Aufklärung

Der “Hirntod” entbehrt medizinischer, moralischer und rechtlicher Grundlagen und ist eine verdeckte Form der Euthanasie

Das Konzept des Hirntods ist ein utilitaristisches Konstrukt, das es Ärzten ermöglicht, die Regel des toten Spenders zu umgehen, indem sie neurologisch behinderte Menschen nach eigenem Ermessen für tot erklären. Seit dem bahnbrechenden Bericht "A Definition of Irreversible Coma" des Harvard Ad-hoc-Komitees von 1968 sind mehr als fünfzig Jahre vergangen, und es gibt nach wie vor keinen medizinischen oder moralischen Beweis dafür, dass diese Menschen tot sind. Auch in der neuesten Hirntod-Richtlinie der American Academy of Neurology heißt es ausdrücklich, dass der Tod bei Vorhandensein einer teilweisen Hirnfunktion erklärt werden kann, obwohl der Uniform Determination of Death Act den "irreversiblen Ausfall aller Funktionen des gesamten Gehirns" fordert. Hirntote Menschen sind weder medizinisch noch moralisch oder rechtlich tot, und die Entnahme ihrer Organe ist eine verdeckte Form der Euthanasie.

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Mediziner mit offenem Brief vor Bundestag

Offener Brief eines Intensivmediziners an die Bundestagsabgeordneten: Eine Widerspruchslösung ohne adäquate Information der Bevölkerung ist Irreführung

Eine Einführung der Widerspruchslösung ohne Verbesserung des Informationsangebots zur Organspende könnte dazu führen, dass viele Menschen die Mühe einer Entscheidung scheuen, sei es aus Trägheit oder aus auf Unwissen beruhender Sicherheit. Diese Menschen werden im Ernstfall Organspender, ohne jedes Wissen, worauf sie sich damit eingelassen haben.

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Große Welle

„Einseitig interessensgeleitete Informationspolitik“ – das Resumée von KAO zum Tag der Organspende 2024

In einem wahren Tsunami von Zeitungsartikeln, Hörfunk- und Fernsehsendungen ging es fast ausschließlich um den Mangel an Organen und die verpasste Gelegenheit, Leben zu retten. Was bei diesen Werbebotschaften völlig ausgeklammert wird, sind die Belange des Spenders und die Bedeutung der Hirntoddefinition. Die Information, dass bei einer geplanten Organentnahme massiv in den Sterbeprozess des Patienten eingegriffen wird, fällt regelmäßig unter den Tisch. Das gezielte Weglassen heikler Informationen scheint Strategie zu sein.

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Brief

Offener Brief – Entschließungsantrag des Bundesrats zur Einführung der Widerspruchsregelung als Grundlage von Organspenden

Der Bundesrat fordert die Einführung der Widerspruchslösung für Organ- und Gewebeentnahmen ohne individuelle Einwilligung (Drucksache 582/23), obwohl 2020 das deutsche Parlament dies bereits abgelehnt hat.

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Das Eindringen der Transplantationsmedizin in die Intensivstationen: Die Entwicklung der Transplantationsgesetzgebung in Deutschland

Der Artikel stellt die deutsche transplantationsmedizinische Gesetzgebung und die damit verbundenen medizinethischen Konfliktfelder vor. Er beleuchtet, wie sich ein wesentliches Merkmal seit dem Durchbruch der Transplantationsmedizin als neue Therapieform in den 1960er Jahren herausgebildet hat: Der Gesetzgeber stand von Anfang an vor der Aufgabe, immer erst im Nachhinein, teilweise Jahrzehnte später, rechtliche Grauzonen schließen zu müssen.

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Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall

D.h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung ad personam durch den Patienten (soweit er noch geschäftsfähig ist, sog. „Gesundheitsvollmacht“) bedarf es dann nicht mehr.

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