sich

Wol­len Sie das …?


Vor­aus­set­zung für eine Organ­ent­nah­me ist die Hirntod-Diagnose.

Bevor die­se gestellt wird müs­sen Schmerz- und Beru­hi­gungs­mit­tel abge­setzt wer­den, da die­se die Dia­gno­se ver­fäl­schen kön­nen. Die Hirn­tod-Dia­gno­se ist ein Funk­ti­ons­test bei dem geprüft wird, in wie weit das Gehirn des Pati­en­ten Reak­tio­nen zeigt. Schmerz- und Beru­hi­gungs­mit­tel min­dern die­se Reaktionsfähigkeit.

Das Pro­blem für den Pati­en­ten: bei Hirn­ver­let­zun­gen kön­nen Schmerz- und Beru­hi­gungs­mit­tel the­ra­peu­tisch bedeut­sam sein.

Die Hälfte der überprüften* Hirntodprotokolle sind fehlerhaft

Spen­de­zen­trier­te Massnahmen


Wol­len Sie schon vor der Hirn­tod­dia­gno­se unter Umstän­den belas­ten­de Unter­su­chun­gen und Behand­lun­gen über sich erge­hen las­sen – im Inter­es­se des spä­te­ren Empfängers?

Die­se Maß­nah­men hei­ßen auch organ­pro­tek­ti­ve oder spen­de­zen­trier­te Maß­nah­men in der Fach­li­te­ra­tur meist Spen­der­kon­di­tio­nie­rung.

Wenn Sie damit nicht ein­ver­stan­den sind, soll­ten Sie alle die­se Maß­nah­men in Ihrer Pati­en­ten­ver­fü­gung (PV) untersagen.

Wie­der­be­le­bung für Organentnahme


Wol­len Sie, wenn man Sie schon auf­ge­ge­ben hat, eine for­cier­te Inten­siv­me­di­zin über sich erge­hen lassen?

Even­tu­el­le auch eine Wie­der­be­le­bung nur zum Zwe­cke der Organ­ent­nah­me.

Inva­si­ve Massnahmen


Wol­len Sie dass, wenn man Sie schon auf­ge­ge­ben hat, noch inva­si­ve Maß­nah­men durch­ge­führt werden?

Oder zie­hen Sie es vor in Ruhe und bis zum letz­ten Atem­zug beglei­tet zu sterben?

Kein Kran­ken­schutz mehr


Wol­len Sie, dass ihre Ange­hö­ri­gen die erheb­li­chen Behand­lungs­kos­ten selbst tra­gen müs­sen? Und zwar dann, wenn sie Zwei­fel an der Dia­gno­se Hirn­tod haben und mit dem sofor­ti­gen Abstel­len der maschi­nel­len Beatmung nicht ein­ver­stan­den sind.

Schüt­zen Sie sich und Ihre Angehörigen

Wirk­sam widersprechen …?


Im Zeit­druck, unter Schock und unin­for­miert stim­men vie­le Ange­hö­ri­ge einer Organ­spen­de zu.

Die Hoff­nung, dass aus dem Schlim­men etwas Gutes wird, erfüllt sich meist nicht.

Statt­des­sen pla­gen sich vie­le mit Schuld­ge­füh­len, weil sie ihren Ange­hö­ri­gen in sei­nen letz­ten Stun­den allei­ne gelas­sen haben.

Auch für Deutsche gilt im Ausland* das Organspendegesetz des Gastlandes

Wider­spruch erforderlich


In fast allen ande­ren Euro­päi­schen Län­dern muss man vor­her einen doku­men­tier­ten Wider­spruch ein­le­gen, wenn man kein Organ­spen­der sein will. In Frank­reich und Öster­reich gibt es hier­zu ein Widerhttps://​initia​ti​ve​-kao​.de/​l​e​x​i​k​o​n​/​w​i​d​e​r​s​p​r​u​c​h​s​r​e​g​i​ster/spruchs­re­gis­ter.

Erwei­ter­te Entnahmekriterien


In eini­gen Län­dern darf man nicht nur nach Hirn­tod­dia­gno­se, son­dern auch nach zwei- bis fünf­zehn­mi­nü­ti­gem Herz­still­stand (NHBD – non heart bea­ting donor) Orga­ne ent­neh­men. Fakt ist: selbst die Kri­te­ri­en für die Dia­gno­se des Hirn­to­des unter­schei­den sich von Land zu Land erheb­lich. Wenn Sie in einem Land tot sind, sind Sie es in einem ande­ren noch lan­ge nicht.

