Der Philosoph Hans Jonas, der die Anfänge der Organtransplantation in den USA erlebt hat, bezeichnete diese neue Medizin später als Vivisektion und lehnte sie als inhuman ab. Nachdem er vergeblich gegen die Gleichsetzung von „Hirntod“ mit dem Tod des Menschen gekämpft hatte, sagte er, dass wohl nur die Zeugnisse von Betroffenen, speziell von Müttern, ein Umdenken bewirken könnten.
Das habe ich nicht gewusst!
Organspende, dachte ich, muss etwas Gutes sein, wenn es kranken Menschen hilft am Leben zu bleiben. Und natürlich ist der Mensch tot, dem die Organe entnommen werden. Im Ausweis heißt es doch “nach meinem Tod”. So habe ich das auch geglaubt. Ich hätte nie für möglich gehalten, dass Ärzte nicht davor zurückschrecken, einen sterbenden Menschen mit allen Mitteln ärztlicher Kunst am Leben zu halten, nur damit sie seine lebenden Organe bekommen. Aus dem schrecklichen Geschehen um das Sterben meines Sohnes kann ich jedoch bezeugen, dass es sich bei einem so genannten Hirntoten um einen noch lebenden Menschen handelt.
Was war bei uns geschehen?
Unser Sohn Lorenz verunglückte im Urlaub. Er war ein fast 16 jähriger Junge, so groß geworden, witzig, voller Lebenskraft und Lebensfreude. Wir machten gemeinsam mit unseren vier Kindern und Kindern aus der Verwandtschaft Skiurlaub. Es war an einem wunderschönen sonnigen Tag, als Lorenz am Ende einer Piste unglücklich stürzte und mit dem Hinterkopf auf einen Stein aufschlug. Er hatte sich eine schwere Kopfverletzung zugezogen. Voller Bangen fuhren wir ins Krankenhaus und waren sehr erleichtert, als wir ihn wieder sahen und in sein völlig unverletzt aussehendes Gesicht schauten. Es wies keine Schramme, keine Blutspur, noch nicht einmal einen Bluterguss auf. Das einzig Bedrohliche war die künstliche Beatmung.
So begriffen wir auch nicht die Aussichtslosigkeit der Situation, als ein jüngerer Arzt uns kurz − im Stehen − den wahren Zustand mitteilte. Ich wachte am Bett meines Sohnes, hielt seine große Hand und konnte nur das Eine denken: Er würde die Augen wieder aufmachen.
Dafür betete ich inbrünstig. Am nächsten Mittag – es waren 18 Std. nach seiner Einlieferung vergangen und kein Arzt hatte sich seitdem mehr sehen lassen, um mit uns ein Gespräch zu führen – erschien der Chefarzt der Intensivstation mit einem Kollegen im Krankenzimmer. Ich musste draußen vor der Tür warten. Als er wieder herauskam, zögerte er zunächst, kam auf mich zu und fragte, ob ich die Mutter sei. Er sagte dann quasi im Vorbeigehen und zu einem Zeitpunkt, als der “Hirntod” überhaupt noch nicht festgestellt war, er müsse mir bedauerlicherweise mitteilen, dass mein Kind tot sei. Dabei benutzte er nicht das Wort Hirntod. Die Apparate müssten am nächsten Morgen abgestellt werden. Bis dahin sollten wir bitte überlegen, ob wir Organe spenden könnten. Gebraucht würden Herz, Leber, Nieren, Augen. Er zählte noch weitere Organe auf. Damit ließ er mich stehen und verschwand. Das Ganze fand auf dem Flur im Stehen statt, als mein Mann gerade abwesend war. Das Gespräch dauerte höchstens zwei Minuten.
