Hintergrund: Namentliche Abstimmung im Deutschen Bundestag (exemplarisch)

Fünf Offene Briefe zur Widerspruchsregelung im September 2026

Eine Initia­ti­ve von Abge­ord­ne­ten des Deut­schen Bun­des­ta­ges unter­nimmt mitt­ler­wei­le den drit­ten Ver­such, die Wider­spruchs­re­ge­lung (Drucks. 21/7570) ein­zu­füh­ren. Damit sol­len alle voll­jäh­ri­gen Bun­des­bür­ge­rin­nen und Bun­des­bür­ger auto­ma­tisch zum poten­zi­el­len Spen­dern gemacht und einer Organ- sowie Gewe­be­ent­nah­me unter­zo­gen wer­den kön­nen – alle, die vor­her nicht aktiv wider­spro­chen haben. Die Geset­zes­in­itia­ti­ve wur­de gestar­tet, obwohl zur Erhö­hung der Organ­spen­der­zah­len seit 2019 ins­ge­samt vier sepa­ra­te Ände­run­gen der Trans­plan­ta­ti­ons­ge­setz­ge­bung erfolg­ten und 2020 das Par­la­ment im Rah­men die­ses Reform­pa­kets die Wider­spruchs­lö­sung in einer rund zwei­stün­di­gen, öffent­lich­keits­wirk­sa­men Debat­te mit einer deut­li­chen Mehr­heit abge­lehnt hatte.

KAO hat daher wich­ti­ge Argu­men­te und War­nun­gen vor der 1. Lesung im Bun­des­tag zu die­sem Geset­zes­ent­wurf in fünf offe­nen Brie­fen an alle Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te per E‑Mail gesendet:

FAZ Buchbesprechung: "Das "Hirntod"-Konzept und der Tod des Menschen"Background created with Grok

KAO Stellungnahme: Widerspruchsregelung verfassungswidrig

Die Einführung einer Widerspruchsregelung bedeutet: Jeder Mensch gilt als „Organspender“, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Nur durch einen Widerspruch kann die Organentnahme verhindert werden. Den Bürgerinnen und Bürgern werden aber wesentliche Informationen, die zur Wahrnehmung des Widerspruchsrechts erforderlich wären, vorenthalten.

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Hand zeigt Stopp-GesteFoto von Beth Hope | Unsplash

Schwerste Eingriffe in Patientenrechte – 5 Gründe gegen die Einführung der Widerspruchsregelung

Dringender Appell an die Bundestagsabgeordneten zur Widerspruchsregelung: Die Medizinhistorikerin und Buchautorin Prof. Dr. Anna Bergmann warnt eindringlich vor einem fragwürdigen Gesetz.

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Hintergrund: Namentliche Abstimmung im Deutschen Bundestag (exemplarisch)Deutscher Bundestag | Achim Melde

Weiter Nein zur Widerspruchsregelung - Offener Brief von Dr. med. Hans-Jachim Ritz

Voraussetzung für eine Widerspruchsregelung ist eine angemessene Aufklärung, die nicht mit einer Werbung für Organspenden verwechselt werden kann, sondern auch untrennbar mit der Transplantationsmedizin verbundene Probleme anspricht, die einen Spender abschrecken könnten.

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Hintergrund: Namentliche Abstimmung im Deutschen Bundestag (exemplarisch)Deutscher Bundestag | Achim Melde

Weiter Nein zur Widerspruchsregelung - Offener Brief von Gebhard Focke

Ein Punkt, der in der öffentlichen Diskussion meiner Beobachtung nach gar nicht vorkommt, ist die Tatsache, dass jeder Mensch, der nicht widerspricht, den Gewebe-Banken als Freiwild dient: Solange er bereit ist, Organe und Gewebe abzugeben, können - auch ohne den Eintritt des „Hirntodes“- die Haut, die Knochen, Sehnen, Faszien von einer Industrie verwertet werden, die nicht gerade für ihre Gemeinnützigkeit bekannt ist, sondern für Gewinnmaximierung.

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Weiter Nein zur Widerspruchsregelung - Offener Brief von Renate Greinert

1967 schuf die Umdefinierung des irreversiblen Komas in Hirntod die Voraussetzung für die Organentnahme [...]
Aber der Mensch ist immer noch ein integriertes Ganzes, mit allen Funktionen, die ihn zu einem Menschen machen. Er hat einen eigenen Herzschlag, die Blutzirkulation funktioniert, Sauerstoffaustausch, Reflexe, spontane Bewegungen, Verdauung, Blutreinigung, Ausscheidung, Immunsystem, Wundheilung, alles funktioniert.

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