Hannover, den 22. September 2026
Abgeordnete des
Deutschen Bundestags
Stimmen Sie bitte gegen die Widerspruchsregelung!
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,
bei der Debatte über den Antrag zur Einführung der Widerspruchsregelung bitte ich Sie zu berücksichtigen:
- Die Antragsteller setzen in der Bevölkerung eine hohe Bereitschaft zur Organspende voraus. Doch das Ergebnis einer allgemein gehaltenen Umfrage mag zwar ihr Wunschdenken bestätigen, ist aber in keiner Hinsicht belastbar.
- Eine Organspende setzt wie jede Spende eine aktive Entscheidung voraus. Eine Widerspruchslösung nutzt bewusst die Trägheit einer uninteressierten oder mit ganz anderen Problemen belasteten Mehrheit aus.
- Voraussetzung für eine Widerspruchsregelung ist eine angemessene Aufklärung, die nicht mit einer Werbung für Organspenden verwechselt werden kann, sondern auch untrennbar mit der Transplantationsmedizin verbundene Probleme anspricht, die einen Spender abschrecken könnten. So ist bis heute nicht bewiesen, dass „Hirntote“ Tote und nicht Sterbende sind, die durch die Organentnahme unerträglich belastet würden. Eine solche Aufklärung ist im Moment nicht absehbar, und ohne sie läuft eine Widerspruchsregelung auf bewusste Irreführung hinaus.
- Im Falle der Gewebespende hätte eine Widerspruchsregelung mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass ein Großteil aller Verstorbenen als Gewebespender genutzt werden kann. Dies würde dazu führen, dass der menschliche Leichnam zunehmend als verwertbarer Rohstoff und damit als Ware wahrgenommen wird, ganz abgesehen von der Beeinträchtigung der traditionell gewährten Totenruhe und Würde des verstorbenen Menschen.
Ich bin zuversichtlich, dass Sie sich verantwortungsvoll in die Debatte einbringen werden.
Freundliche Grüße
Hans-Joachim Ritz












