
Eine Initiative von Abgeordneten des Deutschen Bundestages unternimmt mittlerweile den dritten Versuch, die Widerspruchsregelung (Drucks. 21/7570) einzuführen. Damit sollen alle volljährigen Bundesbürgerinnen und Bundesbürger automatisch zum potenziellen Spendern gemacht und einer Organ- sowie Gewebeentnahme unterzogen werden können – alle, die vorher nicht aktiv widersprochen haben. Die Gesetzesinitiative wurde gestartet, obwohl zur Erhöhung der Organspenderzahlen seit 2019 insgesamt vier separate Änderungen der Transplantationsgesetzgebung erfolgten und 2020 das Parlament im Rahmen dieses Reformpakets die Widerspruchslösung in einer rund zweistündigen, öffentlichkeitswirksamen Debatte mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt hatte.
KAO hat daher wichtige Argumente und Warnungen vor der 1. Lesung im Bundestag zu diesem Gesetzesentwurf in fünf offenen Briefen an alle Bundestagsabgeordnete per E‑Mail gesendet:
| 23.09.2026 | Widerspruchsregelung verfassungswidrig (KAO) |
| 22.09.2026 | Widerspruchsregelung: Die Medizinhistorikerin und Buchautorin Prof. Dr. Anna Bergmann warnt eindringlich vor einem fragwürdigen Gesetz (Gisela Meier zu Biesen) |
| 22.09.2026 | Stimmen Sie bitte gegen die Widerspruchsregelung (Dr. med. Hans-Joachim Ritz) |
| 22.09.2026 | Geplante Widerspruchslösung bei der Organentnahme (Gebhard Focke) |
| 21.09.2026 | Weiter NEIN zur Widerspruchsregelung bei der Organspende: Die Sicht einer Angehörigen (Renate Greinert) |
Mehrmals täglich erreichen uns momentan Anrufe, Mails und Schreiben von Bürgern, die genauere Informationen zum Thema Organspende haben wollen. Viele ältere Bürger z. B. machen sich Sorgen, dass es quasi keine Altersgrenze für Organentnahmen gibt und ein praktikabler Zugang zu dem seit März 2024 installierten elektronischen Organspende-Register fehlt. Nicht jeder hat ein Smartphone.
Der Grund für die vermehrte Kontaktaufnahme mit KAO ist der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesrates sowie die Initiative von Bundestagsabgeordneten verschiedener Fraktionen zur Einführung der WIDERSPRUCHSLÖSUNG. Sie bedeutet, dass jeder Organspender ist, außer er hat ausdrücklich widersprochen.
Die uns kontaktierenden Bürger äußern ihren Unmut, sind verunsichert und haben einen immensen Informationsbedarf über die genauen Abläufe einer Organentnahme. Irritiert sind sie z. B. darüber, dass sie als potentieller Spender u.U. noch einmal wiederbelebt werden, obwohl die Ärzte sie schon aufgegeben haben. Allein zum Zweck der späteren Organentnahme.
Ihr Widerspruch zur Widerspruchsregelung
Für KAO sind diese Kontaktaufnahmen sehr aufschlussreich. Effektiver wäre es allerdings, Unmut und Protest nicht nur bei uns zu äußern, sondern zusätzlich direkt bei der Politik und den Patientenverbänden.
Adressaten wären zum Beispiel:
Die Abgeordneten Ihres Wahlkreises:
- Namen und Adressen finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/abgeordnete/
Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages:
Petitionsausschuss des Dt. Bundestages:
Deutsche Stiftung Patientenschutz:













