Rainer Beckmann hat ein Schaubild mit Argumenten gegen die Widerspruchsregelung erstellt. Es fasst wesentliche Punkte zusammen und kann Anreiz sein, sich mit dem Thema näher zu beschäftigen.

Ausführlich belegt und begründet werden die Argumenten gegen die Widerspruchsregelung in dem neuen Buch
Widerspruchsregelung, Hirntodkonzept und Aufklärung (267 Seiten)
von Rainer Beckmann
Göttinger Universitätsverlag, Göttingen; 2026

Die Widerspruchsregelung für Organentnahmen bedeutet: Jeder Mensch gilt als potenzieller „Organspender“, wenn er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ist diese Regelung mit dem Selbstbestimmungsrecht vereinbar?
In der rechtspolitischen Debatte wird bislang nicht beachtet, dass es zu den Grundvoraussetzungen selbstbestimmter Entscheidungen gehört, hinreichende Sachkenntnis zu besitzen. Wer nicht alle Umstände und Voraussetzungen einer Organentnahme kennt, ist nicht in der Lage, frei und selbstbestimmt darüber zu entscheiden, ob er in die Entnahme einwilligen oder von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen soll.
Vor Einführung einer Widerspruchsregelung muss auch über das ihr zugrundeliegende Todeskonzept – das „Hirntod“-Konzept – ergebnisoffen informiert werden. Da alle als „Organspender“ in Betracht kommen sollen, müssen auch alle informiert sein. Das ist jedoch nicht der Fall. In den offiziellen Aufklärungsmaterialien zum Thema Organspende wird die berechtigte Kritik am „Hirntod“-Konzept übergangen und die Rechtslage unvollständig dargestellt. Die Auferlegung einer Widerspruchslast bei gleichzeitiger fehlerhafter Aufklärung stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar.
Autoreninfo
Dr. Beckmann ist Richter am Amtsgericht, Dozent an der Palliativakademie des Juliusspitals Würzburg und Lehrbeauftragter für Medizinrecht an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg.
Zahlreiche Veröffentlichungen zu rechtspolitischen und bioethischen Themen. Umfangreiche Vortragstätigkeit im gleichen Themenspektrum.
Der Autor ist Verfasser der Bücher:
Widerspruchsregelung, Hirntodkonzept und Aufklärung 267 Seiten | ![]() |
Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen. Eine Untersuchung aus der Perspektive prozessualer Beweiswürdigung | ![]() |


















