Aktuell

Ab 1.1.2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (automatisch) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“ im Betreuungsfall

D.h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung ad personam durch den Patienten (soweit er noch geschäftsfähig ist, sog. „Gesundheitsvollmacht“) bedarf es dann nicht mehr.

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Pressemitteilung

KAO Pressemitteilung zum Tag der Organspende 2021

Nach dem Scheitern der Widerspruchsregelung in Deutschland (2019) geht das transplantationsmedizinische Engagement für eine Lockerung der Regeln zur Durchführung der Organgewinnung weiter. Auch hinter dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ vom 16. März 2020 steht der Satz: „Wir haben zu wenig Organe!“ – ein wahres ‚Totschlagargument‘ für die betroffenen Menschen mit schweren Hirnschädigungen, denen ein würdevolles Sterben im Rahmen einer palliativen Therapie und in Begleitung ihrer Angehörigen vorenthalten bleiben muss, sollten sie sich für eine Organspende bereit erklären.

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