Hintergrund-Foto: Kirchentag/BongardKAO ist auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag in Hannover vom 30. April – 4. Mai 2025
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Stand 6-F37
Halle 6 - Ausstellungsbereich
Messegelände
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Das Konzept des Hirntods ist ein utilitaristisches Konstrukt, das es Ärzten ermöglicht, die Regel des toten Spenders zu umgehen, indem sie neurologisch behinderte Menschen nach eigenem Ermessen für tot erklären. Seit dem bahnbrechenden Bericht "A Definition of Irreversible Coma" des Harvard Ad-hoc-Komitees von 1968 sind mehr als fünfzig Jahre vergangen, und es gibt nach wie vor keinen medizinischen oder moralischen Beweis dafür, dass diese Menschen tot sind. Auch in der neuesten Hirntod-Richtlinie der American Academy of Neurology heißt es ausdrücklich, dass der Tod bei Vorhandensein einer teilweisen Hirnfunktion erklärt werden kann, obwohl der Uniform Determination of Death Act den "irreversiblen Ausfall aller Funktionen des gesamten Gehirns" fordert. Hirntote Menschen sind weder medizinisch noch moralisch oder rechtlich tot, und die Entnahme ihrer Organe ist eine verdeckte Form der Euthanasie.

Renate Greinert berichtet von der zweitägigen Tagung "Integrität beim Konzept und der Feststellung des Hirntods: Aktuelle Herausforderungen in Medizin, Recht und Kultur" an der sie für KAO in Washington vom am 27. und 28. Februar teilgenommen hat. An dem Symposium nahmen Ärzte, Philosophen, Krankenschwestern, Geistliche und Rechtsanwälte teil. In einem wichtigen Punkt waren sie sich einig: Es fehlen Daten, um das „Hirntodkonzept“ rechtfertigen zu können.

Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation wendet sich gegen den Versuch, ohne öffentliche Diskussion die Widerspruchslösung vom Deutschen Bundestag abstimmen zu lassen. Sollte das Parlament diese Neuregelung beschließen, würde jeder Bundesbürger automatisch zum potenziellen Organ- und Gewebespender – es sei denn, er hätte vorher widersprochen. Angesichts der medizinethischen und rechtlichen Tragweite der geplanten Gesetzesreform ist das politische Vorhaben, im Hauruck-Verfahren eine Kehrtwende der Transplantationsgesetzgebung durchzusetzen, inakzeptabel.

Angesichts der medizinethischen und rechtlichen Tragweite der geplanten Gesetzesreform ist aus Sicht des Vereins Kritische Aufklärung über Organtransplantation die juristische Prüfung der hochkomplexen Rechtssituation von potenziellen Organspendern unter Bedingungen der Widerspruchslösung dringend geboten. Denn die Rechtslage der als Spender in Frage kommenden Intensivpatienten bildet bereits heute eine Grauzone zwischen dem im BGB verankerten Betreuungsrecht und der Transplantationsgesetzgebung.

Eine Einführung der Widerspruchslösung ohne Verbesserung des Informationsangebots zur Organspende könnte dazu führen, dass viele Menschen die Mühe einer Entscheidung scheuen, sei es aus Trägheit oder aus auf Unwissen beruhender Sicherheit. Diese Menschen werden im Ernstfall Organspender, ohne jedes Wissen, worauf sie sich damit eingelassen haben.

Am Abend des 5. Dezember 2024 fand im Deutschen Bundestag mit einer spärlichen Abgeordnetenbesetzung die erste Lesung zur Einführung der Widerspruchslösung und Änderung des Transplantationsgesetzes statt. Wir protestieren gegen den Versuch, die Widerspruchsregelung in ihrer ganzen medizinethischen Tragweite im Schnelldurchlauf, ohne öffentliche Diskussion kurz vor den Neuwahlen durch das Parlament zu bringen...
Foto von Leon Seibert auf UnsplashSehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
als Eltern von Kindern, die aufgrund unserer Zustimmung zu Organ- und Gewebespendern wurden, wenden wir uns aus aktuellem Anlass an Sie. Angesichts der Tragweite des medizinethisch und rechtlich hochkomplexen Regelungsbereichs einer Organentnahme möchten wir Sie dringend darum bitten, bei der beabsichtigten Neuregelung vor allem die Behandlungssituation von potenziellen Organspendern und die Sicht von Angehörigen sterbender Intensivpatienten mit einer schweren Hirnschädigung in angemessener Weise zu berücksichtigen. Auf ein Hauruckverfahren sollten Sie verzichten...

Renate Focke, unsere ehemalige Vorsitzende, verstarb am 21.11.2024. Seit Gründung unseres Vereins "Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V.“ hat sie uns als gute Teamplayerin mit ihren Fähigkeiten unterstützt...

Bisher gilt, dass Menschen, denen kurz vor ihrem Tod Organe zum Zwecke der Transplantation entnommen werden sollen, diesem Eingriff zuvor schriftlich zugestimmt haben müssen. [...] in Zukunft [soll] nach Ansicht der Transplantationsmediziner und mancher Politiker die Widerspruchslösung eingeführt werden.