
Aufgrund der permanent als zu niedrig empfundenen Organspenderzahl wird derzeit geprüft, ob die Organspende nach Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD: Donation after Circulatory Death) in Deutschland eingeführt werden kann. Das Verfahren ist bereits in den USA und in vielen europäischen Ländern etabliert (Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Spanien und Tschechien, neuerdings auch in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden).
Als Spender bietet sich die große Gruppe der unheilbar Kranken an, die zum Beispiel auf Intensivstationen aussichtslos behandelt werden. Wenn sie per Patientenverfügung eine Lebensverlängerung ausgeschlossen haben oder wenn im Konsens mit den Angehörigen eine Therapiebegrenzung vereinbart wurde, soll vor Beendigung der Therapie geprüft werden, ob eine Organentnahme bejaht wird. In diesem Fall gehören sie zu der Spendergruppe, die international seit 1995 als Maastricht III-Spender klassifiziert wird.
Herzstillstandskriterien nach Maastrichtprotokoll
Kategorie | Definition | Status |
I | Herzstillstand bei Ankunft in der Klinik | unkontrolliert |
II | Herzstillstand nach erfolgloser Reanimation | unkontrolliert |
III | Erwarteter Herzstillstand mit Verzicht auf Reanimation | kontrolliert |
IV | Herzstillstand bei Hirnstammtod | (un)kontrolliert |
Geplanter Ablauf einer Organentnahme bei Spendern der Kategorie III
Die lebenserhaltende Therapie wird kontrolliert abgebrochen, gegebenenfalls im Beisein der Angehörigen, immer aber in der Nähe des Operationssaals. Nach dem Herzstillstand wird eine Zeit abgewartet, in der der Spender nicht angerührt wird. Diese „No-Touch-Periode“ beträgt in den USA vielfach nur zwei Minuten, in Europa zwischen 5 und 20 Minuten. Sobald die No Touch-Periode abgelaufen ist, müssen die Angehörigen den Raum verlassen. Der Spender wird für tot erklärt, und unmittelbar darauf wird der Kreislauf des Spenders wiederhergestellt, entweder durch klassische Reanimation oder neuerdings auch durch Normotherme Regionale Perfusion (NRP): Der Organismus wird nach großkalibriger Kanülierung der großen Gefäße von einer externen Pumpe mit warmem Blut durchströmt. Vorher werden die Gehirnarterien abgeklemmt, um eine Rückkehr des Bewusstseins sicher zu verhindern. Die Organentnahmen können dann in aller Ruhe erfolgen (Simon 2026, 25 ff.).
Ist die DCD ein Modell, das in Deutschland eingeführt werden kann?
Das ist sehr fraglich, denn es bestehen ernsthafte Zweifel, ob die Spender bei der Organentnahme schon tot sind.
Dead Donor Rule (DDR)
Die überwiegende Mehrheit der Transplantationsmediziner bekennt sich zur Dead Donor Rule: Nur Tote dürfen lebenswichtige Organe spenden (Robertson 1999). Diese Regel liegt auch allen geplanten DCD-Programmen zugrunde, denn sie erhöht die Akzeptanz von Organentnahmen und sichert gleichzeitig den Chirurgen Straffreiheit.
Damit haben Transplantationsmediziner ein strukturelles Problem: Sie können dem Empfänger nur mit lebensfrischen Organen helfen. Woher sollen sie aber lebendige Organe nehmen, wenn die Spender tot sein müssen?
Es ist keine wirkliche Lösung des Problems, Zustände des Lebens als „Tod“ zu definieren und rechtlich abzusichern. Denn wenn der Spender bei der Organentnahme in Wirklichkeit noch lebt, ändert auch eine juristische Definition nichts daran, dass er den großen Eingriff miterlebt. Bei aller Sympathie für Schwerkranke, die auf ein Organ warten, dürfen die Interessen des Spenders auf keinen Fall hintangestellt werden (Simon 2026, 73, 99).
Daher ist zunächst dringlich die Frage zu klären, was der Tod bedeutet und wann genau er eintritt.
Definition und Wirklichkeit – Wann tritt der Tod ein?
Laut abendländischer Tradition bedeutet der Tod die Auflösung der leib-seelischen Einheit. Wie lange die Seele braucht, um sich aus allen Organen und Zellen des Körpers zurückzuziehen, können weder Mediziner noch Juristen festlegen. Sicher ist: Das Sterben ist ein höchst individueller Prozess, und der genaue Todeszeitpunkt ist nicht bekannt.
Ist der „Hirntod“ ein Zustand des Lebens?
Bisher wird in Deutschland nur der Irreversible Hirnfunktionsausfall (IHA), populär „Hirntod“ genannt, als Voraussetzung für eine Entnahme lebenswichtiger Organe anerkannt und gefordert. Es erfordert schon eine Menge geschulten medizinischen Denkens, in einem Patienten, der als „hirntot“ diagnostiziert wurde, einen Toten zu erkennen, denn bis auf das Gehirn funktionieren in der Regel alle anderen Organe, und „Hirntote“ unterscheiden sich nicht von komatösen Patienten. Transplantationsmediziner begründen das Hirntodkonzept damit, dass mit dem Ausfall des Gehirns die Organsysteme und Regelkreise des Organismus zwangsläufig zusammenbrechen, und ignorieren vehement allen Augenschein und das Gegenteil beweisende Studien (Shewmon 2001, Beckmann 2025). Viele Kritiker gehen davon aus, dass „Hirntote“ Sterbende sind, aber durchaus noch leben.
Ist der „Herztod“ eine Gewähr für den Tod?
