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KAO Publikationen

Pressemitteilung

Die Konsequenz aus einer möglichen Widerspruchsregelung und dem GZSO

Die Konsequenz aus einer möglichen Widerspruchsregelung und dem „Gesetz für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende“ (GZSO) – bereits geltend seit 01. April 2019 Jeder Patient mit einer primären oder sekundären Hirnverletzung wird erst einmal als Organspender behandelt,…

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Organ-„Spende“ – Das andere Sterben

Die verbreitete Unwissenheit über die Voraussetzungen und Bedingungen einer Organspende ist das Resultat der unter Mithilfe der christlichen Kirchen und Medien staatlich betriebenen Popularisierung „des Gedankens der uneigennützigen Organspende nach dem Tode”,[1] wie es in einer Broschüre des Arbeitskreises für Organspende heißt.
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Pressemitteilung

50 Jahre Herztransplantation – 20 Jahre Transplantationsgesetz in Deutschland – KAO e.V. bilanziert die Geschichte einer großen Täuschung

„Wenn wir die Gesellschaft aufklären, bekommen wir keine Organe mehr!“ Prof Pichlmayr(+), Transplantationschirurg, 1987 Der Verein KRITISCHE AUFKLÄRUNG ÜBER ORGANTRANSPLANTATION – KAO e.V. stellt fest, dass seit Jahrzehnten die Menschen bei der Organspende in die Irre geführt werden. Diese Geschichte…

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KAO Pressemitteilung: KAO fordert Einhaltung des Rechts bei Hirntoddiagnosen

KAO fordert Einhaltung des geltenden Rechts

Liegt keine Kenntnis zum Patientenwillen vor, muss von einer Hirntoddiagnose Abstand genommen werden, erst recht von fremdnützigen Maßnahmen, da auch hier der Grundsatz allen ärztlichen Handelns – nicht zu schaden – gilt. Ein möglicher Schaden kann auch nicht durch den Nutzen für eine andere/dritte Person (Organempfänger) aufgewogen werden.

Dr. Stahnke stellt fest : “Für die intensivmedizinische Behandlung bzw. den Behandlungsabbruch ist die Hirntoddiagnostik nicht notwendig. Dafür reicht es aus, dass die behandelnden Ärzte zu der Einschätzung gelangen, dass die Prognose für den Patienten aussichtslos ist und er nicht mehr von einer weiteren Therapie profitiert. Dann ist in Absprache mit den Angehörigen ein Behandlungsabbruch möglich. die Hirntoddiagnostik muss bei einem noch lebenden Menschen nur zum Zweck der Organentnahme durchgeführt werden.“
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Die schwierige Lage Gottes

Der Mensch – (k)ein Geheimnis oder die Zwickmühle Gottes

Gott in der Zwickmühle: Soll er jetzt einen gesunden Menschen auf der Höhe seines Lebens schwer verunglücken lassen, den Sohn der Familie Meyer, den Sohn der Familie Greinert, den Sohn der Familie Focke, damit ein anderer seine Organe bekommt? Wer hat mehr Anspruch darauf weiter zu leben? Wer ist mehr wert? Oder hat gar einer mehr gesündigt? Ich muss Ihnen sagen, ich bin empört über diese Gedankenlosigkeit, mit der man meint, Gott auf seine Seite ziehen zu können. In der Zwickmühle befinden sich letztlich ja auch der Patient, der auf ein Organ wartet, und sein Arzt. Sie geraten in die moralische Falle, den Tod eines anderen Menschen mit brauchbaren Organen wünschen zu sollen. Aber theologisch gesehen überhöht man religiös eine medizinische Technik, nur weil deren Protagonisten mit der Heilsbotschaft in die Öffentlichkeit treten, sie könnten Leben retten. Wir wissen, dass mit einem solchen Versprechen Erwartungen geweckt werden, die oftmals gar nicht eingelöst werden, weil die Organempfänger zu chronisch Kranken gemacht werden.
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Video: Organspende – Die Schattenseite – Interview mit Renate Greinert

Renate Greinert ist Autorin und war Sachverständige zur Anhörung zum Transplantationsgesetz vor dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Sie ist unfreiwillig dazu gekommen, sich intensiv mit dem Thema Organspende und Transplantation auseinanderzusetzen. 1985 wurde ihr 15-jähriger Sohn auf dem Fahrrad von einem Auto erfasst, stürzte und erlitt als eine Folge ein schweres Schädelhirntrauma. Innerhalb weniger Stunden wurde sie von ärztlicher Seite mit der Diagnose Hirntod konfrontiert und in der Folge mit der Frage nach der Einwilligung zur Organspende.
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