Medizin

Krankenschwester

Blicke hinter die Kulissen

Aus­zü­ge aus einem Inter­view, das Anna Berg­mann 2015 mit Fach­pfle­ge­kräf­ten führ­te, die auf einer pneu­mo­lo­gi­schen Sta­ti­on tätig sind und viel­fäl­ti­ge Erfah­run­gen mit lun­gen­trans­plan­tier­ten Patient*innen haben. Zur Rol­le der Fami­li­en Trans­plan­tier­te Pati­en­ten wis­sen sehr gut Bescheid über ihre The­ra­pie, über ihren…

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Patient im CT

Zum Unterschied zwischen dem Hirntodsyndrom und einer Definition des Todes

Mit­te der 1990er-Jah­­re habe ich an vie­len Organ­ent­nah­men als Anäs­the­sist mit­ge­wirkt. Den damals wie heu­te übli­chen Vor­ga­ben ent­spre­chend wur­den bei der Organ­ent­nah­me kei­ne Nar­ko­ti­ka ver­wen­det. Die Organ­spen­der waren – ja soll­ten – tot sein. Jeder, der bei Organ­ent­nah­men (Explan­ta­tio­nen) dabei…

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Loslassende Hände

Organ„Spende“ – der Verzicht auf palliative Sorge und einen pietätvollen Umgang

Alle the­ra­peu­ti­schen Maß­nah­men zie­len exklu­siv auf die unter Zeit­druck ste­hen­de Gewin­nung der Orga­ne ab. Kei­ne ein­zi­ge medi­zi­ni­sche Maß­nah­me erfolgt zum Wohl der Spen­der. Ab dem Zeit­punkt ihrer Todes­fest­stel­lung auf der Inten­siv­sta­ti­on haben sie als Tote alle Pati­en­ten­rech­te ver­lo­ren. Jeg­li­che Sorge…

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Brief

Die „doppelte Widerspruchslösung“ ist ein dreifacher Betrug

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierte Einführung der "Doppelten Widerspruchslösung" bei der Organspende ist ein Betrug. Kein einfacher, kein doppelter, sondern gleich ein dreifacher. So schreibt Rainer Beckmann, Richter und Lehrbeauftragter für Medizinethik in der Tagespost.

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Die geheimen Verführer

KAO warnt vor der Internetseite „Netzwerk Spenderfamilie“

Man fühlt sich erinnert an das Buch „Die geheimen Verführer“ von Vance Packard, in dem er die psychologisch-manipulativen Strategien der Werbewirtschaft aufdeckte. Auch die Internetseite „Netzwerk Spenderfamilie“ ist mit professioneller Werbung gemacht. Aber klärt sie wirklich auf, wie sie es als Beratung von Spenderfamilien vorgibt?

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Organspende – Den Bürgern reinen Wein einschenken

Drei Mitglieder von KAO antworteten mit Leserbriefen auf die zwei Artikel "Mutige Nachbarn" und "Niederlande erleichtern Organspende" in der Süddeutschen Zeitung vom 15. Februar 2018 zur Einführung der sogenannten Widerspruchslöung in den Niederlanden. WICHTIGER HINWEIS: Auch als Deutscher in den Niederlanden müssen Sie nach dem niederländischen Gesetz Widerspruch einlegen, sofern Sie sich nicht einer Organentnahme ausliefern wollen.

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Harvard Medicine - Eine feine Linie

Eine feine Linie – Ist es an der Zeit, die „dead-donor-rule“ neu zu bewerten?

Der „Uniform Determination of Death Act“, auch als UDDA bezeichnet, wurde zu Beginn der 1980er erlassen und von allen 50 Bundesstaaten verabschiedet und bestätigte die Entscheidung des Komitees, den Hirntod als eine von zwei juristischen Voraussetzungen für den eingetretenen Tod aufzuführen, neben der traditionellen Definition des irreversiblen Stillstands von Kreislauf und Atmung.

Diese beiden Regelungen, zusammen mit der Zustimmung der Angehörigen, ermöglichten es den Ärzten, bei juristisch für tot erklärten Patienten die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden, wodurch sie weder einen Mord begingen noch sonst etwas Illegales taten. Somit legitimierten diese Festlegungen ein Lager von zur Spende geeigneten Organen, die immer noch ernährt und mit Sauerstoff versorgt wurden.

Ob die Teilnehmer des Beecher-Komitees oder des UDDA-Komitees durch das Ziel angetrieben wurden, den Vorrat an verfügbaren Organen zu steigern und ob sie die Definition des biologischen Todes so zurechtbogen, dass es dazu passte, bleibt eine Kontroverse.

Einige wenige Praktiker wie Truog sagen, dass das Komitee differenzierter hätte sein können. Sie hätten sagen können, dass Patienten ohne autonomen Kreislauf oder Atemfunktion und ohne Aussicht darauf, ihr Bewusstsein wieder zu erlangen, technisch gesehen noch am Leben sind, und es ethisch gerechtfertigt sei, ihre vitalen Organe zu entnehmen, wenn eine Zustimmung vorlag. Für die meisten Mediziner jedoch besteht kein Zweifel daran, dass sowohl der Hirntod als auch der Tod nach Kreislauf-Stillstand den wahren Tod bedeuten.

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Vortrag Daniel Kersting

Daniel Kersting: Was bedeutet „Aufklärung“ im Kontext der Organspende?

Sonja Schäfer, Organspendebeauftragte des Landes Bremen, hatte für den 15.11. zu einem Vortrag in das Klinikum Bremen-Mitte eingeladen. Titel des Vortrags von Daniel Kersting vom Institut für Philosophie an der Universität Jena war: Was bedeutet „Aufklärung“ im Kontext der Organspende?
Gebhard Focke, Schriftführer von KAO berichtet über diesen hörenswerten Vortrag.

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KAO Pressemitteilung: KAO fordert Einhaltung des Rechts bei Hirntoddiagnosen

KAO fordert Einhaltung des geltenden Rechts

Liegt keine Kenntnis zum Patientenwillen vor, muss von einer Hirntoddiagnose Abstand genommen werden, erst recht von fremdnützigen Maßnahmen, da auch hier der Grundsatz allen ärztlichen Handelns – nicht zu schaden – gilt. Ein möglicher Schaden kann auch nicht durch den Nutzen für eine andere/dritte Person (Organempfänger) aufgewogen werden.

Dr. Stahnke stellt fest : “Für die intensivmedizinische Behandlung bzw. den Behandlungsabbruch ist die Hirntoddiagnostik nicht notwendig. Dafür reicht es aus, dass die behandelnden Ärzte zu der Einschätzung gelangen, dass die Prognose für den Patienten aussichtslos ist und er nicht mehr von einer weiteren Therapie profitiert. Dann ist in Absprache mit den Angehörigen ein Behandlungsabbruch möglich. die Hirntoddiagnostik muss bei einem noch lebenden Menschen nur zum Zweck der Organentnahme durchgeführt werden.“

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