Organentnahme verhindert menschenwürdiges Sterben und raubt den letzten Abschied

Der Phi­lo­soph Hans Jonas, der die Anfän­ge der Organtrans­plan­ta­tion in den USA erlebt hat, beze­ich­nete die­se neue Medi­zin spä­ter als Vivisek­tion und lehn­te sie als inhu­man ab. Nach­dem er verge­blich gegen die Gle­ich­set­zung von „Hirn­tod“ mit dem Tod des Men­schen gekämpft hat­te, sag­te er, dass wohl nur die Zeug­nisse von Betrof­fe­nen, spe­zi­ell von Müt­tern, ein Umden­ken bewir­ken könnten.

Das habe ich nicht gewusst!

Organ­spen­de, dach­te ich, muss etwas Gutes sein, wenn es kran­ken Men­schen hil­ft am Leben zu blei­ben. Und natür­lich ist der Men­sch tot, dem die Orga­ne ent­nom­men wer­den. Im Aus­weis heißt es doch “nach mei­nem Tod”. So habe ich das auch geglaubt. Ich hät­te nie für mög­lich gehal­ten, dass Ärz­te nicht davor zurückschreck­en, einen ster­ben­den Men­schen mit allen Mit­teln ärztlich­er Kun­st am Leben zu hal­ten, nur damit sie sei­ne leben­den Orga­ne bekom­men. Aus dem schreck­lichen Gesche­hen um das Ster­ben mei­nes Soh­nes kann ich jedoch bezeu­gen, dass es sich bei einem so genan­nten Hirn­toten um einen noch leben­den Men­schen handelt.

Was war bei uns geschehen?

Unser Sohn Lorenz verunglück­te im Urlaub. Er war ein fast 16 jäh­ri­ger Jun­ge, so groß gewor­den, wit­zig, vol­ler Leben­skraft und Lebens­freude. Wir macht­en gemein­sam mit unse­ren vier Kin­dern und Kin­dern aus der Ver­wandtschaft Ski­urlaub. Es war an einem wun­der­schö­nen son­ni­gen Tag, als Lorenz am Ende ein­er Pis­te unglück­lich stürz­te und mit dem Hin­terkopf auf einen Stein auf­schlug. Er hat­te sich eine schwe­re Kopfver­let­zung zuge­zo­gen. Vol­ler Ban­gen fuh­ren wir ins Kranken­haus und waren sehr erle­ichtert, als wir ihn wie­der sahen und in sein völ­lig unver­let­zt ausse­hen­des Gesicht schaut­en. Es wies kei­ne Schram­me, kei­ne Blut­spur, noch nicht ein­mal einen Bluter­guss auf. Das ein­zig Bedroh­li­che war die kün­stliche Beatmung.

So begrif­f­en wir auch nicht die Aus­sicht­slosigkeit der Sit­u­a­tion, als ein jün­ger­er Arzt uns kurz − im Ste­hen − den wah­ren Zus­tand mit­teilte. Ich wach­te am Bett mei­nes Soh­nes, hielt sei­ne gro­ße Hand und kon­nte nur das Eine den­ken: Er wür­de die Augen wie­der aufmachen.

Dafür bete­te ich inbrün­stig. Am näch­sten Mit­tag – es waren 18 Std. nach sein­er Ein­liefer­ung ver­gan­gen und kein Arzt hat­te sich seit­dem mehr sehen las­sen, um mit uns ein Gespräch zu füh­ren – erschien der Che­farzt der Inten­sivs­ta­tion mit einem Kol­le­gen im Kranken­z­im­mer. Ich muss­te drau­ßen vor der Tür war­ten. Als er wie­der her­auskam, zöger­te er zunächst, kam auf mich zu und frag­te, ob ich die Mut­ter sei. Er sag­te dann qua­si im Vor­beige­hen und zu einem Zeit­punkt, als der “Hirn­tod” über­haupt noch nicht fest­gestellt war, er müs­se mir bedauer­licher­weise mit­teilen, dass mein Kind tot sei. Dabei benutz­te er nicht das Wort Hirn­tod. Die Appa­rate müss­ten am näch­sten Mor­gen abge­stellt wer­den. Bis dahin soll­ten wir bit­te über­legen, ob wir Orga­ne spen­den kön­nten. Gebraucht wür­den Herz, Leber, Nie­ren, Augen. Er zähl­te noch weit­ere Orga­ne auf. Damit ließ er mich ste­hen und ver­schwand. Das Gan­ze fand auf dem Flur im Ste­hen statt, als mein Mann ger­ade abwe­send war. Das Gespräch dau­er­te höch­stens zwei Minuten.

