
Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall
Professor Dr. Gunnar Duttke lehrt strafrechtliches Medizin- und Biorecht an der Georg-August-Universität in Göttingen. Er schreibt in seinem Artikel „Notvertretungsrecht in der Intensivmedizin“[1] folgendes:
Was ist neu?
Mit Wirkung zum 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“, d.h.… mehr dazu “Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall”
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