Der Artikel stellt die deutsche transplantationsmedizinische Gesetzgebung und die damit verbundenen medizinethischen Konfliktfelder vor. Er beleuchtet, wie sich ein wesentliches Merkmal seit dem Durchbruch der Transplantationsmedizin als neue Therapieform in den 1960er Jahren herausgebildet hat: Der Gesetzgeber stand von Anfang an vor der Aufgabe, immer erst im Nachhinein, teilweise Jahrzehnte später, rechtliche Grauzonen schließen zu müssen.
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