Die „Spenderkonditionierung“ hatte begonnen
Mich überkam für einen Moment ein großes Zittern, ich suchte Halt, dann war alles wie ausgelöscht. Unser Kind war trotz dieser Todesmitteilung völlig unverändert. Es wurde weiter behandelt, gebettet, es bekam Medikamente, seine volle Urinflasche wurde gewechselt. Ich dachte natürlich, alles geschehe zu seiner Heilung. Auf sie hoffte ich nach wie vor fest. Erst später erfuhr ich, dass zu diesem Zeitpunkt schon die so genannte Spenderkonditionierung begonnen hatte, das hieß, die Behandlung mit all den Strapazen für einen schwer kranken Menschen war nicht mehr zu seinem Nutzen, sondern zu dem eines unbekannten Organempfängers.
Unser Kind war in den Augen der Ärzte nicht mehr der Mensch Lorenz. Ihr Blick und ihr Handeln hatten ihm bereits seine Menschenwürde genommen und ihn zum Material zur Weiterverarbeitung gemacht. In seinen Unterlagen, an die wir nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes kamen, liest sich das so:
“Die Eltern sahen dann den Körper des verstorbenen Patienten, der aber weiterhin künstlich beatmet wurde bei spontaner Herzfrequenz”(…). “Es scheint, dass die Eltern nicht verstanden, dass, als sie ihren Sohn gesehen haben, dieser bereits tot war”.
Hilflos und ausgeliefert!
Wir also waren die Dummen! Doch wir nahmen wahr, was wahr war, nämlich unser lebendes Kind. Es war durchblutet, es bekam einen Hautausschlag, der später wieder verschwand, sein Bein bewegte sich auf Berührung hin. Wie grotesk! Ich glaubte keinen Moment an seinen Tod, hoffte weiterhin und hielt seine warme Hand!
Nach einer weiteren durchwachten Nacht wurden wir erneut mit der Frage nach den Organen gequält. Wir fühlten uns völlig hilflos und ausgeliefert. Man setzte uns eine Frist von einer halben Stunde, in der wir uns entscheiden sollten. Statt am Bett zu sitzen, gaben wir dem Druck nach, ließen unser Kind allein und zerbrachen uns den Kopf über das, was wir tun sollten. Aber im Grunde konnten wir keinen klaren Gedanken fassen. Was sollte das alles, das war doch ein böser Spuk und unser Kind würde bestimmt wieder gesund, dachte ich. Nach der verordneten Zeit kam der Arzt zurück, fragte, ob wir uns entschieden hätten, und zählte erneut die Organe auf, die gebraucht würden. Er forderte uns mit Nachdruck auf, uns zu entscheiden.
Zusätzlicher Druck kam durch den inzwischen erschienenen Krankenhausseelsorger auf. Er hielt sich zwar sonst zurück, gab aber unmissverständlich zu verstehen, dass aus dieser Situation heraus ein anderer Mensch gerettet werden könne. Ihm ging es nicht um die Fürsorge für uns und nicht um die Frage: “Was brauchen diese Eltern und ihr sterbendes Kind jetzt?” Er nahm unsere Not gar nicht wahr und seinem eigentlichen seelsorgerlichen Auftrag, unser Kind und uns zu begleiten, kam er nicht nach. Er diente den Ärzten und unbekannten Dritten statt uns, seinen Nächsten.
Was die Transplantationsmedizin suggeriert!
Wenn ich an diese Situationen denke, bin ich noch heute empört. Damals befand ich mich nach zwei durchwachten Nächten in einem unerträglichen Zustand. Ich fühlte mich schuldig, weil mein Kind sterben sollte. Mein ganzes Selbstwertgefühl war zusammengebrochen. Was hatte ich getan, dass so ein Unglück über mich kam? Ich wusste nicht aus noch ein. Wie in einem Schraubstock, der sich immer enger um mich zog und mir die Luft wegnahm, empfand ich mich. Und wenn ich nicht einwilligen würde, wäre ich auch noch schuldig am Tod eines anderen. Ich wollte ja auch nicht, dass noch jemand in so eine elende Lage käme.