Die „Spen­der­kon­di­tio­nie­rung“ hat­te begonnen

Mich über­kam für einen Moment ein gro­ßes Zit­tern, ich such­te Halt, dann war alles wie aus­gelöscht. Unser Kind war trotz die­ser Todesmit­teilung völ­lig unverän­dert. Es wur­de weit­er behan­delt, gebet­tet, es bekam Medika­mente, sei­ne vol­le Urin­flasche wur­de gewech­selt. Ich dach­te natür­lich, alles gesche­he zu sein­er Hei­lung. Auf sie hoff­te ich nach wie vor fest. Erst spä­ter erfuhr ich, dass zu die­sem Zeit­punkt schon die so genan­nte Spenderkon­di­tion­ierung begon­nen hat­te, das hieß, die Behand­lung mit all den Stra­pazen für einen schw­er kran­ken Men­schen war nicht mehr zu sei­nem Nut­zen, son­dern zu dem eines unbekan­nten Organempfängers.

Unser Kind war in den Augen der Ärz­te nicht mehr der Men­sch Lorenz. Ihr Blick und ihr Han­deln hat­ten ihm bere­its sei­ne Men­schen­würde genom­men und ihn zum Mate­r­i­al zur Weit­er­ver­ar­beitung gemacht. In sei­nen Unter­la­gen, an die wir nur mit Hil­fe eines Recht­san­waltes kamen, liest sich das so:

Die Eltern sahen dann den Kör­p­er des ver­stor­be­nen Patien­ten, der aber weit­er­hin kün­stlich beat­met wur­de bei spon­tan­er Herzfre­quenz”(…). “Es scheint, dass die Eltern nicht ver­standen, dass, als sie ihren Sohn gese­hen haben, die­ser bere­its tot war”.

Hilf­los und ausgeliefert!

Wir also waren die Dum­men! Doch wir nah­men wahr, was wahr war, näm­lich unser leben­des Kind. Es war durch­blutet, es bekam einen Hau­tauss­chlag, der spä­ter wie­der ver­schwand, sein Bein beweg­te sich auf Berüh­rung hin. Wie gro­tesk! Ich glaub­te kei­nen Moment an sei­nen Tod, hoff­te weit­er­hin und hielt sei­ne war­me Hand!

Nach ein­er weit­eren durchwacht­en Nacht wur­den wir erneut mit der Fra­ge nach den Orga­nen gequält. Wir fühl­ten uns völ­lig hil­f­los und aus­geliefert. Man set­zte uns eine Frist von ein­er hal­ben Stun­de, in der wir uns entschei­den soll­ten. Statt am Bett zu sit­zen, gaben wir dem Druck nach, lie­ßen unser Kind allein und zer­brachen uns den Kopf über das, was wir tun soll­ten. Aber im Grun­de kon­nten wir kei­nen kla­ren Gedan­ken fas­sen. Was soll­te das alles, das war doch ein bös­er Spuk und unser Kind wür­de bes­timmt wie­der gesund, dach­te ich. Nach der verord­neten Zeit kam der Arzt zurück, frag­te, ob wir uns entsch­ieden hät­ten, und zähl­te erneut die Orga­ne auf, die gebraucht wür­den. Er for­der­te uns mit Nach­druck auf, uns zu entscheiden.

Zusät­zlich­er Druck kam durch den inzwis­chen erschiene­nen Kranken­hausseel­sorg­er auf. Er hielt sich zwar son­st zurück, gab aber unmissver­ständlich zu ver­ste­hen, dass aus die­ser Sit­u­a­tion her­aus ein ander­er Men­sch geret­tet wer­den kön­ne. Ihm ging es nicht um die Für­sorge für uns und nicht um die Fra­ge: “Was brau­chen die­se Eltern und ihr ster­ben­des Kind jet­zt?” Er nahm unse­re Not gar nicht wahr und sei­nem eigent­li­chen seel­sorg­er­lichen Auf­trag, unser Kind und uns zu begleit­en, kam er nicht nach. Er dien­te den Ärz­ten und unbekan­nten Drit­ten statt uns, sei­nen Nächsten.

