Recht

Harvard Medicine - Eine feine Linie

Eine feine Linie – Ist es an der Zeit, die „dead-donor-rule“ neu zu bewerten?

Der „Uniform Determination of Death Act“, auch als UDDA bezeichnet, wurde zu Beginn der 1980er erlassen und von allen 50 Bundesstaaten verabschiedet und bestätigte die Entscheidung des Komitees, den Hirntod als eine von zwei juristischen Voraussetzungen für den eingetretenen Tod aufzuführen, neben der traditionellen Definition des irreversiblen Stillstands von Kreislauf und Atmung.

Diese beiden Regelungen, zusammen mit der Zustimmung der Angehörigen, ermöglichten es den Ärzten, bei juristisch für tot erklärten Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden, wodurch sie weder einen Mord begingen noch sonst etwas Illegales taten. Somit legitimierten diese Festlegungen ein Lager von zur Spende geeigneten Organen, die immer noch ernährt und mit Sauerstoff versorgt wurden.

Ob die Teilnehmer des Beecher-Komitees oder des UDDA-Komitees durch das Ziel angetrieben wurden, den Vorrat an verfügbaren Organen zu steigern und ob sie die Definition des biologischen Todes so zurechtbogen, dass es dazu passte, bleibt eine Kontroverse.

Einige wenige Praktiker wie Truog sagen, dass das Komitee differenzierter hätte sein können. Sie hätten sagen können, dass Patienten ohne autonomen Kreislauf oder Atemfunktion und ohne Aussicht darauf, ihr Bewusstsein wieder zu erlangen, technisch gesehen noch am Leben sind, und es ethisch gerechtfertigt sei, ihre vitalen Organe zu entnehmen, wenn eine Zustimmung vorlag. Für die meisten Mediziner jedoch besteht kein Zweifel daran, dass sowohl der Hirntod als auch der Tod nach Kreislauf-Stillstand den wahren Tod bedeuten.
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KAO Pressemitteilung: KAO fordert Einhaltung des Rechts bei Hirntoddiagnosen

KAO fordert Einhaltung des geltenden Rechts

Liegt keine Kenntnis zum Patientenwillen vor, muss von einer Hirntoddiagnose Abstand genommen werden, erst recht von fremdnützigen Maßnahmen, da auch hier der Grundsatz allen ärztlichen Handelns – nicht zu schaden – gilt. Ein möglicher Schaden kann auch nicht durch den Nutzen für eine andere/dritte Person (Organempfänger) aufgewogen werden.

Dr. Stahnke stellt fest : “Für die intensivmedizinische Behandlung bzw. den Behandlungsabbruch ist die Hirntoddiagnostik nicht notwendig. Dafür reicht es aus, dass die behandelnden Ärzte zu der Einschätzung gelangen, dass die Prognose für den Patienten aussichtslos ist und er nicht mehr von einer weiteren Therapie profitiert. Dann ist in Absprache mit den Angehörigen ein Behandlungsabbruch möglich. die Hirntoddiagnostik muss bei einem noch lebenden Menschen nur zum Zweck der Organentnahme durchgeführt werden.“
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Robert D. Truog zur Informierten Zustimmung

Robert D. Truog, MD: Sollte eine informierte Zustimmung verpflichtend sein bei der Durchführung eines Apnoe-Tests bei Patienten, deren Hirntod vermutet wird? – Ja

Ist es erforderlich, dass eine informierte Zustimmung der Bevollmächtigten eines Patienten vorliegen muss, wenn ein Apnoe-Test als Bestandteil der Hirntod-Untersuchung durchgeführt wird? Diese Frage stellt sich gerade jetzt, nicht nur weil die rechtlichen Entscheidungen bei dieser Frage derzeit unterschiedlich ausfallen, sondern auch wegen einer Anzahl von Fällen, in denen die Familien die Hirntod-Diagnose abgelehnt haben, nachdem sie getroffen worden war, und die auch die Hirntod-Untersuchung untersagt hätten, wenn man sie danach gefragt hätte.
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Grauzone Organspende – der Konflikt mit der Patientenverfügung

Dem Bürger wird suggeriert, nach dem Hirntod Organe zu spenden, sei völlig unproblematisch. Doch wer das Procedere einer "Spenderkonditionierung" kennt, merkt, dass Vieles verschwiegen wird. Zum Beispiel, wenn jemand in seiner Sterbephase keine Maximaltherapie mehr wünscht, kann er nicht Organe spenden. Denn Organe zu spenden bedeutet immer ein Höchstmaß an Intensivtherapie...
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Verwirrung für Organspender- der Konflikt mit der Patientenverfügung

Aus: ARD Report Mün­chen 2013, Autor: Sil­via Mat­thies Schon vor der Hirn­tod­dia­gno­se wer­den Maß­nah­men ergrif­fen, die auf eine Organ­spen­de abzie­len (spen­de­zen­trier­te oder organ­pro­tek­ti­ve Maß­nah­men). Ist das ohne Ein­wil­li­gung erlaubt ? Wider­spricht das nicht gel­ten­der Gesetz­ge­bung ? Eine Streit­fra­ge, mit der…

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