Wer das nicht will soll­te sei­nen Wider­spruch dokumentieren.

Wider­spruch in Landessprache


Ihr Wider­spruch zur Organ­spen­de muss in der jewei­li­gen Lan­des­spra­che aus­ge­stellt sein. Wer viel unter­wegs ist muss für alle Fäl­le gerüs­tet sein.

Beglau­big­te Unterschrift


In man­chen Län­dern muss ihre Unter­schrift auf dem Wider­spruch von einer Behör­de beglau­bigt wer­den. In Grie­chen­land sogar notariell.

Im Schock überrumpelt

Ange­hö­ri­ge als wei­te­re Opfer …


Im Zeit­druck, unter Schock und unin­for­miert stim­men vie­le Ange­hö­ri­ge einer Organ­spen­de zu.

Die Hoff­nung, dass aus dem Schlim­men etwas Gutes wird, erfüllt sich meist nicht.

Statt­des­sen pla­gen sich vie­le mit Schuld­ge­füh­len, weil sie ihren Ange­hö­ri­gen in sei­nen letz­ten Stun­den allei­ne gelas­sen haben.

Organ­ent­nah­me aus Sicht der “Spen­der” und ihrer Angehörigen

HIRN­TOD -
TOD BEI LEBEN­DI­GEM LEIB

Die frag­wür­di­ge Hirn­tod­dia­gno­se
und Organ­ent­nah­me bei Lorenz Meyer

Ver­wirr­spiel um den Tod

Inter­view mit der Mut­ter einer poten­ti­el­len Organspenderin

Organ­spen­de -
Die Schat­ten­sei­te

Inter­view mit Rena­te Grei­nert zur
Organ­ent­nah­me bei ihrem Sohn Christian

HIRN­TOD -
DIE VER­SCHWIE­GE­NE SEITE

Ein Film­bei­trag über die Organ­ent­nah­me bei Arnd Focke

ORGAN­SPEN­DE ? – NEIN.
ER BRAUCHT SEI­NE ORGANE

Die ret­ten­de Ant­wort
auf eine unzu­mut­ba­re Frage

Will ich Organ­spen­der sein oder nicht?

Dr. med. Pao­lo Bava­s­tro, Fach­arzt für Inne­re Medi­zin und Kar­dio­lo­gie, war bis 2003 Chef­arzt einer Inne­ren Abtei­lung. Seit 30 Jah­ren beschäf­tigt er sich mit Ethik, u.a. Pati­en­ten­ver­fü­gung (PV) und Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin. Rege Vor­trags­tä­tig­keit. Etwa 200 Ver­öf­fent­li­chun­gen, Bücher und Buch­bei­trä­ge. Seit 2002 Inha­ber des Ver­dienst­kreu­zes am Bande.

12 Gesichts­punk­te zur Organtransplantation


1/12Der Fall einer soge­nann­ten “hirn­to­ten” Schwan­ge­ren, die noch mona­te­lang lebte. >

2/12Wann darf man Orga­ne entnehmen? >

3/12Hirn­tod als Vor­aus­set­zung zur Organentnahme >

4/12Lebens­wich­ti­ge Orga­ne nicht erlaubt von Lebenden >

5/12 – Rege­lun­gen ande­rer Län­der bezüg­lich der Organentnahm >

6/12 – Organ­spen­de ein Fall von Nächs­ten­lie­be oder doch ein gro­ßer Irrtum? >

7/12 – Fol­gen der Trans­plan­ta­ti­on für den Organempfänger >

8/12 – Gibt es Alter­na­ti­ven zur soge­nann­ten post­mor­ta­len Organspende? >

9/12 – Spen­de von Organen/​Geweben >

10/12 – Die Lebend­spen­de >

11/12 – Gegen­wär­ti­ge Ände­rung des Transplantationsgesetzes >

12/12 – Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin in Zukunft >

Das Hirn­tod­kon­zept wird geschicht­lich und wis­sen­schaft­lich-phä­no­me­no­lo­gisch unter­sucht: es ist in sich wider­sprüch­lich und nicht halt­bar. Men­schen im Hirn­ver­sa­gen sind schwerst-kran­ke, lebende.

Organ­ent­nah­me ist fremd­nüt­zi­ge Tötung eines Ster­ben­den. Die ethi­sche Dimen­si­on die­ser Unge­heu­er­lich­keit wird untersucht.

