Aktuell

Junge der zwischen Gräbern liegt

Anna Bergmann: Widerspruchslösung – die Entrechtung sterbender Intensivpatienten und ihrer Angehörigen

Der Bundesrat fordert mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Widerspruchslösung (5. Juli 2024 Bundesrat Drucksache 278/24) eine Novellierung des Transplantationsgesetzes, um die erst am 1. März 2022 in Kraft getretene, umfangreich reformierte Entscheidungslösung abzuschaffen.

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Große Welle

„Einseitig interessensgeleitete Informationspolitik“ – das Resumée von KAO zum Tag der Organspende 2024

In einem wahren Tsunami von Zeitungsartikeln, Hörfunk- und Fernsehsendungen ging es fast ausschließlich um den Mangel an Organen und die verpasste Gelegenheit, Leben zu retten. Was bei diesen Werbebotschaften völlig ausgeklammert wird, sind die Belange des Spenders und die Bedeutung der Hirntoddefinition. Die Information, dass bei einer geplanten Organentnahme massiv in den Sterbeprozess des Patienten eingegriffen wird, fällt regelmäßig unter den Tisch. Das gezielte Weglassen heikler Informationen scheint Strategie zu sein.

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Hirn und Herz

Realistische Intuition und virtueller Tod: das Hirntodkonzept auf dem Prüfstand

Die Pflege von Patientinnen und Patienten mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall - umgangssprachlich: Hirntod - ist emotional herausfordernd. Ihr Erscheinungsbild gleicht dem anderer schwer kranker und bewusstloser Patienten auf der Intensivstation. Nach dem sogenannten Hirntodkonzept sollen sie aber bereits tot sein. Gerade für Pflegekräfte wirkt diese Einschätzung kontraintuitiv. Wie gut begründet ist der Hirntod als Todeszeichen?

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Brief

Offener Brief – Entschließungsantrag des Bundesrats zur Einführung der Widerspruchsregelung als Grundlage von Organspenden

Der Bundesrat fordert die Einführung der Widerspruchslösung für Organ- und Gewebeentnahmen ohne individuelle Einwilligung (Drucksache 582/23), obwohl 2020 das deutsche Parlament dies bereits abgelehnt hat.

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Das Eindringen der Transplantationsmedizin in die Intensivstationen: Die Entwicklung der Transplantationsgesetzgebung in Deutschland

Der Artikel stellt die deutsche transplantationsmedizinische Gesetzgebung und die damit verbundenen medizinethischen Konfliktfelder vor. Er beleuchtet, wie sich ein wesentliches Merkmal seit dem Durchbruch der Transplantationsmedizin als neue Therapieform in den 1960er Jahren herausgebildet hat: Der Gesetzgeber stand von Anfang an vor der Aufgabe, immer erst im Nachhinein, teilweise Jahrzehnte später, rechtliche Grauzonen schließen zu müssen.

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Das unbegründete „Hirntod“-Konzept

In der Rechtswissenschaft wird der sogenannte „Hirntod“
weitgehend als allgemeines Todeskriterium anerkannt.
Maßgeblich für seine Feststellung sind Richtlinien der
Bundesärztekammer. Beschäftigt man sich mit diesen
Richtlinien genauer, erweisen sie sich im Wortsinne als
unbegründet, denn sie enthalten – contra legem – für alle
wesentlichen Festlegungen keine Begründung. Prüft man
die Argumente, mit denen das „Hirntod“-Konzept in der
Literatur verteidigt wird, können auch diese nicht überzeugen. ~ Aufsatz von Rainer Beckmann

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Falsche „Hirntod“-Feststellung in Deutschland

Der sogenannte „Hirntod“ ist in Deutschland als Todes-
zeichen weitgehend anerkannt. Seine Feststellung anhand
von Richtlinien der Bundesärztekammer gilt als sicher. Der
Fall einer abgebrochenen „Hirntod“-Feststellung aus dem
Jahr 2014 zeigt jedoch, dass die damals geltenden Richtlini-
en korrekturbedürftig waren. Eine genauere Überprüfung
der aktuellen Regeln zur Feststellung des „Hirntodes“ er-
gibt, dass auch sie Mängel und Ungereimtheiten enthalten.
Insbesondere verstoßen die Richtlinien gegen die Begrün-
dungspflicht gem. § 16 Abs. 2 S. 2 TPG. ~ Aufsatz von Rainer Beckmann

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