
Video-Vortrag: Dr. jur. Rainer Beckmann - "Das "Hirntod"-Konzept und die Aufklärung zur Organspende"
Die Behauptung, der „Hirntod“ sei ein sicheres Todeszeichen („Hirntod“-Konzept), ist die rechtliche Grundlage „postmortaler“ Organentnahmen. Wendet man die beweisrechtlichen Grundsätze zur Prüfung von Gerichtsgutachten auf das „Hirntod“-Konzept an, erweist es sich als unbegründet. Der Gesetzgeber hat selbst keine Definition von „Tod“ festgelegt. Die Behauptung, der „Hirntod“ zeige den Tod sicher an, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Entsprechend ergibt sich, dass Patienten mit Hirnfunktionsausfall keine Leichen sind.


























