Organspende

Pressemitteilung

Die Konsequenz aus einer möglichen Widerspruchsregelung und dem GZSO

Die Kon­se­quenz aus einer mög­li­chen Wider­spruchs­re­ge­lung und dem „Gesetz für bes­se­re Zusam­men­ar­beit und bes­se­re Struk­tu­ren bei der Organ­spen­de“ (GZSO) – bereits gel­tend seit 01. April 2019 Jeder Pati­ent mit einer pri­mä­ren oder sekun­dä­ren Hirn­ver­let­zung wird erst ein­mal als Organ­spen­der behandelt,…

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„Hirntod“ ist nicht gleichbedeutend mit Tod!

n der Medizin schützen, erhalten und verlängern wir das Leben und zögern den Tod hinaus. [...] Andererseits kann eine medizinische Intervention manchmal die Funktion des geschädigten Organs wiederherstellen, oder medizinische Geräte (wie Herzschrittmacher und Herz-Lungen-Maschinen) können Leben erhalten. Die Beobachtung einer Funktionsaufgabe des Gehirns oder eines anderen Organs des Körpers bedeutet an sich noch nicht die Zerstörung dieses Organs, geschweige denn den Tod des Menschen.

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