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In eigener Sache

Mehrmals täglich erreichen uns momentan Anrufe, Mails und Schreiben von Bürgern, die genauere Informationen zum Thema Organspende haben wollen. Viele ältere Bürger z. B. machen sich Sorgen, dass es quasi keine Altersgrenze für Organentnahmen gibt und ein praktikabler Zugang zu dem seit März installierten elektronischen Organspende-Register fehlt. Nicht jeder hat ein Smartphone.

Der Grund für die vermehrte Kontaktaufnahme mit KAO ist der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesrates sowie die Initiative von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen zur Einführung der WIDERSPRUCHSLÖSUNG. Sie bedeutet, dass jeder Organspender ist, außer er hat ausdrücklich widersprochen.

Die uns kontaktierenden Bürger äußern ihren Unmut, sind verunsichert und haben einen immensen Informationsbedarf über die genauen Abläufe einer Organentnahme. Irritiert sind sie z. B. darüber, dass sie als potentieller Spender u.U. noch einmal wiederbelebt werden, obwohl die Ärzte sie schon aufgegeben haben. Allein zum Zweck der späteren Organentnahme.

Für KAO sind diese Kontaktaufnahmen sehr aufschlussreich. Effektiver wäre es allerdings, Unmut und Protest nicht nur bei uns zu äußern, sondern zusätzlich direkt bei der Politik und den Patientenverbänden.

Adressaten wären zum Beispiel:

Die Abgeordneten Ihres Wahlkreises:

Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages:

Petitionsausschuss des Dt. Bundestages:

Deutsche Stiftung Patientenschutz:

info@stiftung-patientenschutz.de

Diesen Hinweis finden Sie auch hier: https://initiative-kao.de/in-eigener-sache/

ORGANSPENDE –

die verschwiegene Seite

Hirntod—
der neue Tod
bei lebendigem Leib

Seit der Harvard Definition 1968 wird uns im Zusammenhang mit Organtransplantation ein neuer Tod verordnet.

Schon beim Versagen des Gehirns soll der Mensch tot sein, obwohl alle anderen Körperfunktionen noch erhalten sind. Die Transplantationsmediziner, die Bundesärztekammer, aber auch der Staat behaupten das.

Können wir ihnen, die nicht mehr den sterbenden Menschen, sondern nur dessen lebensfrische Organe sehen, trauen?

Tatsächlich müssen transplantable Organe lebensfrisch sein, also von einem Menschen stammen, der noch maschinell beatmet wird. Er wird gepflegt, sein Herz schlägt, er ist warm und kann Fieber haben. Er bewegt sich spontan und reagiert auf Berührung.

Beim Einschnitt des Chirurgen in den Körper des Organspenders steigt in vielen Fällen der Blutdruck rasant an. Deshalb bekommen Spender bei der Organentnahme immer muskelentspannende Mittel und Opiate. Oft sogar eine Vollnarkose.

Es stellt sich die Frage: wie tot sind „Hirntote“, denen ihre Organe entnommen werden?

Ganztot, halbtot, scheintot, sterbend oder noch lebend?


Heute ist man in Harvard weiter

Im April 2018 fand an der Harvard Medical School in Boston eine Internationale Hirntod-Konferenz statt, an der Renate Greinert für KAO teilgenommen hat.

Dort war davon die Rede, dass es derzeit in den USA eine Klagewelle von Angehörigen gibt, die das Abstellen der Beatmung nach Hirntoddiagnose anfechten.

Aufgeschreckt hat die Wissenschaft der Fall der Jahi McMath, die nach einer formal richtigen Hirntoddiagnose zum Zeitpunkt der Konferenz seit viereinhalb Jahren im Koma lag und auf Ansprache reagierte.

Besorgt fragten sich die Wissenschaftler wie man nun der Öffentlichkeit vermitteln könnte, dass – anders wie bisher offiziell behauptet – der Hirntod nicht mit dem Tod des Menschen gleichzusetzen ist. Ein Paradigmenwechsel.

Am 22. Juni 2018 ist Jahi McMath an inneren Blutungen auf Grund von Nieren- und Leberversagen wirklich verstorben, gemäß einer Verlautbarung ihres Anwalts. Viereinhalb Jahre nachdem sie in Kalifornien auf Grund neurologischer Kriterien für tot erklärt wurde.