Als tot und zur Organspende freigegeben soll künftig gelten, wer
- einen Herz-Kreislauf-Stillstand hat,
- eine Reanimation im Vorfeld abgelehnt hat,
- nach einer No-Touch-Periode von einigen Minuten nicht spontan wieder wach wird
- und natürlich in eine Organspende eingewilligt hat.
Die Zweifel an dieser Todesdefinition sind erheblich. Ein Herz-Kreislauf-Toter kann prinzipiell wiederbelebt werden, unabhängig davon, ob als No Touch-Periode fünf oder zwanzig Minuten gewählt wurden. Diese Zeit lässt sich nur willkürlich festlegen und durch keine wissenschaftliche Theorie berechnen.
Eines hingegen lässt sich sicher sagen: Je kürzer die No-Touch-Periode, um so besser die Organqualität. Ohnehin gelten die Organe von DCD-Spendern aufgrund der langen durchblutungslosen Zeit generell als „marginal“, also von geringerer Qualität und weniger erfolgversprechend.
In dem Bemühen, den „Herztod“ mit der Dead Donor Rule zu vereinbaren, wird von einem permanenten Tod gesprochen: Nach Ablauf der No-Touch-Periode ist der Tod noch nicht irreversibel, denn eine Reanimation könnte noch erfolgreich sein, aber permanent, weil eine Reanimation zunächst unterbleibt. Diese Diskussion ist nicht mehr als ein Verwirrspiel mit Begriffen und kann nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass jemand, der noch reanimiert werden könnte und für die Organspende auch reanimiert wird, ein noch Lebender ist.
In der Schweiz wird vor der DCD eine Prüfung der Hirnstammreflexe durchgeführt, um den Spender als „hirntot“ bezeichnen zu können. In der gebotenen Eile ist aber eine regelrechte Hirntodfeststellung nicht möglich, und die Schweizer Praxis wird folgerichtig international eher als Umetikettierung angesehen.
Somit ist nicht auszuschließen, dass beide Todesarten, „Hirntod“ und Herztod“, Zeitpunkte definieren, die vor dem Eintreten des individuellen Todes liegen. Eine sichere Todesfeststellung setzt voraus, dass
- alle Organe ihre Tätigkeit eingestellt haben und
- eine Reanimation nicht mehr möglich ist.
Alternative: Justified Killing
In den USA haben einige Medizinethiker einen anderen Weg vorgeschlagen: Grundsätzlich ist es möglich, die DDR zu ignorieren und noch Lebende, aber unheilbare Patienten nach Einwilligung als Organspender zu nutzen (Miller 2008). Wenn mit einer ausreichenden Narkose dafür gesorgt werde, dass die Spender nicht leiden, sei es gerechtfertigt, sie zu töten, um anderen zu helfen. Laut Gunnar Duttge käme eine solche gesetzliche Regelung dem Öffnen einer juristischen Pandorabüchse gleich, mit unabsehbaren Folgen zum Beispiel für die aktive Sterbehilfe (Simon 2026, 95)
Unvereinbar mit palliativer Sterbebegleitung
Die DCD hat mit der Organspende nach „Hirntod“ weitere Probleme gemein:
Organprotektion
Mit der Entscheidung für eine Organspende beginnt unverzüglich eine neue Behandlungsstrategie, die Spenderkonditionierung oder Organprotektion, deren Ziel eine gute Organ-Qualität ist. Dies ist gängige Praxis bei „Hirntoten“ und wird bei der DCD wohl nicht anders geregelt werden. Da die Therapie vor der Feststellung des Todes einsetzt, muss sie als fremdnützig angesehen werden. Wenn der Spender nicht sicher tot ist, sind die zum Teil sehr invasiven Maßnahmen für ihn eine schwerlich zumutbare Belastung.
Palliative Begleitung
Den wenigsten Organspendern ist bewusst, dass eine palliativmedizinische Betreuung mit einer Einwilligung in eine Organspende kaum vereinbar ist. Auf der einen Seite verzichten sie auf lebensverlängernde Maßnahmen und wünschen eine palliativmedizinische Versorgung bis zum Lebensende. Auf der anderen Seite führt die Einwilligung in eine Organentnahme dazu, dass ihre lebenserhaltende Therapie bis zur letzten Organentnahme fortgeführt wird.
Abschiednehmen
In der abendländischen Tradition ist es selbstverständlich, dass Angehörige von Sterbenden Abschied nehmen und die Toten vor der Beisetzung einige Tage in Ruhe aufgebahrt werden. Dies ist bei einer Organentnahme nicht möglich. Auch die kurze bei der DCD eingeplante Zeit kann nicht als wirklicher Abschied angesehen werden.
Quellen:
- Simon, Alfred; Duttge, Gunnar: Donation after Cardiac Death (DCD) – Eine Landkarte medizinischer, ethischer und rechtlicher Perspektiven. Göttingen 2026.
- Robertson, John A.: The dead donor rule. Hastings Center Report 29 (1999, 6, November), 6 – 14
- Shewmon, D. Alan: The brain and somatic integration: insights into the standard biological rationale of equating “brain death” with death. The Journal of Medicine and Philosophy 26 (2001, 5, Januar), 457 – 478
- Beckmann, Rainer: Das „Hirntod“-Konzept und der Tod des Menschen. Baden-Baden 2025
- Miller, Franklin G.; Truog, D. Robert: Rethinking the ethics of vital organ donations. Hastings Center Report 38 (2008, 6, November), 38 – 46
















