"Lebendspende" Organe geben

Ich …………………………………………………………. tra­ge mich mit dem

Gedan­ken, ein Organ an ……………………………………………… abzugeben.

Mir ist klar, dass das ein schwer­wie­gen­der Ein­griff in mei­ne Gesund­heit ist, der nicht mei­ner Gesun­dung dient. Des­we­gen wer­de ich dadurch danach auch als schwer­be­hin­dert aner­kannt wer­den. Dadurch kann es zu arbeits­recht­li­chen Schwie­rig­kei­ten am Arbeits­platz oder bei der Arbeits­su­che kom­men. Ich klä­re, ob das für mich eine Rol­le spielt.

Ich muss nicht nur klä­ren las­sen, ob ich selbst gesund genug für den Ein­griff bin. Ich muss auch fest­stel­len, ob mei­ne Kran­ken­kas­se schrift­lich bestä­tigt, den OP Ein­griff und mög­li­che Fol­ge­kos­ten zu über­neh­men. Das ist nicht immer gegeben.

Mir ist klar, dass mein Organ vom Emp­fän­ger, der Emp­fän­ge­rin abge­sto­ßen wer­den kann. Das ist nach kur­zer oder län­ge­rer Zeit mög­lich. Grün­de für eine Absto­ßung trotz Medi­ka­men­ten sind nicht sicher bekannt. In einem sol­chen Fall, könn­ten Gefüh­le bei mir ent­ste­hen, die die­sen Schritt sehr bedau­ern. Der gan­ze Ein­satz war dann umsonst, mein Scha­den bleibt aber. Da gibt es kei­ne Garan­tien. Das neh­me ich zur Kenntnis.

Ich tra­ge dafür Sor­ge, dass die Ent­schei­dung ein Organ von mir bei leben­di­gem Leib abzu­ge­ben, von mir selbst kommt. Kein Fami­li­en­rat oder kei­ne trä­nen­rei­che Bit­te darf mich da mit­rei­ßen. Es ist mein Kör­per und ich bin zu nichts ver­pflich­tet. Nie­mand hat ein Recht auf mei­ne Organe.

Es ist für mich ein­deu­tig und sicher geklärt, dass mich nur ein sehr per­sön­li­ches Ver­trau­ens­ver­hält­nis zu einer Ent­schei­dung für eine Organ­ab­ga­be bewe­gen darf.

Ich neh­me zur Kennt­nis, dass dadurch sub­til belas­ten­de Ansprü­che mei­ner­seits an Emp­fän­ger ent­ste­hen könn­ten. Die­ses Ver­trau­ens­ver­hält­nis und die Organ­spen­de darf nicht dazu füh­ren, dass ich bestimm­te Ver­hal­tens­wei­sen von der emp­fan­gen­den Per­son erwar­te. Ehe­part­ner kön­nen sich trotz Organ­spen­de in ande­re Men­schen ver­lie­ben und Kin­der kön­nen trotz alle­dem, nach Aus­tra­li­en aus­wan­dern. Eine Organ­spen­de gibt kei­nem Men­schen Macht über ande­re. Wer gibt, soll­te rei­nen Her­zens sein und nichts an bestimm­ten Ver­hal­tens­wei­sen erwar­ten. Es gehört mensch­li­che Grö­ße dazu, mög­li­che Ent­täu­schun­gen bei sich zu las­sen. Ande­rer­seits wäre ein dra­ma­ti­sches Zer­würf­nis wohl unausweichlich.

Soll­te ich ver­ster­ben und eines mei­ner Orga­ne noch lebend auf der Welt unter­wegs sein, kann mir nie­mand glaub­haft garan­tie­ren, dass das nicht zu Schwie­rig­kei­ten bei mei­nem eige­nen Ster­be­pro­zess führt. Es ist mög­lich, wenn auch nicht sicher.

Auch neh­me zur Kennt­nis, dass ich kla­ren Sin­nes fol­gen­de mög­li­che Fol­ge­wir­kun­gen einer Organ­ent­nah­me bei mir in Kauf nehme:

  • Wund­blu­tun­gen
  • Wund­in­fek­tio­nen
  • Taub­heit
  • Nar­ben­bruch
  • Blut­ger­in­sel
  • Depres­sio­nen
  • Chro­ni­sches Müdig­keits­syn­drom das mich beruf­lich und pri­vat sehr ein­schrän­ken kann

Das alles kann mei­ne Lebens­qua­li­tät mög­li­cher­wei­se deut­lich beschrän­ken, auch wenn die Gefahr dar­an zu ver­ster­ben, gering sein mag.

Wenn ein schwung­haf­ter Han­del mit Orga­nen jen­seits der Lega­li­tät – der Men­schen in Not­la­gen zu einer Lebend­spen­de ver­an­lasst – ver­hin­dert wer­den soll, darf ich mich nur zu einer Organ­spen­de für einen mir bekann­ten Men­schen entscheiden.

All das neh­me ich zur Kennt­nis und bin damit einverstanden.

Ort, Datum Unter­schrift