Warenkorb

keine Produkte im Warenkorb

Email Phone Scroll Top

Betreuung

Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall

Pro­fes­sor Dr. Gun­nar Dutt­ke lehrt straf­recht­li­ches Medi­zin- und Bio­recht an der Georg-August-Uni­ver­si­tät in Göt­tin­gen. Er schreibt in sei­nem Arti­kel “Not­ver­tre­tungs­recht in der Inten­siv­me­di­zin”[1] folgendes: Was ist neu? Mit Wir­kung zum 1.1.2023 wer­den Ehe­gat­ten kraft Geset­zes (auto­ma­tisch) zu Stell­ver­tre­tern in sämt­li­chen „Ange­le­gen­hei­ten der Gesund­heits­sor­ge“, d.h.mehr dazu “Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall”
Weiterlesen
Schwangere

Anordnung einer Betreuung für Schwangere mit Ausfall der Hirnfunktionen

Ein Beschluss, der viel­leicht Rechts­ge­schich­te schrei­ben wird: Ist eine schwan­ge­re soge­nann­te “Hirn“tote ein Fall für das BETREUUNGSGERICHT? Bekommt sie, obwohl es sich juris­tisch um eine Lei­che han­delt, einen Betreu­er, der über jede medi­zi­ni­sche Behand­lung unter­rich­tet wer­den muss? Ein Fall aus dem Jahr…
Weiterlesen