Recht
Das Eindringen der Transplantationsmedizin in die Intensivstationen: Die Entwicklung der Transplantationsgesetzgebung in Deutschland
Das unbegründete „Hirntod“-Konzept
Falsche „Hirntod“-Feststellung in Deutschland
Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall
Medizinethik: Behandlung potenzieller Organspender im Präfinalstadium
Ein mit dem Titel „Medizinethik: Behandlung potenzieller Organspender im Präfinalstadium“ 2011 im Deutschen Ärzteblatt erschienener Artikel[1]macht die ethischen Probleme bei der Behandlung potenzieller Organspender deutlich und plädiert für eine offene Diskussion, die für eine informierte Zustimmung zur Organspende unabdingbar ist.…
Die „doppelte Widerspruchslösung“ ist ein dreifacher Betrug
Anordnung einer Betreuung für Schwangere mit Ausfall der Hirnfunktionen
Ein Beschluss, der vielleicht Rechtsgeschichte schreiben wird: Ist eine schwangere sogenannte „Hirn„tote ein Fall für das BETREUUNGSGERICHT? Bekommt sie, obwohl es sich juristisch um eine Leiche handelt, einen Betreuer, der über jede medizinische Behandlung unterrichtet werden muss? Ein Fall aus dem Jahr…
Organspende – Den Bürgern reinen Wein einschenken
Eine feine Linie – Ist es an der Zeit, die „dead-donor-rule“ neu zu bewerten?
Diese beiden Regelungen, zusammen mit der Zustimmung der Angehörigen, ermöglichten es den Ärzten, bei juristisch für tot erklärten Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden, wodurch sie weder einen Mord begingen noch sonst etwas Illegales taten. Somit legitimierten diese Festlegungen ein Lager von zur Spende geeigneten Organen, die immer noch ernährt und mit Sauerstoff versorgt wurden.
Ob die Teilnehmer des Beecher-Komitees oder des UDDA-Komitees durch das Ziel angetrieben wurden, den Vorrat an verfügbaren Organen zu steigern und ob sie die Definition des biologischen Todes so zurechtbogen, dass es dazu passte, bleibt eine Kontroverse.
Einige wenige Praktiker wie Truog sagen, dass das Komitee differenzierter hätte sein können. Sie hätten sagen können, dass Patienten ohne autonomen Kreislauf oder Atemfunktion und ohne Aussicht darauf, ihr Bewusstsein wieder zu erlangen, technisch gesehen noch am Leben sind, und es ethisch gerechtfertigt sei, ihre vitalen Organe zu entnehmen, wenn eine Zustimmung vorlag. Für die meisten Mediziner jedoch besteht kein Zweifel daran, dass sowohl der Hirntod als auch der Tod nach Kreislauf-Stillstand den wahren Tod bedeuten.