Was die Trans­plan­ta­ti­ons­me­di­zin suggeriert!

Wenn ich an die­se Sit­u­a­tio­nen den­ke, bin ich noch heu­te empört. Damals befand ich mich nach zwei durchwacht­en Nächt­en in einem uner­träg­li­chen Zus­tand. Ich fühl­te mich schul­dig, weil mein Kind ster­ben soll­te. Mein gan­zes Selb­st­wert­ge­fühl war zusam­menge­brochen. Was hat­te ich getan, dass so ein Unglück über mich kam? Ich wuss­te nicht aus noch ein. Wie in einem Schraub­stock, der sich immer enger um mich zog und mir die Luft weg­nahm, emp­fand ich mich. Und wenn ich nicht ein­willi­gen wür­de, wäre ich auch noch schul­dig am Tod eines ande­ren. Ich woll­te ja auch nicht, dass noch jemand in so eine elen­de Lage käme.

Erst spä­ter wur­de mir klar, was hier so sub­til abge­laufen war. Wegen mein­er eige­nen Schuldge­füh­le hat­te ich Angst, noch mehr Schuld auf mich zu laden, wenn ich nicht ein­willi­gen wür­de. Es stand dazu im Raum, dass man doch mit so ein­er schlim­men Sit­u­a­tion noch etwas Gutes tun kön­ne, dass eine Ein­willi­gung in die Orga­nent­nahme die­se uner­träg­li­che Sit­u­a­tion “sin­nvoll” been­den wür­de, und dass einem der Anblick des ster­ben­den, bewusst­losen Kin­des weit­er­hin erspart blei­be. So wür­de dem Tod ein Schnip­pchen geschla­gen. Das Kind leb­te ja in ande­ren weit­er, das sei doch Trost, und du und dein Kind – ihr seid Hel­den! Dies alles sug­geriert die Trans­plan­ta­tion­s­medi­zin und raubt unter dem Deck­man­tel der Näch­sten­liebe dem Ster­ben­den und den Ange­höri­gen die Beglei­tung und den let­zten, kost­baren Abschied.

Wir ran­gen uns end­lich zur Freiga­be der Nie­ren durch. Aber selb­st danach wur­den wir weit­er bedrängt. Mehr­fach kam zulet­zt die Fra­ge, wenig­stens die Augen noch frei­zu­ge­ben, bis mein Mann schrie: “Nein,nein!”

Beschrei­bung ein­er Niere­nent­nahme von ein­er Krankenschwester:

Der „rich­ti­ge Tod“ des hirn­toten Patien­ten (!) kann auf ver­schiedene Wei­se erfol­gen, denn die Tode­sart ist von den freigegebe­nen Orga­nen und in der Rei­hen­folge ihrer Explan­ta­tion festgelegt:

Wenn das Herz ent­nom­men wird, dann ist man am schnell­sten tot“, so die Kranken­schwest­er.
„Also so rich­tig tot. Das geht ruck­zuck, in einem Moment ist er noch rosig, im näch­sten liegt er da wie eine rich­ti­ge Lei­che. Bei ein­er Niere­nent­nahme dau­ert es viel länger.“

Das Herzster­ben eines „hirn­toten“ Patien­ten nach ein­er Niere­nent­nahme empfind­et die Kranken­schwest­er als beson­ders uner­träg­lich. Der Spen­der blu­tet bis zum let­zten Herz­schlag aus, wobei sich die ver­langsamte Rhyth­mik auf dem Mon­i­tor abbil­det und akus­tisch hör­bar ist: „Der Pati­ent liegt auf dem Tisch, er ist noch rosig, er atmet noch, das Herz schlägt, und plöt­zlich wird er lang­sam blaß, weil er aus­blutet. Und das dau­ert und dau­ert und dau­ert, das Herz schlägt immer noch und hört nicht auf. Man muß ja den Mon­i­tor dran­lassen. Eigent­lich sind die Oper­a­teure fast fer­tig und gehen weg, und wenn die Spen­der jun­ge Leu­te sind, arbeit­et das Herz wom­öglich noch.“