Erst später wurde mir klar, was hier so subtil abgelaufen war. Wegen meiner eigenen Schuldgefühle hatte ich Angst, noch mehr Schuld auf mich zu laden, wenn ich nicht einwilligen würde. Es stand dazu im Raum, dass man doch mit so einer schlimmen Situation noch etwas Gutes tun könne, dass eine Einwilligung in die Organentnahme diese unerträgliche Situation “sinnvoll” beenden würde, und dass einem der Anblick des sterbenden, bewusstlosen Kindes weiterhin erspart bleibe. So würde dem Tod ein Schnippchen geschlagen. Das Kind lebte ja in anderen weiter, das sei doch Trost, und du und dein Kind – ihr seid Helden! Dies alles suggeriert die Transplantationsmedizin und raubt unter dem Deckmantel der Nächstenliebe dem Sterbenden und den Angehörigen die Begleitung und den letzten, kostbaren Abschied.
Wir rangen uns endlich zur Freigabe der Nieren durch. Aber selbst danach wurden wir weiter bedrängt. Mehrfach kam zuletzt die Frage, wenigstens die Augen noch freizugeben, bis mein Mann schrie: “Nein,nein!”
Beschreibung einer Nierenentnahme von einer Krankenschwester:
„Der „richtige Tod“ des hirntoten Patienten (!) kann auf verschiedene Weise erfolgen, denn die Todesart ist von den freigegebenen Organen und in der Reihenfolge ihrer Explantation festgelegt:
“Wenn das Herz entnommen wird, dann ist man am schnellsten tot“, so die Krankenschwester.
„Also so richtig tot. Das geht ruckzuck, in einem Moment ist er noch rosig, im nächsten liegt er da wie eine richtige Leiche. Bei einer Nierenentnahme dauert es viel länger.“Das Herzsterben eines „hirntoten“ Patienten nach einer Nierenentnahme empfindet die Krankenschwester als besonders unerträglich. Der Spender blutet bis zum letzten Herzschlag aus, wobei sich die verlangsamte Rhythmik auf dem Monitor abbildet und akustisch hörbar ist: „Der Patient liegt auf dem Tisch, er ist noch rosig, er atmet noch, das Herz schlägt, und plötzlich wird er langsam blaß, weil er ausblutet. Und das dauert und dauert und dauert, das Herz schlägt immer noch und hört nicht auf. Man muß ja den Monitor dranlassen. Eigentlich sind die Operateure fast fertig und gehen weg, und wenn die Spender junge Leute sind, arbeitet das Herz womöglich noch.“
Herzloser Tod – Das Dilemma der Organspende
von Ulrike Baureithel & Anna Bergmann,
S. 174
Wir sind völlig uninformiert in unserem schwächsten Moment in eine Einwilligung manipuliert worden, deren Folgen wir gar nicht absehen konnten. Bei unserer Entscheidung waren wir der Meinung, die Nieren würden nach dem Abstellen der Apparate entnommen. Wir erfuhren dann, dass das nicht ginge, waren aber auch nicht in der Lage zu fragen, was es denn konkret heiße, die Nieren zu entnehmen.
Wir bestanden lediglich darauf, nach der Entnahme wiederzukommen, um noch einmal bei unserem Kind zu sein. Es war ganz und gar unbegreiflich. Irgendwie habe ich nur funktioniert und nach wie vor alles für einen Albtraum gehalten. Um uns zu beruhigen und zu verhindern, dass wir unsere Entscheidung widerrufen würden, erhielten wir die Zusicherung, unser Kind würde auf der Station aufgebahrt und wir hätten genug Zeit zum Abschiednehmen.
Es hat mich lange gequält, an dieser Stelle versagt und nicht Partei für mein sterbendes Kind ergriffen zu haben. Dass ich mir das alles habe bieten lassen und die Ärzte nicht einfach aus dem Krankenzimmer hinausgejagt habe, lag daran, dass ich mich im Schockzustand befand, handlungsunfähig und selber schutzbedürftig war.
