Aktuell

Nachruf Lutz Greinert

Lutz war beson­ders in den ers­ten Jah­ren, in denen KAO ent­stand, einer der wich­tigs­ten Akti­ven. Er, sei­ne Frau Rena­te und das Ehe­paar Mey­er ent­wi­ckel­ten ein akti­ves Netz­werk von Bekann­ten, Freun­den und Men­schen, die die Behaup­tung, ein „Hirn­to­ter“ sei tot, für…

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Über die Unvereinbarkeit von Sterbebegleitung bis zuletzt und Organentnahme

Ihrem Buch entnehme ich zwei unterschiedliche Arten von Tod, einmal das Sterben mit der Begleitung bis zuletzt, bei dem am Ende der erkaltete Mensch wahrgenommen wird, was ein großes Anliegen Ihres Buches ist. Zum anderen ist es der „Tod“, den Sie als „Ende der individuellen Existenz“ bezeichnen, wobei Sie mit keinem Wort auf diesen angeblichen Tod eingehen.

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Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall

D.h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung ad personam durch den Patienten (soweit er noch geschäftsfähig ist, sog. „Gesundheitsvollmacht“) bedarf es dann nicht mehr.

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Netzdiagramm Intensivbehandlung moeglicher Organspender

Medizinethik: Behandlung potenzieller Organspender im Präfinalstadium

Ein mit dem Titel „Medi­zin­ethik: Behand­lung poten­zi­el­ler Organ­spen­der im Prä­fi­nal­sta­di­um“ 2011 im Deut­schen Ärz­te­blatt erschie­ne­ner Artikel​[1]​macht die ethi­schen Pro­ble­me bei der Behand­lung poten­zi­el­ler Organ­spen­der deut­lich und plä­diert für eine offe­ne Dis­kus­si­on, die für eine infor­mier­te Zustim­mung zur Organ­spen­de unab­ding­bar ist.…

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KAO auf dem Kongress Leben.Würde 21. bis 23. Oktober 2022

Semi­nar C1: Organ­spen­de – ein letz­ter Lie­bes­dienst? Micha­el Ragg Jour­na­list und Publi­zist. Er lei­tet „Ragg‚s Dom­spatz“ Rena­te Grei­nert 1.Vorsitzende von KAO e.V. Nach der Bun­­des­­tags-Ent­­schei­­dung vom Janu­ar 2020 darf wei­ter­hin jeder Bür­ger selbst ent­schei­den, ob er sei­ne Orga­ne nach „Hirn­tod“ zur…

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Pressemitteilung

KAO Pressemitteilung zum Tag der Organspende 2021

Nach dem Scheitern der Widerspruchsregelung in Deutschland (2019) geht das transplantationsmedizinische Engagement für eine Lockerung der Regeln zur Durchführung der Organgewinnung weiter. Auch hinter dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ vom 16. März 2020 steht der Satz: „Wir haben zu wenig Organe!“ – ein wahres ‚Totschlagargument‘ für die betroffenen Menschen mit schweren Hirnschädigungen, denen ein würdevolles Sterben im Rahmen einer palliativen Therapie und in Begleitung ihrer Angehörigen vorenthalten bleiben muss, sollten sie sich für eine Organspende bereit erklären.

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