Wel­che Moda­li­tä­ten regeln die Organspende?

Mit wel­chen Argu­men­ten ver­sucht man den “Hirn­tod” zu verteidigen?

Was bedeu­tet “Organ­spen­de”, was erwar­tet den Spen­der, was den Empfänger?

Es wird mas­siv Wer­bung statt geset­zes­kon­for­mer Auf­klä­rung betrieben!

Was erwar­tet die Angehörigen?

Ist Lebend­spen­de so harmlos?

Wie ist der Zusam­men­hang mit kom­mer­zi­el­ler und kri­mi­nel­ler Organbeschaffung?

Kön­nen Orga­ne vom Tier eine Lösung sein?

Wie müs­sen Struk­tu­ren grund­sätz­lich geän­dert wer­den, um Ver­trau­en wie­der zu schaffen?

Wie muss eine lege artis durch­ge­führ­te Auf­klä­rung für jeden ein­zel­nen poten­zi­el­len Spen­der, vor dem Aus­fül­len eines “Organ­spen­der-Aus­wei­ses”, durch­ge­führt werden?

KAO ist eine Initia­ti­ve gegrün­det von Eltern, die im Schock­zu­stand ihre ver­un­glück­ten Kin­der zur Organ­spen­de frei­ge­ge­ben haben, ohne die Hin­ter­grün­de zu die­sem Zeit­punkt genau genug zu ken­nen. Erst nach­dem ihre Kin­der beer­digt waren, haben sie begrif­fen, wozu sie ja gesagt hat­ten. Sie haben begrif­fen, dass leben­de Orga­ne nicht von Men­schen ent­nom­men wer­den kön­nen, die so tot sind, wie sie es sich vor­ge­stellt hatten.

Ihre Ent­schei­dung haben sie daher bit­ter bereut. Durch ihre Zustim­mung waren ihre Kin­der in ihrem Ster­be­pro­zess, in dem sie ihrer beson­de­ren Lie­be bedurf­ten, unge­schützt allein gelas­sen und einer Organ­ent­nah­me über­ant­wor­tet, die hin­ter­her wie das Aus­schlach­ten eines Auto­wracks erschien.

In die­ser Situa­ti­on haben sie sich ent­schlos­sen, durch Auf­klä­rung dazu bei­zu­tra­gen, dass ande­re Eltern unter ähn­li­chen Umstän­den davor bewahrt wer­den, unvor­be­rei­tet wie sie mit der Fra­ge der Organ­spen­de kon­fron­tiert zu werden.

Was wir fordern

von uns allen


  • sich im Detail zu infor­mie­ren und für sich selbst zu entscheiden
  • die eige­ne Sterb­lich­keit zu akzeptieren
  • sich abzu­wen­den von einer Medi­zin, die das Ster­ben des einen Pati­en­ten zum ver­meint­li­chen Wohl eines ande­ren benutzt

von Poli­tik & Jus­tiz


  • die enge Zustim­mungs­lö­sung ein­zu­füh­ren, nur so sind Organ­ent­nah­men tragbar
  • den sen­si­blen Bereich Organ­ent­nah­me effek­tiv zu kontrollieren
  • jeden Ver­such zu bekämp­fen, mensch­li­ches Leben als Ver­fü­gungs­mas­se zu behandeln

von der Medizin


  • anzu­er­ken­nen, dass der “Hirn­tod” kei­ne wis­sen­schaft­li­che, son­dern eine juris­ti­sche Defi­ni­ti­on ist, um straf­frei Orga­ne ent­neh­men zu können
  • auch Risi­ken und Miss­erfol­ge von Trans­plan­ta­tio­nen darzulegen
  • inten­siv auf­zu­klä­ren über die nie­ren­schä­di­gen­de Wir­kung von frei­ver­käuf­li­chen Schmerz­mit­tel bei unsach­ge­mä­ßer Anwen­dung (ins­be­son­de­re Dosie­rung und Dauer)

von den Kirchen


  • nicht mit zwei­er­lei Maß zu mes­sen und den Pati­en­ten im Hirn­ver­sa­gen die glei­che Zuwen­dung zu geben wie ande­ren Sterbenden
  • kei­ne Nütz­lich­keits­er­wä­gun­gen zu unterstützen
  • Men­schen nicht ihr Mensch­sein abzu­spre­chen und sie damit zum Recy­cling­gut zu degradieren