Her­zlos­er Tod – Das Dilem­ma der Organ­spen­de
von Ulri­ke Bau­re­i­thel & Anna Berg­mann,
S. 174

Wir sind völ­lig unin­formiert in unse­rem schwäch­sten Moment in eine Ein­willi­gung manip­uliert wor­den, deren Fol­gen wir gar nicht abse­hen kon­nten. Bei unser­er Entschei­dung waren wir der Mei­n­ung, die Nie­ren wür­den nach dem Abstel­len der Appa­rate ent­nom­men. Wir erfuh­ren dann, dass das nicht gin­ge, waren aber auch nicht in der Lage zu fra­gen, was es denn kon­kret hei­ße, die Nie­ren zu entnehmen.

Wir bestan­den ledig­lich dar­auf, nach der Ent­nahme wiederzukom­men, um noch ein­mal bei unse­rem Kind zu sein. Es war ganz und gar unbe­grei­flich. Irgend­wie habe ich nur funk­tion­iert und nach wie vor alles für einen Alb­traum gehal­ten. Um uns zu beruhi­gen und zu ver­hin­dern, dass wir unse­re Entschei­dung wider­rufen wür­den, erhiel­ten wir die Zusi­che­rung, unser Kind wür­de auf der Sta­tion aufge­bahrt und wir hät­ten genug Zeit zum Abschiednehmen.

Es hat mich lan­ge gequält, an die­ser Stel­le ver­sagt und nicht Par­tei für mein ster­ben­des Kind ergrif­f­en zu haben. Dass ich mir das alles habe bie­ten las­sen und die Ärz­te nicht ein­fach aus dem Kranken­z­im­mer hin­aus­ge­jagt habe, lag dar­an, dass ich mich im Schock­zu­s­tand befand, hand­lung­sun­fähig und sel­ber schutz­be­dürf­tig war.

Als wir Stun­den spä­ter ins Kranken­haus zurück­ka­men, hat­te ich das Gefühl, jet­zt sehe ich Lorenz wie­der und der Alp­traum ist vor­bei. Doch es fol­gte ein weit­er­er Schock. Unser Kind war nicht mehr da. Die dien­sthabende Schwest­er wuss­te nichts von uns und dem Ver­sprechen, Lorenz auf der Sta­tion auf­zu­bah­ren. Wir waren bet­ro­gen wor­den. Für die Ärz­te waren wir, nach­dem sie die Ein­willi­gung hat­ten, unin­ter­es­sant. Das zeigt, ihnen war unser Schick­sal gle­ichgültig, es war ihnen nur um die Orga­ne gegangen.

Wie ange­wur­zelt und erstar­rt blie­ben wir ste­hen. Als die Kranken­schwest­er merk­te, sie wür­de uns nicht mehr los, bat sie uns in einen klei­nen Aufen­thalt­sraum. Nach­dem wir dort einein­halb Stun­den gewar­tet hat­ten – war­um? – begleit­ete sie uns in den Lei­chen­kel­ler. Dort öff­ne­te sie eine der Türen und for­der­te uns auf hineinzuge­hen und uns zu beei­len, anderen­falls müs­se sie uns hier unten allein­lassen. Beim Anblick mei­nes Soh­nes glaub­te ich zunächst an einen Irr­tum. Ich erkan­nte ihn nicht, weil sein zuvor unver­let­ztes Gesicht so ent­stellt war. Bis dahin hat­te ich schon als Kranken­schwest­er und in der eige­nen Fam­i­lie Ster­bende begleit­et und in das Gesicht von Ver­stor­be­nen geschaut. Ich hat­te kei­ne Berührungsäng­ste und kan­nte den fried­li­chen und entspan­nten Gesicht­saus­druck, der sich oft bei Ver­stor­be­nen einstellt.