Der wahre Tod zeigt sich von selbst und lässt sich nicht von uns definieren.

Renate Greinert hatte Prof. Pichlmayr damals in Hannover gefragt:

“Warum haben Sie uns nicht darüber aufgeklärt,
was es heißt Organspender zu sein?”

Das war seine Antwort vor Zeugen:

“Wenn wir die Gesellschaft über die Organspende aufklären,
bekommen wir keine Organe mehr.”

Prof. Rudolf Pichlmayr – 1987

Transplantationsmediziner

Informieren Sie Sich

Wussten Sie schon …?


Was bei “normalen” Operationen als Schmerzreaktion des Patienten gewertet wird, wird beim Organspender während der Organentnahme als nicht relevant angesehen. Denn der Organspender gilt als “tot”. Beim Aufschneiden seines Körpers vom Hals bis zum Schambein kommt es jedoch in vielen Fällen zu Blutdruck‑, Herzfrequenz- und Adrenalinanstieg.

In Deutschland sind bei einer Organentnahme nur muskelentspannende Präparate vorgeschrieben, nicht aber Schmerzmittel oder gar eine Vollnarkose.

Vier von Fünf werden unfreiwillig Organspender

Selbst entscheiden


Wollen Sie schon vor der Hirntoddiagnose unter Umständen belastende Untersuchungen und Behandlungen über sich ergehen lassen – im Interesse des späteren Empfängers?

Diese Maßnahmen heißen auch organprotektive oder spendezentrierte Maßnahmen in der Fachliteratur meist Spenderkonditionierung.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sollten Sie alle diese Maßnahmen in Ihrer Patientenverfügung (PV) untersagen.

Hirntod


Eine Hirntoddiagnose ist komplex, weil es Umstände gibt, die einen Hirntod vortäuschen. Zum Beispiel eine Unterkühlung oder die vorherige Einnahme von Schmerz- und Beruhigungsmitteln. Insider fordern deswegen schon lange eine zertifizierte Ausbildung für die folgenreiche Hirntoddiagnostik.

Nach der Hirntoddiagnostik wird der Totenschein ausgestellt. Denn der Mensch gilt juristisch als Leiche. Die Krankenkasse stellt die Zahlungen ein.

Organentnahme


Was eine Organentnahme für denjenigen bedeutet, dessen Organe explantiert werden, wissen die Wenigsten. Deshalb ist es unerlässlich sich im Detail mit den Abläufen vor und während einer Organentnahme zu befassen.

Der verordnete Tod


Der Hirntod ist eine rechtliche Definition, nach der ungestraft Organe entnommen werden können. Menschen, mit der Diagnose Hirntod zeigen keines der sicheren äußeren Zeichen des Todes, dafür aber bis auf die Kommunikationsfähigkeit alle Zeichen des Lebens.

Fragen Sie Sich

Wollen Sie das …?


Voraussetzung für eine Organentnahme ist die Hirntod-Diagnose.

Bevor diese gestellt wird müssen Schmerz- und Beruhigungsmittel abgesetzt werden, da diese die Diagnose verfälschen können. Die Hirntod-Diagnose ist ein Funktionstest bei dem geprüft wird, in wie weit das Gehirn des Patienten Reaktionen zeigt. Schmerz- und Beruhigungsmittel mindern diese Reaktionsfähigkeit.

Das Problem für den Patienten: bei Hirnverletzungen können Schmerz- und Beruhigungsmittel therapeutisch bedeutsam sein.

Die Hälfte der überprüften* Hirntodprotokolle sind fehlerhaft

Spendezentrierte Massnahmen


Wollen Sie schon vor der Hirntoddiagnose unter Umständen belastende Untersuchungen und Behandlungen über sich ergehen lassen – im Interesse des späteren Empfängers?

Diese Maßnahmen heißen auch organprotektive oder spendezentrierte Maßnahmen in der Fachliteratur meist Spenderkonditionierung.

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, sollten Sie alle diese Maßnahmen in Ihrer Patientenverfügung (PV) untersagen.

Wiederbelebung für Organentnahme


Wollen Sie, wenn man Sie schon aufgegeben hat, eine forcierte Intensivmedizin über sich ergehen lassen?

Eventuelle auch eine Wiederbelebung nur zum Zwecke der Organentnahme.

