Hirntod

Brief

Offener Brief – Entschließungsantrag des Bundesrats zur Einführung der Widerspruchsregelung als Grundlage von Organspenden

Der Bundesrat fordert die Einführung der Widerspruchslösung für Organ- und Gewebeentnahmen ohne individuelle Einwilligung (Drucksache 582/23), obwohl 2020 das deutsche Parlament dies bereits abgelehnt hat.
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Das unbegründete „Hirntod“-Konzept

In der Rechtswissenschaft wird der sogenannte „Hirntod“ weitgehend als allgemeines Todeskriterium anerkannt. Maßgeblich für seine Feststellung sind Richtlinien der Bundesärztekammer. Beschäftigt man sich mit diesen Richtlinien genauer, erweisen sie sich im Wortsinne als unbegründet, denn sie enthalten – contra legem – für alle wesentlichen Festlegungen keine Begründung. Prüft man die Argumente, mit denen das „Hirntod“-Konzept in der Literatur verteidigt wird, können auch diese nicht überzeugen. ~ Aufsatz von Rainer Beckmann
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Falsche „Hirntod“-Feststellung in Deutschland

Der sogenannte „Hirntod“ ist in Deutschland als Todes- zeichen weitgehend anerkannt. Seine Feststellung anhand von Richtlinien der Bundesärztekammer gilt als sicher. Der Fall einer abgebrochenen „Hirntod“-Feststellung aus dem Jahr 2014 zeigt jedoch, dass die damals geltenden Richtlini- en korrekturbedürftig waren. Eine genauere Überprüfung der aktuellen Regeln zur Feststellung des „Hirntodes“ er- gibt, dass auch sie Mängel und Ungereimtheiten enthalten. Insbesondere verstoßen die Richtlinien gegen die Begrün- dungspflicht gem. § 16 Abs. 2 S. 2 TPG. ~ Aufsatz von Rainer Beckmann
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Modell des Gehins

Hirntod: Was nicht nur Katholiken wissen sollten

Die Kon­se­quen­zen der „Hirntod“-Gesetzgebung Vor­be­mer­kung: Die Autorin wand­te sich im März alar­miert an einen Kon­takt im deut­schen Sprach­raum, um auch die deutsch­spra­chi­ge Welt vor den Kon­se­quen­zen der „Hirntod“-Gesetzgebung zu war­nen. Wenn der betref­fen­de Vor­stoß von Prot­ago­nis­ten des Hirn­to­des in den…

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