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Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall

D.h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung ad personam durch den Patienten (soweit er noch geschäftsfähig ist, sog. „Gesundheitsvollmacht“) bedarf es dann nicht mehr.
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Grauzone Organspende – der Konflikt mit der Patientenverfügung

Dem Bürger wird suggeriert, nach dem Hirntod Organe zu spenden, sei völlig unproblematisch. Doch wer das Procedere einer "Spenderkonditionierung" kennt, merkt, dass Vieles verschwiegen wird. Zum Beispiel, wenn jemand in seiner Sterbephase keine Maximaltherapie mehr wünscht, kann er nicht Organe spenden. Denn Organe zu spenden bedeutet immer ein Höchstmaß an Intensivtherapie...
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Verwirrung für Organspender- der Konflikt mit der Patientenverfügung

Aus: ARD Report München 2013, Autor: Silvia Matthies Schon vor der Hirntoddiagnose werden Maßnahmen ergriffen, die auf eine Organspende abzielen (spendezentrierte oder organprotektive Maßnahmen). Ist das ohne Einwilligung erlaubt ? Widerspricht das nicht geltender Gesetzgebung ? Eine Streitfrage, mit der…

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