Aktuell

Video-Vortrag: Dr. jur. Rainer Beckmann - "Das "Hirntod"-Konzept und die Aufklärung zur Organspende"

Die Behauptung, der „Hirntod“ sei ein sicheres Todeszeichen („Hirntod“-Konzept), ist die rechtliche Grundlage „postmortaler“ Organentnahmen. Wendet man die beweisrechtlichen Grundsätze zur Prüfung von Gerichtsgutachten auf das „Hirntod“-Konzept an, erweist es sich als unbegründet. Der Gesetzgeber hat selbst keine Definition von „Tod“ festgelegt. Die Behauptung, der „Hirntod“ zeige den Tod sicher an, kann dem Gesetz nicht entnommen werden. Entsprechend ergibt sich, dass Patienten mit Hirnfunktionsausfall keine Leichen sind.

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Bericht von der Tagung „Leben. Würde“ in Schönblick, Schwäbisch Gmünd vom 9.5. – 11.5.2025

Es ist das zwei­te Mal, das wir an einer Tagung der Lebens­schüt­zer teil­neh­men Die­ses Mal haben Geb­hard Focke und ich uns auf den Weg auf die Schwä­bi­sche Alb gemacht. Wir ver­las­sen Han­no­ver bei strah­len­dem Son­nen­schein und errei­chen 6 Stun­den später…

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Hirn und Herz

Tag der Organspende 2025 - Manipulation statt Aufklärung

Aktionen und Berichte zum „Tag der Organspende“, die sich darin erschöpfen, von den Bürgerinnen und Bürgern eine Entscheidung zu verlangen, verdecken das eigentliche Problem. Die meisten Menschen sind gar nicht in der Lage, eine wohlinformierte und wirklich selbstbestimmte Entscheidung zu treffen, weil ihnen wesentliche Infor-
mationen vorenthalten werden.

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Der "Hirntod" entbehrt medizinischer, moralischer und rechtlicher Grundlagen und ist eine verdeckte Form der Euthanasie

Das Konzept des Hirntods ist ein utilitaristisches Konstrukt, das es Ärzten ermöglicht, die Regel des toten Spenders zu umgehen, indem sie neurologisch behinderte Menschen nach eigenem Ermessen für tot erklären. Seit dem bahnbrechenden Bericht "A Definition of Irreversible Coma" des Harvard Ad-hoc-Komitees von 1968 sind mehr als fünfzig Jahre vergangen, und es gibt nach wie vor keinen medizinischen oder moralischen Beweis dafür, dass diese Menschen tot sind. Auch in der neuesten Hirntod-Richtlinie der American Academy of Neurology heißt es ausdrücklich, dass der Tod bei Vorhandensein einer teilweisen Hirnfunktion erklärt werden kann, obwohl der Uniform Determination of Death Act den "irreversiblen Ausfall aller Funktionen des gesamten Gehirns" fordert. Hirntote Menschen sind weder medizinisch noch moralisch oder rechtlich tot, und die Entnahme ihrer Organe ist eine verdeckte Form der Euthanasie.

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Symposium Brain Death in Washington in Frebruary 2025

Februar 2025 - Symposium in Washington: Es fehlen Daten, um das „Hirntodkonzept“ rechtfertigen zu können

Renate Greinert berichtet von der zweitägigen Tagung "Integrität beim Konzept und der Feststellung des Hirntods: Aktuelle Herausforderungen in Medizin, Recht und Kultur" an der sie für KAO in Washington vom am 27. und 28. Februar teilgenommen hat. An dem Symposium nahmen Ärzte, Philosophen, Krankenschwestern, Geistliche und Rechtsanwälte teil. In einem wichtigen Punkt waren sie sich einig: Es fehlen Daten, um das „Hirntodkonzept“ rechtfertigen zu können.

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Pressemitteilung

KAO Presseerklärung: Gegen den Eingriff in die Grundrechte von hirngeschädigten Intensivpatienten – Öffentliche Anhörung zur Widerspruchsregelung bei Organspende am 29. Januar 2025

Der Verein Kritische Aufklärung über Organtransplantation wendet sich gegen den Versuch, ohne öffentliche Diskussion die Widerspruchslösung vom Deutschen Bundestag abstimmen zu lassen. Sollte das Parlament diese Neuregelung beschließen, würde jeder Bundesbürger automatisch zum potenziellen Organ- und Gewebespender – es sei denn, er hätte vorher widersprochen. Angesichts der medizinethischen und rechtlichen Tragweite der geplanten Gesetzesreform ist das politische Vorhaben, im Hauruck-Verfahren eine Kehrtwende der Transplantationsgesetzgebung durchzusetzen, inakzeptabel.

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Initiativstellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 29.01.2025 „Änderung des Transplantationsgesetzes“

Angesichts der medizinethischen und rechtlichen Tragweite der geplanten Gesetzesreform ist aus Sicht des Vereins Kritische Aufklärung über Organtransplantation die juristische Prüfung der hochkomplexen Rechtssituation von potenziellen Organspendern unter Bedingungen der Widerspruchslösung dringend geboten. Denn die Rechtslage der als Spender in Frage kommenden Intensivpatienten bildet bereits heute eine Grauzone zwischen dem im BGB verankerten Betreuungsrecht und der Transplantationsgesetzgebung.

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Pressemitteilung

KAO-Presseerklärung: Widerspruchslösung – Die rechtliche Grauzone im geplanten Transplantationsgesetz muss vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages geprüft werden

Am Abend des 5. Dezember 2024 fand im Deutschen Bundestag mit einer spärlichen Abgeordnetenbesetzung die erste Lesung zur Einführung der Widerspruchslösung und Änderung des Transplantationsgesetzes statt. Wir protestieren gegen den Versuch, die Widerspruchsregelung in ihrer ganzen medizinethischen Tragweite im Schnelldurchlauf, ohne öffentliche Diskussion kurz vor den Neuwahlen durch das Parlament zu bringen...

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Deutscher Bundestag

KAO – Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur geplanten Änderung des Transplantationsgesetzes

Sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages,

als Eltern von Kindern, die aufgrund unserer Zustimmung zu Organ- und Gewebespendern wurden, wenden wir uns aus aktuellem Anlass an Sie. Angesichts der Tragweite des medizinethisch und rechtlich hochkomplexen Regelungsbereichs einer Organentnahme möchten wir Sie dringend darum bitten, bei der beabsichtigten Neuregelung vor allem die Behandlungssituation von potenziellen Organspendern und die Sicht von Angehörigen sterbender Intensivpatienten mit einer schweren Hirnschädigung in angemessener Weise zu berücksichtigen. Auf ein Hauruckverfahren sollten Sie verzichten...

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