Als wir Stunden später ins Krankenhaus zurückkamen, hatte ich das Gefühl, jetzt sehe ich Lorenz wieder und der Alptraum ist vorbei. Doch es folgte ein weiterer Schock. Unser Kind war nicht mehr da. Die diensthabende Schwester wusste nichts von uns und dem Versprechen, Lorenz auf der Station aufzubahren. Wir waren betrogen worden. Für die Ärzte waren wir, nachdem sie die Einwilligung hatten, uninteressant. Das zeigt, ihnen war unser Schicksal gleichgültig, es war ihnen nur um die Organe gegangen.
Wie angewurzelt und erstarrt blieben wir stehen. Als die Krankenschwester merkte, sie würde uns nicht mehr los, bat sie uns in einen kleinen Aufenthaltsraum. Nachdem wir dort eineinhalb Stunden gewartet hatten – warum? – begleitete sie uns in den Leichenkeller. Dort öffnete sie eine der Türen und forderte uns auf hineinzugehen und uns zu beeilen, anderenfalls müsse sie uns hier unten alleinlassen. Beim Anblick meines Sohnes glaubte ich zunächst an einen Irrtum. Ich erkannte ihn nicht, weil sein zuvor unverletztes Gesicht so entstellt war. Bis dahin hatte ich schon als Krankenschwester und in der eigenen Familie Sterbende begleitet und in das Gesicht von Verstorbenen geschaut. Ich hatte keine Berührungsängste und kannte den friedlichen und entspannten Gesichtsausdruck, der sich oft bei Verstorbenen einstellt.
Das Gesicht meines Kindes war hingegen ganz klein geworden, die Lippen, seine schönen vollen Lippen, waren zusammengepresst, der Gesichtsausdruck sah nach Schmerzen aus. Seine Haare waren nass, die Augen mit Mulllagen bedeckt und kreuzweise verklebt. Hatten sie ihm doch die Augen herausgenommen? Ich wollte nachsehen, was sie mit unserem Kind gemacht hatten. Daran hinderte mich mein in Panik geratener Mann, der Angst hatte vor dem, was da offenbar würde. Wir liefen stumm und ohne Abschied von unserem Kind davon, voller Schrecken und unfähig, uns einander mitzuteilen.
Entgegen den Behauptungen der Transplantationsmediziner bin ich überzeugt, dass mein Kind bei der Organentnahme Schmerzen erlitten hat. In seinem Sterben war ihm noch Schlimmes widerfahren. Was mich so empört, ist die Grausamkeit: Obwohl man weiß, dass Sterben ein sensibler Prozess ist, obwohl man, wenn es nicht um Organspende geht, alles tut, um mit Menschen in dieser Situation behutsam und einfühlsam umzugehen, obwohl man ihre Schmerzen lindert und ihnen die Zusicherung gibt, sie nicht allein zu lassen, auch wenn sie nicht mehr ansprechbar sind, wird bei der Organentnahme ein sterbender, wehrloser Mensch mit Untersuchungen gequält, auf die Trage gelegt, in den Operationssaal gefahren. In manchen Fällen wird er sogar in ein anderes Krankenhaus transportiert. Er wird unter Aufrechterhaltung der Beatmung, der Herz- und Kreislauftätigkeit einem barbarischen Akt ausgeliefert.
Aus dem Menschen Lorenz Meyer wurde die Nummer LS 005 – 91.
Und man nimmt ihm auch noch seinen Namen und macht ihn zur Nummer.
Zu seinem Ende heißt es lapidar: „Einstellung der Herztätigkeit durch kalte Perfusion und der künstlichen Beatmung.“
In einer Mitteilung an uns heißt es dazu:
Beim Hirntod bieten sich dem Neurologen zwei Möglichkeiten:
1. Die klassische Lösung:
die künstliche Hilfe wird unterbrochen, womit der Tod ( des bereits Toten? ) rasch eintritt.
