KAO Publikationen

Gedanken zum Tag der Organspende in Zeiten von Corona

Nun, da die Pan­de­mie aus­zu­lau­fen scheint, ist es mög­li­cher Wei­se nicht mehr so popu­lär, auf die Ver­letz­lich­keit des Men­schen bzw. ein­zel­ner vul­nerabler Grup­pen hin­zu­wei­sen. Auch weil die viel­leicht unter­schätz­ten wirt­schaft­li­chen sowie die imma­te­ri­el­len Kos­ten nun offen­sicht­li­cher zu Tage tre­ten. Trotz…

WeiterlesenGedanken zum Tag der Organspende in Zeiten von Corona
Pressemitteilung

KAO Pressemitteilung zum Tag der Organspende 2021

Nach dem Scheitern der Widerspruchsregelung in Deutschland (2019) geht das transplantationsmedizinische Engagement für eine Lockerung der Regeln zur Durchführung der Organgewinnung weiter. Auch hinter dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ vom 16. März 2020 steht der Satz: „Wir haben zu wenig Organe!“ – ein wahres ‚Totschlagargument‘ für die betroffenen Menschen mit schweren Hirnschädigungen, denen ein würdevolles Sterben im Rahmen einer palliativen Therapie und in Begleitung ihrer Angehörigen vorenthalten bleiben muss, sollten sie sich für eine Organspende bereit erklären.

WeiterlesenKAO Pressemitteilung zum Tag der Organspende 2021
Schulbücher

KAO Brief an den Bundeselternbeirat und an alle Landeselternbeiräte wegen Werbung für Organspende in Schulen

10. Sep­tem­ber 2020 Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Spahn for­dert und för­dert eine „Kul­tur der Organ­spen­de“ Wer­bung für Organ­spen­de in Schu­len Wah­rung der Eltern­rech­te gemäß Arti­kel 6 des Grund­ge­set­zes Sehr geehr­te Damen und Her­ren, die Kri­ti­sche Auf­klä­rung über Organ­trans­plan­ta­ti­on KAO e.V. (Initia​ti​ve​-kao​.de) erfährt immer wieder,…

WeiterlesenKAO Brief an den Bundeselternbeirat und an alle Landeselternbeiräte wegen Werbung für Organspende in Schulen
Pressemitteilung

Die Konsequenz aus einer möglichen Widerspruchsregelung und dem GZSO

Die Kon­se­quenz aus einer mög­li­chen Wider­spruchs­re­ge­lung und dem „Gesetz für bes­se­re Zusam­men­ar­beit und bes­se­re Struk­tu­ren bei der Organ­spen­de“ (GZSO) – bereits gel­tend seit 01. April 2019 Jeder Pati­ent mit einer pri­mä­ren oder sekun­dä­ren Hirn­ver­let­zung wird erst ein­mal als Organ­spen­der behandelt,…

WeiterlesenDie Konsequenz aus einer möglichen Widerspruchsregelung und dem GZSO

Organ-„Spende“ – Das andere Sterben

Die verbreitete Unwissenheit über die Voraussetzungen und Bedingungen einer Organspende ist das Resultat der unter Mithilfe der christlichen Kirchen und Medien staatlich betriebenen Popularisierung „des Gedankens der uneigennützigen Organspende nach dem Tode”,[1] wie es in einer Broschüre des Arbeitskreises für Organspende heißt.

WeiterlesenOrgan-„Spende“ – Das andere Sterben
KAO leht Widerspruchslösung ab

Pressemitteilung: KAO lehnt die Widerspruchslösung ab

Der Anspruch der Gesell­schaft endet an mei­ner Haut. Hans Jonas (Phi­lo­soph) 1986 “Wider­spruchs­re­ge­lung? Nein dan­ke, der Anspruch der Gesell­schaft endet an mei­ner Haut.” unter die­sem Mot­to hat KAO eine Peti­ti­on an Bun­des­mi­nis­ter Jens Spahn bei chan​ge​.org gestar­tet. Ohne Auf­klä­rung über die…

WeiterlesenPressemitteilung: KAO lehnt die Widerspruchslösung ab
Pressemitteilung

50 Jahre Herztransplantation – 20 Jahre Transplantationsgesetz in Deutschland – KAO e.V. bilanziert die Geschichte einer großen Täuschung

Wenn wir die Gesell­schaft auf­klä­ren, bekom­men wir kei­ne Orga­ne mehr!“ Prof Pichl­mayr(+), Trans­plan­ta­ti­ons­chir­urg, 1987 Der Ver­ein KRI­TI­SCHE AUF­KLÄ­RUNG ÜBER ORGAN­TRANS­PLAN­TA­TI­ON – KAO e.V. stellt fest, dass seit Jahr­zehn­ten die Men­schen bei der Organ­spen­de in die Irre geführt wer­den. Die­se Geschich­te begann…

Weiterlesen50 Jahre Herztransplantation – 20 Jahre Transplantationsgesetz in Deutschland – KAO e.V. bilanziert die Geschichte einer großen Täuschung
KAO Pressemitteilung: KAO fordert Einhaltung des Rechts bei Hirntoddiagnosen

KAO fordert Einhaltung des geltenden Rechts

Liegt keine Kenntnis zum Patientenwillen vor, muss von einer Hirntoddiagnose Abstand genommen werden, erst recht von fremdnützigen Maßnahmen, da auch hier der Grundsatz allen ärztlichen Handelns – nicht zu schaden – gilt. Ein möglicher Schaden kann auch nicht durch den Nutzen für eine andere/dritte Person (Organempfänger) aufgewogen werden.

Dr. Stahnke stellt fest : “Für die intensivmedizinische Behandlung bzw. den Behandlungsabbruch ist die Hirntoddiagnostik nicht notwendig. Dafür reicht es aus, dass die behandelnden Ärzte zu der Einschätzung gelangen, dass die Prognose für den Patienten aussichtslos ist und er nicht mehr von einer weiteren Therapie profitiert. Dann ist in Absprache mit den Angehörigen ein Behandlungsabbruch möglich. die Hirntoddiagnostik muss bei einem noch lebenden Menschen nur zum Zweck der Organentnahme durchgeführt werden.“

WeiterlesenKAO fordert Einhaltung des geltenden Rechts