Das Gesicht mei­nes Kin­des war hinge­gen ganz klein gewor­den, die Lip­pen, sei­ne schö­nen vol­len Lip­pen, waren zusam­menge­presst, der Gesicht­saus­druck sah nach Schmer­zen aus. Sei­ne Haa­re waren nass, die Augen mit Mul­l­la­gen bedeckt und kreuz­wei­se ver­klebt. Hat­ten sie ihm doch die Augen her­ausgenom­men? Ich woll­te nach­se­hen, was sie mit unse­rem Kind gemacht hat­ten. Dar­an hin­derte mich mein in Panik ger­aten­er Mann, der Angst hat­te vor dem, was da offen­bar wür­de. Wir lie­fen stumm und ohne Abschied von unse­rem Kind davon, vol­ler Schreck­en und unfä­hig, uns einan­der mitzuteilen.

Ent­ge­gen den Behaup­tun­gen der Trans­plan­ta­tion­s­medi­zin­er bin ich über­zeugt, dass mein Kind bei der Orga­nent­nahme Schmer­zen erlit­ten hat. In sei­nem Ster­ben war ihm noch Schlim­mes wider­fahren. Was mich so empört, ist die Grau­sam­keit: Obwohl man weiß, dass Ster­ben ein sen­si­bler Pro­zess ist, obwohl man, wenn es nicht um Organ­spen­de geht, alles tut, um mit Men­schen in die­ser Sit­u­a­tion behut­sam und ein­fühlsam umzuge­hen, obwohl man ihre Schmer­zen lin­dert und ihnen die Zusi­che­rung gibt, sie nicht allein zu las­sen, auch wenn sie nicht mehr ansprech­bar sind, wird bei der Orga­nent­nahme ein ster­ben­der, wehrlos­er Men­sch mit Unter­suchun­gen gequält, auf die Tra­ge gelegt, in den Oper­a­tionssaal gefah­ren. In man­chen Fäl­len wird er sog­ar in ein ande­res Kranken­haus trans­portiert. Er wird unter Aufrechter­hal­tung der Beat­mung, der Herz- und Kreis­lauftätigkeit einem bar­barischen Akt ausgeliefert.

Aus dem Men­schen Lorenz Mey­er wur­de die Num­mer LS 005 – 91.

Und man nimmt ihm auch noch sei­nen Namen und macht ihn zur Nummer.

Zu sei­nem Ende heißt es lap­i­dar: „Ein­stel­lung der Herz­tä­tig­keit durch kal­te Per­fu­sion und der kün­stlichen Beatmung.“

In ein­er Mit­teilung an uns heißt es dazu:

Beim Hirn­tod bie­ten sich dem Neu­rolo­gen zwei Möglichkeiten:

1. Die klas­sis­che Lösung:
die kün­stliche Hil­fe wird unter­brochen, wom­it der Tod ( des bere­its Toten? ) rasch eintritt.

2. Die human­itäre Lösung:
Der Fam­i­lie wird die Organ­spen­de vorgeschlagen.

Das also soll­te human sein, was mit Lorenz und uns gesche­hen war!

Durch die Orga­nent­nahme habe ich mei­nem Sohn in den let­zten Stun­den sei­nes Lebens nicht zur Sei­te ste­hen kön­nen. Wel­che Mut­ter wür­de ihr Kind im Krankheits­fall ver­lassen? Ich muss damit leben, dass ich es im Ster­ben im Stich gelas­sen habe. Lorenz selb­st kon­nte nicht mehr rufen: „Bleib bei mir!“ Mei­nem Brud­er, der zwei Jah­re zuvor gestor­ben war, kon­nte ich die­sen Wun­sch erfül­len. Er sprach ihn noch aus und ich ver­sprach es ihm. Bei sei­nem Ster­ben kon­nte ich erfah­ren, wie viel Trost von ein­er würde­vollen Beglei­tung aus­ge­ht und wie sehr es in der Trau­er hil­ft, einem Men­schen die let­zten Liebes­di­en­ste erwie­sen zu haben. Auch geht am Ende oft eine Ahnung davon aus, dass das Leben mit die­sem Leben nicht been­det ist. Das alles hat in der Trans­plan­ta­tion­s­medi­zin kei­nen Stel­len­wert. Ähn­lich ver­hält es sich bei den christ­li­chen Kir­chen. In ihren Gesang­büch­ern fin­de ich Tex­te für die Beglei­tung Ster­ben­der bis zulet­zt. Eben­so höre ich Kirchen­vertreter in öffent­li­chen Reden dafür ein­treten, den Weg eines Ster­ben­den mitzuge­hen bis zulet­zt. Wie­so las­sen sie bei Organtrans­plan­ta­tion zu, dass der Men­sch in sei­nem schwäch­sten Moment so ent­wer­tet und ent­wür­digt wird?