Invasive Massnahmen


Wollen Sie dass, wenn man Sie schon aufgegeben hat, noch invasive Maßnahmen durchgeführt werden?

Oder ziehen Sie es vor in Ruhe und bis zum letzten Atemzug begleitet zu sterben?

Kein Krankenschutz mehr


Wollen Sie, dass ihre Angehörigen die erheblichen Behandlungskosten selbst tragen müssen? Und zwar dann, wenn sie Zweifel an der Diagnose Hirntod haben und mit dem sofortigen Abstellen der maschinellen Beatmung nicht einverstanden sind.

Schützen Sie sich und Ihre Angehörigen

Wirksam widersprechen …?


Im Zeitdruck, unter Schock und uninformiert stimmen viele Angehörige einer Organspende zu.

Die Hoffnung, dass aus dem Schlimmen etwas Gutes wird, erfüllt sich meist nicht.

Stattdessen plagen sich viele mit Schuldgefühlen, weil sie ihren Angehörigen in seinen letzten Stunden alleine gelassen haben.

Auch für Deutsche gilt im Ausland* das Organspendegesetz des Gastlandes

Widerspruch erforderlich


In fast allen anderen Europäischen Ländern muss man vorher einen dokumentierten Widerspruch einlegen, wenn man kein Organspender sein will. In Frankreich und Österreich gibt es hierzu ein Widerhttps://initiative-kao.de/lexikon/widerspruchsregister/spruchsregister.

Erweiterte Entnahmekriterien


In einigen Ländern darf man nicht nur nach Hirntoddiagnose, sondern auch nach zwei- bis fünfzehnminütigem Herzstillstand (NHBD – non heart beating donor) Organe entnehmen. Fakt ist: selbst die Kriterien für die Diagnose des Hirntodes unterscheiden sich von Land zu Land erheblich. Wenn Sie in einem Land tot sind, sind Sie es in einem anderen noch lange nicht.

Wer das nicht will sollte seinen Widerspruch dokumentieren.

Widerspruch in Landessprache


Ihr Widerspruch zur Organspende muss in der jeweiligen Landessprache ausgestellt sein. Wer viel unterwegs ist muss für alle Fälle gerüstet sein.

Beglaubigte Unterschrift


In manchen Ländern muss ihre Unterschrift auf dem Widerspruch von einer Behörde beglaubigt werden. In Griechenland sogar notariell.

Im Schock überrumpelt

Angehörige als weitere Opfer …


Im Zeitdruck, unter Schock und uninformiert stimmen viele Angehörige einer Organspende zu.

Die Hoffnung, dass aus dem Schlimmen etwas Gutes wird, erfüllt sich meist nicht.

Stattdessen plagen sich viele mit Schuldgefühlen, weil sie ihren Angehörigen in seinen letzten Stunden alleine gelassen haben.

Organentnahme aus Sicht der “Spender” und ihrer Angehörigen

HIRNTOD –
TOD BEI LEBENDIGEM LEIB

Die fragwürdige Hirntoddiagnose
und Organentnahme bei Lorenz Meyer

Verwirrspiel um den Tod

Interview mit der Mutter einer potentiellen Organspenderin

Organspende –
Die Schattenseite

Interview mit Renate Greinert zur
Organentnahme bei ihrem Sohn Christian

HIRNTOD –
DIE VERSCHWIEGENE SEITE

Ein Filmbeitrag über die Organentnahme bei Arnd Focke

ORGANSPENDE ? – NEIN.
ER BRAUCHT SEINE ORGANE

Die rettende Antwort
auf eine unzumutbare Frage

Will ich Organspender sein oder nicht?

Dr. med. Paolo Bavastro, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, war bis 2003 Chefarzt einer Inneren Abteilung. Seit 30 Jahren beschäftigt er sich mit Ethik, u.a. Patientenverfügung (PV) und Transplantationsmedizin. Rege Vortragstätigkeit. Etwa 200 Veröffentlichungen, Bücher und Buchbeiträge. Seit 2002 Inhaber des Verdienstkreuzes am Bande.

