Klaus Dörner - Leben spenden
Ich will mich hier zum Sprachrohr der schweigenden und abstinenten Mehrheit machen, zu der ich im übrigen auch gehöre, um auch dieser Mehrheit einen Zugang - einen anderen Zugang - zur Organspende zu eröffnen.
Ich will mich hier zum Sprachrohr der schweigenden und abstinenten Mehrheit machen, zu der ich im übrigen auch gehöre, um auch dieser Mehrheit einen Zugang - einen anderen Zugang - zur Organspende zu eröffnen.

Der Bundesrat fordert mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Widerspruchslösung (5. Juli 2024 Bundesrat Drucksache 278/24) eine Novellierung des Transplantationsgesetzes, um die erst am 1. März 2022 in Kraft getretene, umfangreich reformierte Entscheidungslösung abzuschaffen.
Foto: Mari Helin | unsplashHeribert Prantl, Jurist, Kolumnist und Autor der Süddeutschen Zeitung hat zwei sehr interessante Artikel zu den Gesetzesentwürfen zur Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende verfasst.
Diego Delso CC BY-SA delso.photoGesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung, der am 5.07.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.

In einem wahren Tsunami von Zeitungsartikeln, Hörfunk- und Fernsehsendungen ging es fast ausschließlich um den Mangel an Organen und die verpasste Gelegenheit, Leben zu retten. Was bei diesen Werbebotschaften völlig ausgeklammert wird, sind die Belange des Spenders und die Bedeutung der Hirntoddefinition. Die Information, dass bei einer geplanten Organentnahme massiv in den Sterbeprozess des Patienten eingegriffen wird, fällt regelmäßig unter den Tisch. Das gezielte Weglassen heikler Informationen scheint Strategie zu sein.

Gebhard Focke betrachtet den Tag der Organspende mit einer gehörigen Portion Sarkasmus.
Wenn es Juni wird in Deutschland und der „Tag der Organspende“ naht, kommt ein Tsunami an Werbung auf uns zu, mit dem Ziel, uns dazu zu bringen, unsere Organe „im Falle unseres Todes“ abzugeben. Wie will man uns dazu bringen?
© Tanyajoy/stock.adobe.comDie Pflege von Patientinnen und Patienten mit irreversiblem Hirnfunktionsausfall - umgangssprachlich: Hirntod - ist emotional herausfordernd. Ihr Erscheinungsbild gleicht dem anderer schwer kranker und bewusstloser Patienten auf der Intensivstation. Nach dem sogenannten Hirntodkonzept sollen sie aber bereits tot sein. Gerade für Pflegekräfte wirkt diese Einschätzung kontraintuitiv. Wie gut begründet ist der Hirntod als Todeszeichen?
Foto: Mari Helin | unsplashDer Bundesrat fordert die Einführung der Widerspruchslösung für Organ- und Gewebeentnahmen ohne individuelle Einwilligung (Drucksache 582/23), obwohl 2020 das deutsche Parlament dies bereits abgelehnt hat.
Der Artikel stellt die deutsche transplantationsmedizinische Gesetzgebung und die damit verbundenen medizinethischen Konfliktfelder vor. Er beleuchtet, wie sich ein wesentliches Merkmal seit dem Durchbruch der Transplantationsmedizin als neue Therapieform in den 1960er Jahren herausgebildet hat: Der Gesetzgeber stand von Anfang an vor der Aufgabe, immer erst im Nachhinein, teilweise Jahrzehnte später, rechtliche Grauzonen schließen zu müssen.

In der Rechtswissenschaft wird der sogenannte „Hirntod“
weitgehend als allgemeines Todeskriterium anerkannt.
Maßgeblich für seine Feststellung sind Richtlinien der
Bundesärztekammer. Beschäftigt man sich mit diesen
Richtlinien genauer, erweisen sie sich im Wortsinne als
unbegründet, denn sie enthalten – contra legem – für alle
wesentlichen Festlegungen keine Begründung. Prüft man
die Argumente, mit denen das „Hirntod“-Konzept in der
Literatur verteidigt wird, können auch diese nicht überzeugen. ~ Aufsatz von Rainer Beckmann