2. Die humanitäre Lösung:
Der Familie wird die Organspende vorgeschlagen.
Das also sollte human sein, was mit Lorenz und uns geschehen war!
Durch die Organentnahme habe ich meinem Sohn in den letzten Stunden seines Lebens nicht zur Seite stehen können. Welche Mutter würde ihr Kind im Krankheitsfall verlassen? Ich muss damit leben, dass ich es im Sterben im Stich gelassen habe. Lorenz selbst konnte nicht mehr rufen: „Bleib bei mir!“ Meinem Bruder, der zwei Jahre zuvor gestorben war, konnte ich diesen Wunsch erfüllen. Er sprach ihn noch aus und ich versprach es ihm. Bei seinem Sterben konnte ich erfahren, wie viel Trost von einer würdevollen Begleitung ausgeht und wie sehr es in der Trauer hilft, einem Menschen die letzten Liebesdienste erwiesen zu haben. Auch geht am Ende oft eine Ahnung davon aus, dass das Leben mit diesem Leben nicht beendet ist. Das alles hat in der Transplantationsmedizin keinen Stellenwert. Ähnlich verhält es sich bei den christlichen Kirchen. In ihren Gesangbüchern finde ich Texte für die Begleitung Sterbender bis zuletzt. Ebenso höre ich Kirchenvertreter in öffentlichen Reden dafür eintreten, den Weg eines Sterbenden mitzugehen bis zuletzt. Wieso lassen sie bei Organtransplantation zu, dass der Mensch in seinem schwächsten Moment so entwertet und entwürdigt wird?
Prof. Dr. H.U. Gallwas
(Staatsrechtler in München)
schrieb nach Verabschiedung
des Transplantationsgesetzes
vom Juni 1997:„ Es ist uns letztlich nicht gelungen, mehr Sympathie für ein rechtlich beschütztes Sterben als für Transplantationsinteressen zu wecken, so hat die Befriedigung des Bedarfs Vorrang vor der Würde des Sterbenden erlangt. Wir müssen mindestens auf Zeit damit leben, dass wir uns nur im Einzelfall durch einen Widerspruch gegen diese moderne Form des Kanibalismus wehren können.“
(22.10.1997)
Wir wissen alle, dass es ein menschliches Urbedürfnis ist, im Sterben nicht verlassen zu werden und Abschied nehmen zu können. Schon bei einer Reise ist das Abschiednehmen wichtig!
Hier ging es um den letzten, den endgültigen Abschied. Er wurde mir genommen und ich habe ihn mir nehmen lassen.
Das hat die Trauer unendlich verschlimmert und ist quälend bis zum heutigen Tag.
Kein Leid eines Dritten rechtfertigt einen so würdelosen Umgang mit Menschen in ihrem schwächsten Moment. Kein Leid eines Dritten rechtfertigt, dass bei Sterbenden und ihren Angehörigen das Leid vergrößert wird.
Kein Leid eines Dritten rechtfertigt, dass letzte Liebesdienste und Abschiednehmen keinen Wert haben, einfach geraubt werden können. Ich hätte mein sterbendes Kind unbedingt bis zuletzt begleiten und es nach seinem Tod unbedingt ein letztes Mal in die Arme nehmen müssen.
Mein Trost ist, dass die Hospiz-Bewegung weltweit wächst und damit das Bewusstsein und der Schutz für sterbende Menschen. Meine Hoffnung ist, dass Ärzte die Organtransplantation als Irrweg erkennen und ihren Sachverstand in andere Heilungswege investieren. Meine Verantwortung ist, meine Erfahrungen weiterzugeben und alles zu tun, dass die Öffentlichkeit über das, was Organspende wirklich heißt, aufgeklärt wird.