12 Gesichtspunkte zur Organtransplantation


1/12Der Fall einer sogenannten “hirntoten” Schwangeren, die noch monatelang lebte. >

2/12Wann darf man Organe entnehmen? >

3/12Hirntod als Voraussetzung zur Organentnahme >

4/12Lebenswichtige Organe nicht erlaubt von Lebenden >

5/12 – Regelungen anderer Länder bezüglich der Organentnahm >

6/12 – Organspende ein Fall von Nächstenliebe oder doch ein großer Irrtum? >

7/12 – Folgen der Transplantation für den Organempfänger >

8/12 – Gibt es Alternativen zur sogenannten postmortalen Organspende? >

9/12 – Spende von Organen/Geweben >

10/12 – Die Lebendspende >

11/12 – Gegenwärtige Änderung des Transplantationsgesetzes >

12/12 – Transplantationsmedizin in Zukunft >

Das Hirntodkonzept wird geschichtlich und wissenschaftlich-phänomenologisch untersucht: es ist in sich widersprüchlich und nicht haltbar. Menschen im Hirnversagen sind schwerst-kranke, lebende.

Organentnahme ist fremdnützige Tötung eines Sterbenden. Die ethische Dimension dieser Ungeheuerlichkeit wird untersucht.

Welche Modalitäten regeln die Organspende?

Mit welchen Argumenten versucht man den “Hirntod” zu verteidigen?

Was bedeutet “Organspende”, was erwartet den Spender, was den Empfänger?

Es wird massiv Werbung statt gesetzeskonformer Aufklärung betrieben!

Was erwartet die Angehörigen?

Ist Lebendspende so harmlos?

Wie ist der Zusammenhang mit kommerzieller und krimineller Organbeschaffung?

Können Organe vom Tier eine Lösung sein?

Wie müssen Strukturen grundsätzlich geändert werden, um Vertrauen wieder zu schaffen?

Wie muss eine lege artis durchgeführte Aufklärung für jeden einzelnen potenziellen Spender, vor dem Ausfüllen eines “Organspender-Ausweises”, durchgeführt werden?

KAO ist eine Initiative gegründet von Eltern, die im Schockzustand ihre verunglückten Kinder zur Organspende freigegeben haben, ohne die Hintergründe zu diesem Zeitpunkt genau genug zu kennen. Erst nachdem ihre Kinder beerdigt waren, haben sie begriffen, wozu sie ja gesagt hatten. Sie haben begriffen, dass lebende Organe nicht von Menschen entnommen werden können, die so tot sind, wie sie es sich vorgestellt hatten.

Ihre Entscheidung haben sie daher bitter bereut. Durch ihre Zustimmung waren ihre Kinder in ihrem Sterbeprozess, in dem sie ihrer besonderen Liebe bedurften, ungeschützt allein gelassen und einer Organentnahme überantwortet, die hinterher wie das Ausschlachten eines Autowracks erschien.

In dieser Situation haben sie sich entschlossen, durch Aufklärung dazu beizutragen, dass andere Eltern unter ähnlichen Umständen davor bewahrt werden, unvorbereitet wie sie mit der Frage der Organspende konfrontiert zu werden.

Was wir fordern

von uns allen


  • sich im Detail zu informieren und für sich selbst zu entscheiden
  • die eigene Sterblichkeit zu akzeptieren
  • sich abzuwenden von einer Medizin, die das Sterben des einen Patienten zum vermeintlichen Wohl eines anderen benutzt

von Politik & Justiz


  • die enge Zustimmungslösung einzuführen, nur so sind Organentnahmen tragbar
  • den sensiblen Bereich Organentnahme effektiv zu kontrollieren
  • jeden Versuch zu bekämpfen, menschliches Leben als Verfügungsmasse zu behandeln

von der Medizin


  • anzuerkennen, dass der “Hirntod” keine wissenschaftliche, sondern eine juristische Definition ist, um straffrei Organe entnehmen zu können
  • auch Risiken und Misserfolge von Transplantationen darzulegen
  • intensiv aufzuklären über die nierenschädigende Wirkung von freiverkäuflichen Schmerzmittel bei unsachgemäßer Anwendung (insbesondere Dosierung und Dauer)

von den Kirchen


  • nicht mit zweierlei Maß zu messen und den Patienten im Hirnversagen die gleiche Zuwendung zu geben wie anderen Sterbenden
  • keine Nützlichkeitserwägungen zu unterstützen
  • Menschen nicht ihr Menschsein abzusprechen und sie damit zum Recyclinggut zu degradieren