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Betreuung

Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall

D.h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung ad personam durch den Patienten (soweit er noch geschäftsfähig ist, sog. „Gesundheitsvollmacht“) bedarf es dann nicht mehr.
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Schwangere

Anordnung einer Betreuung für Schwangere mit Ausfall der Hirnfunktionen

Ein Beschluss, der vielleicht Rechtsgeschichte schreiben wird: Ist eine schwangere sogenannte “Hirn”tote ein Fall für das BETREUUNGSGERICHT? Bekommt sie, obwohl es sich juristisch um eine Leiche handelt, einen Betreuer, der über jede medizinische Behandlung unterrichtet werden muss? Ein Fall aus…

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