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Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall

D.h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung ad personam durch den Patienten (soweit er noch geschäftsfähig ist, sog. „Gesundheitsvollmacht“) bedarf es dann nicht mehr.
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Grauzone Organspende – der Konflikt mit der Patientenverfügung

Dem Bürger wird suggeriert, nach dem Hirntod Organe zu spenden, sei völlig unproblematisch. Doch wer das Procedere einer "Spenderkonditionierung" kennt, merkt, dass Vieles verschwiegen wird. Zum Beispiel, wenn jemand in seiner Sterbephase keine Maximaltherapie mehr wünscht, kann er nicht Organe spenden. Denn Organe zu spenden bedeutet immer ein Höchstmaß an Intensivtherapie...
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Verwirrung für Organspender- der Konflikt mit der Patientenverfügung

Aus: ARD Report Mün­chen 2013, Autor: Sil­via Mat­thies Schon vor der Hirn­tod­dia­gno­se wer­den Maß­nah­men ergrif­fen, die auf eine Organ­spen­de abzie­len (spen­de­zen­trier­te oder organ­pro­tek­ti­ve Maß­nah­men). Ist das ohne Ein­wil­li­gung erlaubt ? Wider­spricht das nicht gel­ten­der Gesetz­ge­bung ? Eine Streit­fra­ge, mit der…

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