Nachtrag 2013
Da man damals schamlos unsere Schocksituation ausgenutzt hatte, wollten wir die betreffenden Ärzte zur Verantwortung ziehen. Als wir dazu endlich nach fünf Jahren in der Lage waren, versuchten wir mit Hilfe eines Schweizer Rechtsanwaltes die Herausgabe der Krankenakte unseres Sohnes zu erwirken. Es folgte ein jahrelanger Briefwechsel, in dem das behandelnde Krankenhaus und das CHUV (Centre Hospitalier Universitaire Vaudois) um Herausgabe der Unterlagen gebeten wurden. Für uns endete der belastende Briefwechsel mit der Herausgabe der Kopien einiger Dokumente und einer Stellungnahme der Untersuchungskommission, die zu dem Ergebnis kam, dass alles rechtmäßig zugegangen sei. Ich war inzwischen an Krebs erkrankt. Wir gaben auf.
21 Jahre nach dem Unfall entdeckte einer unserer Söhne, selbst inzwischen Arzt, in den Unterlagen den ausführlichen Befund des Elektroenzephalogramms (EEG), welches bei meinem Sohn Lorenz am Tag der Explantation durchgeführt worden war; hier ließen sich neben Spontanaktivität eindeutige Reaktionen auf Schmerzreize nachweisen. Im Befund des Neurologen wurde ausdrücklich betont, dass es sich keineswegs um ein Null-Linien-EEG handelte („il ne s´agit pas d´un tracé nul“). Obwohl dieser Befund auch damals schon nicht mit der Diagnose Hirntod vereinbar war und eine Organentnahme verboten hätte, setzte man sich darüber hinweg und führte die Explantation am gleichen Tag durch.
Inzwischen wurde eine Strafanzeige wegen Mordes eingereicht.
Nachtrag 2015
Das Strafverfahren wurde 2015 eingestellt wegen Verjährung. Wir halten dies für eine Fehleinschätzung, da die Verjährungsfrist für Mord in der Schweiz im Jahr 2003 von 20 auf 30 Jahre verlängert wurde und zwar, bevor Lorenz´ Fall im Jahr 2011 verjährte. Die dagegen eingelegte Beschwerde wurde zurückgewiesen und die Beschwerdeführerin mit Kosten in Höhe von 2000,00 CHF belastet.
Die Inzision (Einschnitt) fand um 13:05 Uhr statt und die kalte Perfusion (Einstellung der Herztätigkeit und der künstlichen Beatmung) wurde um 13:50 Uhr begonnen.
Die Zeit, die für die Entnahme von mehreren Organen notwendig ist, beträgt drei bis sechs Stunden.
Bei der Entnahme mehrerer Organe können bis zu sechs Chirurgenteams bei dem Eingriff einbezogen sein.
Die komplette Akte des Krankenhauses wurde konsultiert. Ein Operationsprotokoll oder ein Anästhesieprotokoll enthält diese Akte nicht, weil dieser Akt von einer Mannschaft des Transplantationszentrums ausgeführt worden ist. – Untersuchungsbericht über die Organentnahme
Ein Operationsprotokoll existiert in diesem Fall wirklich nicht – Abschlussbericht
Es befremdet, dass ein solcher Eingriff vorgenommen wird, ohne daß sich ein Eintrag in der Krankenakte finden lässt. – Schreiben der Patientenstelle
Familie verweigert Herz und Leber – Eintragung des Transplantationszentrums (obwohl nur die Nieren freigegeben waren)
Anästhesisten bringen bei chirurgischen Eingriffen oft ein Pflaster auf den Augen an, damit die Hornhaut während des Eingriffs nicht austrocknet. – (auf unsere Anfrage, ob gegen unseren Willen auch die Augen entnommen wurden)
Die Transplantationsaktivität geschieht zum Wohle des Patienten. Die Organentnahme ist ein wesentlicher Teil dieser Aktivität.
Dieser Beitrag erschien auch in dem sehr lesenswerten Magazin
“Praxis PalliativeCare 44 / 2019 | Thema: Die ,palliative‘ Seite der Organtransplantation”
Inhaltsverzeichnis (PDF, 129 kB)
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