Grauzone Organspende – der Konflikt mit der Patientenverfügung

Dem Bür­ger wird sug­ge­riert, nach dem Hirn­tod Orga­ne zu spen­den, sei völ­lig unpro­ble­ma­tisch. Doch wer das Pro­ce­de­re einer „Spen­der­kon­di­tio­nie­rung“ kennt, merkt, dass Vie­les ver­schwie­gen wird. Zum Bei­spiel, dass bei einer Organ­ent­nah­me zwin­gend Nar­ko­sen gege­ben wer­den müs­sen. Oder dass Organ­spen­de und Pati­en­ten­ver­fü­gung meist nicht zusam­men­pas­sen. Wenn jemand in sei­ner Ster­be­pha­se kei­ne Maxi­mal­the­ra­pie mehr wünscht, kann er nicht Orga­ne spen­den. Denn Orga­ne zu spen­den bedeu­tet immer ein Höchst­maß an Inten­siv­the­ra­pie.. Schon vor der Hirn­tod­dia­gno­se wer­den bei einer aus­sichts­lo­sen Pro­gno­se Maß­nah­men ergrif­fen, die auf eine Organ­spen­de abzie­len. Zum Bei­spiel Wie­der­be­le­bungs­maß­nah­men ‚damit Kör­per des ster­ben­den Pati­en­ten noch bis zur Explan­ta­ti­on durch­hält. Eine Grau­zo­ne, über die der Laie in Auf­klä­rungs­bro­schü­ren nichts erfährt. Bis­her fin­det die Dis­kus­si­on aus­schließ­lich in Fach­gre­mi­en statt.