Dem Bürger wird suggeriert, nach dem Hirntod Organe zu spenden, sei völlig unproblematisch. Doch wer das Procedere einer „Spenderkonditionierung“ kennt, merkt, dass Vieles verschwiegen wird. Zum Beispiel, dass bei einer Organentnahme zwingend Narkosen gegeben werden müssen. Oder dass Organspende und Patientenverfügung meist nicht zusammenpassen. Wenn jemand in seiner Sterbephase keine Maximaltherapie mehr wünscht, kann er nicht Organe spenden. Denn Organe zu spenden bedeutet immer ein Höchstmaß an Intensivtherapie.. Schon vor der Hirntoddiagnose werden bei einer aussichtslosen Prognose Maßnahmen ergriffen, die auf eine Organspende abzielen. Zum Beispiel Wiederbelebungsmaßnahmen ‚damit Körper des sterbenden Patienten noch bis zur Explantation durchhält. Eine Grauzone, über die der Laie in Aufklärungsbroschüren nichts erfährt. Bisher findet die Diskussion ausschließlich in Fachgremien statt.
Grauzone Organspende – der Konflikt mit der Patientenverfügung
Aus der Wissenschaft
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