Prof. Dr. H.U. Gall­was
(Staat­srechtler in Mün­chen)
schrieb nach Ver­ab­schiedung
des Trans­plan­ta­tion­s­ge­set­zes
vom Juni 1997:

 Es ist uns let­ztlich nicht gelun­gen, mehr Sym­pa­thie für ein recht­lich beschütz­tes Ster­ben als für Trans­plan­ta­tion­sin­ter­essen zu weck­en, so hat die Befriedi­gung des Bedarfs Vor­rang vor der Wür­de des Ster­ben­den erlangt. Wir müs­sen min­destens auf Zeit damit leben, dass wir uns nur im Ein­zel­fall durch einen Wider­spruch gegen die­se mod­erne Form des Kani­bal­is­mus weh­ren können.“

(22.10.1997)

Wir wis­sen alle, dass es ein men­schlich­es Urbedürf­nis ist, im Ster­ben nicht ver­lassen zu wer­den und Abschied neh­men zu kön­nen. Schon bei ein­er Rei­se ist das Abschied­nehmen wichtig! 

Hier ging es um den let­zten, den endgülti­gen Abschied. Er wur­de mir genom­men und ich habe ihn mir neh­men lassen.

Das hat die Trau­er unend­lich ver­schlim­mert und ist quä­lend bis zum heuti­gen Tag.

Kein Leid eines Drit­ten recht­fer­tigt einen so würde­losen Umgang mit Men­schen in ihrem schwäch­sten Moment. Kein Leid eines Drit­ten recht­fer­tigt, dass bei Ster­ben­den und ihren Ange­höri­gen das Leid ver­größert wird.

Kein Leid eines Drit­ten recht­fer­tigt, dass let­zte Liebes­di­en­ste und Abschied­nehmen kei­nen Wert haben, ein­fach ger­aubt wer­den kön­nen. Ich hät­te mein ster­ben­des Kind unbe­d­ingt bis zulet­zt begleit­en und es nach sei­nem Tod unbe­d­ingt ein let­ztes Mal in die Arme neh­men müssen.

Mein Trost ist, dass die Hos­piz-Bewe­­gung welt­weit wächst und damit das Bewusst­sein und der Schutz für ster­bende Men­schen. Mei­ne Hoff­nung ist, dass Ärz­te die Organtrans­plan­ta­tion als Irr­weg erken­nen und ihren Sachver­stand in ande­re Hei­lungs­we­ge inves­tie­ren. Mei­ne Ver­ant­wor­tung ist, mei­ne Erfahrun­gen weit­erzugeben und alles zu tun, dass die Öffent­lich­keit über das, was Organ­spen­de wirk­lich heißt, aufgek­lärt wird.

Nach­trag 2013

Da man damals scham­los unse­re Schock­si­t­u­a­tion aus­genutzt hat­te, woll­ten wir die betr­e­f­fend­en Ärz­te zur Ver­ant­wor­tung zie­hen. Als wir dazu end­lich nach fünf Jah­ren in der Lage waren, ver­sucht­en wir mit Hil­fe eines Schweiz­er Recht­san­waltes die Her­aus­gabe der Kranke­nak­te unse­res Soh­nes zu erwir­ken. Es fol­gte ein jahre­langer Briefwech­sel, in dem das behan­del­nde Kranken­haus und das CHUV (Cen­tre Hos­pi­tal­ier Uni­ver­si­taire Vau­dois) um Her­aus­gabe der Unter­la­gen gebe­ten wur­den. Für uns ende­te der belas­tende Briefwech­sel mit der Her­aus­gabe der Kopi­en eini­ger Doku­mente und ein­er Stel­lung­nahme der Unter­suchungskom­mis­sion, die zu dem Ergeb­nis kam, dass alles recht­mäßig zuge­gan­gen sei. Ich war inzwis­chen an Krebs erkrankt. Wir gaben auf.

