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Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall

Pro­fes­sor Dr. Gun­nar Dutt­ke lehrt straf­recht­li­ches Medi­zin- und Bio­recht an der Georg-August-Uni­ver­si­tät in Göt­tin­gen. Er schreibt in sei­nem Arti­kel “Not­ver­tre­tungs­recht in der Inten­siv­me­di­zin”[1] folgendes: Was ist neu? Mit Wir­kung zum 1.1.2023 wer­den Ehe­gat­ten kraft Geset­zes (auto­ma­tisch) zu Stell­ver­tre­tern in sämt­li­chen „Ange­le­gen­hei­ten der Gesund­heits­sor­ge“, d.h.mehr dazu “Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall”
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Grauzone Organspende – der Konflikt mit der Patientenverfügung

Dem Bür­ger wird sug­ge­riert, nach dem Hirn­tod Orga­ne zu spen­den, sei völ­lig unpro­ble­ma­tisch. Doch wer das Pro­ce­de­re einer “Spen­der­kon­di­tio­nie­rung” kennt, merkt, dass Vie­les ver­schwie­gen wird. Zum Bei­spiel, dass bei einer Organ­ent­nah­me zwin­gend Nar­ko­sen gege­ben wer­den müs­sen. Oder dass Organ­spen­de und Pati­en­ten­ver­fü­gung meist nicht zusam­men­pas­sen.… mehr dazu “Grauzone Organspende – der Konflikt mit der Patientenverfügung”
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Verwirrung für Organspender- der Konflikt mit der Patientenverfügung

Aus: ARD Report Mün­chen 2013, Autor: Sil­via Mat­thies Schon vor der Hirn­tod­dia­gno­se wer­den Maß­nah­men ergrif­fen, die auf eine Organ­spen­de abzie­len (spen­de­zen­trier­te oder organ­pro­tek­ti­ve Maß­nah­men). Ist das ohne Ein­wil­li­gung erlaubt ? Wider­spricht das nicht gel­ten­der Gesetz­ge­bung ? Eine Streit­fra­ge, mit der…
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