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Recht

Deutscher Bundestag

KAO – Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur geplanten Änderung des Transplantationsgesetzes

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages, als Eltern von Kindern, die aufgrund unserer Zustimmung zu Organ- und Gewebespendern wurden, wenden wir uns aus aktuellem Anlass an Sie. Angesichts der Tragweite des medizinethisch und rechtlich hochkomplexen Regelungsbereichs einer Organentnahme möchten wir Sie dringend darum bitten, bei der beabsichtigten Neuregelung vor allem die Behandlungssituation von potenziellen Organspendern und die Sicht von Angehörigen sterbender Intensivpatienten mit einer schweren Hirnschädigung in angemessener Weise zu berücksichtigen. Auf ein Hauruckverfahren sollten Sie verzichten...
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Argumente zum Thema "Widerspruchsregelung"

Argumente zum Thema „Widerspruchsregelung“ KAO

In der Diskussion über die mögliche Einführung einer Widerspruchsregelung wurden bisher wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt. Daher nehmen wir – der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation e. V. (KAO) – nachfolgend zu einigen Problemen der Widerspruchsregelung Stellung. Bitte nehmen Sie unsere Informationen und Argumente aufmerksam zur Kenntnis. Das Thema Organentnahme hat es verdient, nicht nur oberflächlich oder aus dem Gefühl heraus behandelt zu werden. Entscheidend für die politische Bewertung und die individuelle Entscheidung muss eine umfassende Aufklärung sein.
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Junge der zwischen Gräbern liegt

Anna Bergmann: Widerspruchslösung – die Entrechtung sterbender Intensivpatienten und ihrer Angehörigen

Der Bundesrat fordert mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Widerspruchslösung (5. Juli 2024 Bundesrat Drucksache 278/24) eine Novellierung des Transplantationsgesetzes, um die erst am 1. März 2022 in Kraft getretene, umfangreich reformierte Entscheidungslösung abzuschaffen.
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Hirn und Herz

Realistische Intuition und virtueller Tod: das Hirntodkonzept auf dem Prüfstand

Die Pflege von Patientinnen und Patienten mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall - umgangssprachlich: Hirntod - ist emotional herausfordernd. Ihr Erscheinungsbild gleicht dem anderer schwer kranker und bewusstloser Patienten auf der Intensivstation. Nach dem sogenannten Hirntodkonzept sollen sie aber bereits tot sein. Gerade für Pflegekräfte wirkt diese Einschätzung kontraintuitiv. Wie gut begründet ist der Hirntod als Todeszeichen?
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Brief

Offener Brief – Entschließungsantrag des Bundesrats zur Einführung der Widerspruchsregelung als Grundlage von Organspenden

Der Bundesrat fordert die Einführung der Widerspruchslösung für Organ- und Gewebeentnahmen ohne individuelle Einwilligung (Drucksache 582/23), obwohl 2020 das deutsche Parlament dies bereits abgelehnt hat.
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Das Eindringen der Transplantationsmedizin in die Intensivstationen: Die Entwicklung der Transplantationsgesetzgebung in Deutschland

Der Artikel stellt die deutsche transplantationsmedizinische Gesetzgebung und die damit verbundenen medizinethischen Konfliktfelder vor. Er beleuchtet, wie sich ein wesentliches Merkmal seit dem Durchbruch der Transplantationsmedizin als neue Therapieform in den 1960er Jahren herausgebildet hat: Der Gesetzgeber stand von Anfang an vor der Aufgabe, immer erst im Nachhinein, teilweise Jahrzehnte später, rechtliche Grauzonen schließen zu müssen.
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Das unbegründete „Hirntod“-Konzept

In der Rechtswissenschaft wird der sogenannte „Hirntod“ weitgehend als allgemeines Todeskriterium anerkannt. Maßgeblich für seine Feststellung sind Richtlinien der Bundesärztekammer. Beschäftigt man sich mit diesen Richtlinien genauer, erweisen sie sich im Wortsinne als unbegründet, denn sie enthalten – contra legem – für alle wesentlichen Festlegungen keine Begründung. Prüft man die Argumente, mit denen das „Hirntod“-Konzept in der Literatur verteidigt wird, können auch diese nicht überzeugen. ~ Aufsatz von Rainer Beckmann
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