21 Jah­re nach dem Unfall ent­deck­te ein­er unser­er Söh­ne, selb­st inzwis­chen Arzt, in den Unter­la­gen den aus­führlichen Befund des Elek­troen­zephalo­gramms (EEG), welch­es bei mei­nem Sohn Lorenz am Tag der Explan­ta­tion durchge­führt wor­den war; hier lie­ßen sich neben Spon­tanak­tiv­ität ein­deutige Reak­tio­nen auf Schmerz­rei­ze nach­weisen. Im Befund des Neu­rolo­gen wur­de aus­drück­lich betont, dass es sich kei­nes­wegs um ein Null-Lin­i­en-EEG han­delte („il ne s´agit pas d´un tra­cé nul“). Obwohl die­ser Befund auch damals schon nicht mit der Diag­nose Hirn­tod vere­in­bar war und eine Orga­nent­nahme ver­boten hät­te, set­zte man sich dar­über hin­weg und führ­te die Explan­ta­tion am gle­ichen Tag durch.
Inzwis­chen wur­de eine Straf­an­zei­ge wegen Mor­des eingereicht.

Nach­trag 2015

Das Strafver­fahren wur­de 2015 ein­ge­stellt wegen Ver­jährung. Wir hal­ten dies für eine Fehlein­schätzung, da die Ver­jährungs­frist für Mord in der Schweiz im Jahr 2003 von 20 auf 30 Jah­re ver­längert wur­de und zwar, bevor Lorenz´ Fall im Jahr 2011 ver­jährte. Die dage­gen ein­gelegte Beschw­erde wur­de zurück­gewiesen und die Beschw­erde­führerin mit Kos­ten in Höhe von 2000,00 CHF belastet.

Die Inzi­sion (Ein­schnitt) fand um 13:05 Uhr statt und die kal­te Per­fu­sion (Ein­stel­lung der Herz­tä­tig­keit und der kün­stlichen Beat­mung) wur­de um 13:50 Uhr begonnen.

Die Zeit, die für die Ent­nahme von meh­re­ren Orga­nen not­wen­dig ist, beträgt drei bis sechs Stunden.

Bei der Ent­nahme meh­re­rer Orga­ne kön­nen bis zu sechs Chirur­gen­teams bei dem Ein­griff ein­be­zo­gen sein.

Die kom­plette Akte des Kranken­haus­es wur­de kon­sul­tiert. Ein Oper­a­tionspro­tokoll oder ein Anäs­the­siepro­tokoll ent­hält die­se Akte nicht, weil die­ser Akt von ein­er Mann­schaft des Trans­plan­ta­tion­szen­trums aus­ge­führt wor­den ist. – Unter­suchungs­bericht über die Organentnahme

Ein Oper­a­tionspro­tokoll exis­tiert in die­sem Fall wirk­lich nicht – Abschluss­bericht

Es befrem­det, dass ein solch­er Ein­griff vorgenom­men wird, ohne daß sich ein Ein­trag in der Kranke­nak­te find­en lässt. – Schrei­ben der Patientenstelle

Fam­i­lie ver­weigert Herz und Leber – Ein­tra­gung des Trans­plan­ta­tion­szen­trums (obwohl nur die Nie­ren frei­ge­ge­ben waren)

Anäs­the­sisten brin­gen bei chirur­gis­chen Ein­grif­f­en oft ein Pflas­ter auf den Augen an, damit die Horn­haut wäh­rend des Ein­griffs nicht aus­trock­net. – (auf unse­re Anfra­ge, ob gegen unse­ren Wil­len auch die Augen ent­nom­men wurden)

Die Trans­plan­ta­tion­sak­tiv­ität geschieht zum Woh­le des Patien­ten. Die Orga­nent­nahme ist ein wesentlich­er Teil die­ser Aktivität.

Die­ser Bei­trag erschien auch in dem sehr lesens­wer­ten Magazin

Pra­xis Pal­lia­tive­Ca­re 44 / 2019 | The­ma: Die ‚pal­lia­ti­ve‘ Sei­te der Organtransplantation“

Inhalts­ver­zeich­nis (PDF, 129 kB)

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